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Änderung
BGBl. II Nr. 52/2016 [CELEX-Nr.: 32014L0034]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 71 Abs. 3 bis 6 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, wird vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales und auf Grund der §§ 3, 7 und 10 des Elektrotechnikgesetzes 1992 - ETG 1992, BGBl. Nr. 106/1993, und des § 205 des Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 219/1996, wird vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet:
Änderung
BGBl. II Nr. 52/2016 [CELEX-Nr.: 32014L0034]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 71 Abs. 3 bis 6 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, wird vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales und auf Grund der §§ 3, 7 und 10 des Elektrotechnikgesetzes 1992 - ETG 1992, BGBl. Nr. 106/1993, und des § 205 des Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 219/1996, wird vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet: