Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Das Anbringen von Zeichen, die mit der in Anhang II (Anm.: Muster nicht darstellbar) abgebildeten Kennzeichnung verwechselt werden können, ist verboten.
(3) Zusätzlich zur Kennzeichnung nach Abs. 1 hat der Hersteller ein Typenschild gemäß § 14 Abs. 2 Fernmeldegesetz 1993 am Endgerät anzubringen. Die Kennzeichnung kann in das Typenschild integriert sein.
(2) Das Anbringen von Zeichen, die mit der in Anhang II (Anm.: Muster nicht darstellbar) abgebildeten Kennzeichnung verwechselt werden können, ist verboten.
(3) Zusätzlich zur Kennzeichnung nach Abs. 1 hat der Hersteller ein Typenschild gemäß § 14 Abs. 2 Fernmeldegesetz 1993 am Endgerät anzubringen. Die Kennzeichnung kann in das Typenschild integriert sein.