Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Das EDZ wird Eigentum des Beamten und darf nur von ihm getragen werden. Der Beamte darf das EDZ zu seinen Lebzeiten niemandem anderen überlassen. Nach dem Tod des Beamten darf das EDZ zu keinen anderen als Erinnerungszwecken verwendet werden.
Das EDZ wird Eigentum des Beamten und darf nur von ihm getragen werden. Der Beamte darf das EDZ zu seinen Lebzeiten niemandem anderen überlassen. Nach dem Tod des Beamten darf das EDZ zu keinen anderen als Erinnerungszwecken verwendet werden.