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Legende:
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Der Betreiber einer Antennenanlage im Sinne des § 2 Abs. 4 § 6a RFEVhat dem zuständigen Fernmeldebüro die Errichter und Betreiber der an seine Antennenanlage angeschlossenen Empfangsanlagen bekanntzugeben (weggefallen) seit 01.01.2000 weggefallen. Der Betreiber einer Antennenanlage im Sinne des Paragraph 2, Absatz 4, hat dem zuständigen Fernmeldebüro die Errichter und Betreiber der an seine Antennenanlage angeschlossenen Empfangsanlagen bekanntzugeben.
Der Betreiber einer Antennenanlage im Sinne des § 2 Abs. 4 § 6a RFEVhat dem zuständigen Fernmeldebüro die Errichter und Betreiber der an seine Antennenanlage angeschlossenen Empfangsanlagen bekanntzugeben (weggefallen) seit 01.01.2000 weggefallen. Der Betreiber einer Antennenanlage im Sinne des Paragraph 2, Absatz 4, hat dem zuständigen Fernmeldebüro die Errichter und Betreiber der an seine Antennenanlage angeschlossenen Empfangsanlagen bekanntzugeben.