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Legende:
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Bei Geräten und Komponenten der Gerätegruppe II, Gerätekategorie 3, muß der Hersteller oder sein Bevollmächtigter im EWR, damit die CE-Kennzeichnung angebracht werden darf, das Verfahren der internen Fertigungskontrolle gemäß Anhang VIII anwenden ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. Bei Geräten und Komponenten der Gerätegruppe römisch II, Gerätekategorie 3, muß der Hersteller oder sein Bevollmächtigter im EWR, damit die CE-Kennzeichnung angebracht werden darf, das Verfahren der internen Fertigungskontrolle gemäß Anhang römisch VIII anwenden.
Bei Geräten und Komponenten der Gerätegruppe II, Gerätekategorie 3, muß der Hersteller oder sein Bevollmächtigter im EWR, damit die CE-Kennzeichnung angebracht werden darf, das Verfahren der internen Fertigungskontrolle gemäß Anhang VIII anwenden ExSV 1996 (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. Bei Geräten und Komponenten der Gerätegruppe römisch II, Gerätekategorie 3, muß der Hersteller oder sein Bevollmächtigter im EWR, damit die CE-Kennzeichnung angebracht werden darf, das Verfahren der internen Fertigungskontrolle gemäß Anhang römisch VIII anwenden.