Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Auf das Recht zur Beschwerde ist zugleich mit der Ablehnung der Ausstellung einer EG-Baumusterprüfbescheinigung hinzuweisen.
(3) Während der Dauer des Beschwerdeverfahrens dürfen die Geräte, Schutzsysteme sowie Vorrichtungen nach § 2 Abs. 2 nicht in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
(2) Auf das Recht zur Beschwerde ist zugleich mit der Ablehnung der Ausstellung einer EG-Baumusterprüfbescheinigung hinzuweisen.
(3) Während der Dauer des Beschwerdeverfahrens dürfen die Geräte, Schutzsysteme sowie Vorrichtungen nach § 2 Abs. 2 nicht in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.