§ 10 ExSV 1996 (weggefallen)

Explosionsschutzverordnung 1996

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2016 bis 31.12.9999
§ 10.Paragraph§ 10,

Bei Geräten, Komponenten und autonomen Schutzsystemen der Gerätegruppen I und II, Gerätekategorie M 1 und 1, muß der Hersteller oder sein Bevollmächtigter im EWR, damit die CE-Kennzeichnung angebracht werden darf, das Verfahren der EG-Baumusterprüfung gemäß Anhang III anwenden, und zwar nach seiner Wahl mit Bei Geräten, Komponenten und autonomen Schutzsystemen der Gerätegruppen römisch eins und römisch II, Gerätekategorie M 1 und 1, muß der Hersteller oder sein Bevollmächtigter im EWR, damit die CE-Kennzeichnung angebracht werden darf, das Verfahren der EG-Baumusterprüfung gemäß Anhang römisch III anwenden, und zwar nach seiner Wahl mit

  1. 1.Ziffer einsdem Verfahren der Qualitätssicherung Produktion gemäß Anhang IV;
  2. 2.Ziffer 2dem Verfahren der Prüfung der Produkte gemäß Anhang V.dem Verfahren der Prüfung der Produkte gemäß Anhang römisch fünf.
ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen.

Stand vor dem 19.04.2016

In Kraft vom 12.06.1996 bis 19.04.2016
§ 10.Paragraph§ 10,

Bei Geräten, Komponenten und autonomen Schutzsystemen der Gerätegruppen I und II, Gerätekategorie M 1 und 1, muß der Hersteller oder sein Bevollmächtigter im EWR, damit die CE-Kennzeichnung angebracht werden darf, das Verfahren der EG-Baumusterprüfung gemäß Anhang III anwenden, und zwar nach seiner Wahl mit Bei Geräten, Komponenten und autonomen Schutzsystemen der Gerätegruppen römisch eins und römisch II, Gerätekategorie M 1 und 1, muß der Hersteller oder sein Bevollmächtigter im EWR, damit die CE-Kennzeichnung angebracht werden darf, das Verfahren der EG-Baumusterprüfung gemäß Anhang römisch III anwenden, und zwar nach seiner Wahl mit

  1. 1.Ziffer einsdem Verfahren der Qualitätssicherung Produktion gemäß Anhang IV;
  2. 2.Ziffer 2dem Verfahren der Prüfung der Produkte gemäß Anhang V.dem Verfahren der Prüfung der Produkte gemäß Anhang römisch fünf.
ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen.

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