Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Eine Herstellererklärung ersetzt eine Zulassung nach § 15 Fernmeldegesetz 1993; solche Endgeräte gelten als gemäß § 15 Abs. 1 Fernmeldegesetz 1993 zugelassen.
(3) Der Antrag auf Bewertung des Qualitätssicherungssystems und auf Erteilung der Berechtigung zur Abgabe einer Herstellererklärung ist einzubringen
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(2) Eine Herstellererklärung ersetzt eine Zulassung nach § 15 Fernmeldegesetz 1993; solche Endgeräte gelten als gemäß § 15 Abs. 1 Fernmeldegesetz 1993 zugelassen.
(3) Der Antrag auf Bewertung des Qualitätssicherungssystems und auf Erteilung der Berechtigung zur Abgabe einer Herstellererklärung ist einzubringen
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|