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(Anm.: (4)) Der Titel, die §§ 1, 2, 2a, 2b, 4, 5 Abs. 2a und 5 sowie § 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 153/2013 treten mit 1. September 2013 in Kraft.Anmerkung, (4)) Der Titel, die Paragraphen eins,, 2, 2a, 2b, 4, 5 Absatz 2 a und 5 sowie Paragraph 6, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2013, treten mit 1. September 2013 in Kraft.
(Anm.: (4)) Der Titel, die §§ 1, 2, 2a, 2b, 4, 5 Abs. 2a und 5 sowie § 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 153/2013 treten mit 1. September 2013 in Kraft.Anmerkung, (4)) Der Titel, die Paragraphen eins,, 2, 2a, 2b, 4, 5 Absatz 2 a und 5 sowie Paragraph 6, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2013, treten mit 1. September 2013 in Kraft.