§ 13 ExSV 1996 (weggefallen)

Explosionsschutzverordnung 1996

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2016 bis 31.12.9999
Wahlweise zu den jeweils zutreffenden Verfahren der §§ 10 bis 12 kann bei Geräten, Komponenten und autonomen Schutzsystemen der Hersteller oder sein Bevollmächtigter im EWR, damit die CE-Kennzeichnung angebracht werden darf, das Verfahren der EG-Einzelprüfung gemäß Anhang IX anwenden§ 13 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen.

Stand vor dem 19.04.2016

In Kraft vom 12.06.1996 bis 19.04.2016
Wahlweise zu den jeweils zutreffenden Verfahren der §§ 10 bis 12 kann bei Geräten, Komponenten und autonomen Schutzsystemen der Hersteller oder sein Bevollmächtigter im EWR, damit die CE-Kennzeichnung angebracht werden darf, das Verfahren der EG-Einzelprüfung gemäß Anhang IX anwenden§ 13 ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen.

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