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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind insbesondere außer Kraft getreten:
B. § 20 des kaiserlichen Patentes vom 8. April 1861, R.G.Bl.Nr.41;B. Paragraph 20, des kaiserlichen Patentes vom 8. April 1861, R.G.Bl.Nr.41;
C. das Gesetz vom 31. Dezember 1894, R. G. Bl. Nr. 7/1895, nach Maßgabe des § 5, Abs. 2, Zahl 2, dieser Verordnung.C. das Gesetz vom 31. Dezember 1894, R. G. Bl. Nr. 7/1895, nach Maßgabe des Paragraph 5,, Absatz 2,, Zahl 2, dieser Verordnung.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind insbesondere außer Kraft getreten:
B. § 20 des kaiserlichen Patentes vom 8. April 1861, R.G.Bl.Nr.41;B. Paragraph 20, des kaiserlichen Patentes vom 8. April 1861, R.G.Bl.Nr.41;
C. das Gesetz vom 31. Dezember 1894, R. G. Bl. Nr. 7/1895, nach Maßgabe des § 5, Abs. 2, Zahl 2, dieser Verordnung.C. das Gesetz vom 31. Dezember 1894, R. G. Bl. Nr. 7/1895, nach Maßgabe des Paragraph 5,, Absatz 2,, Zahl 2, dieser Verordnung.