Gesetzesaktualisierungen

56 Gesetze aktualisiert am 13.06.2024

Gesetze 11-20 von 56

5 Paragrafen zu Finanzstrafgesetz (FinStrG) aktualisiert


Art. 4 § 265 FinStrG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1959, die Regelung der Abs. 3 und 6 jedoch am 30. Juni 1958 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1959, die Regelung der Absatz 3 und 6 jedoch am 30. Juni 1958 in Kraft.(1a)Absatz eins a§ 176 Abs. 4 lit. a in der Fassung des Bundesges... mehr lesen...


Art. 1 § 182 FinStrG

(1)Absatz einsDie Finanzstrafbehörde hat den gesetzlichen Vertreter eines jugendlichen Beschuldigten von den dem Beschuldigten gemäß § 180 Abs. 3 zukommenden Rechten, von den ihm in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter im Finanzstrafverfahren zukommenden Rechten, von der Einleitung des S... mehr lesen...


Art. 1 § 84 FinStrG

(1)Absatz einsDem Beschuldigten ist vor Beginn der ersten Vernehmung mitzuteilen, welcher Tat er verdächtig ist; er ist im Sinne des Abs. 2 und darüber zu informieren, dass er berechtigt sei, sich zur Sache zu äußern oder nicht auszusagen und sich zuvor mit einem Verteidiger zu beraten. Der Besch... mehr lesen...


Art. 1 § 77 FinStrG

(1)Absatz einsBeschuldigte haben das Recht, in jeder Lage des Verfahrens den Beistand eines Verteidigers in Anspruch zu nehmen oder über ausdrückliche Erklärung auf die Inanspruchnahme eines Verteidigers zu verzichten und sich selbst zu verteidigen. Die Erklärung ist für das weitere Verfahren nic... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

10 Paragrafen zu Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) aktualisiert


§ 27 FHStG Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDie vor dem 1. Mai 2002 gemäß § 13 anerkannten Fachhochschul-Studiengänge sind Fachhochschul-Diplomstudiengänge gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2002.Die vor dem 1. Mai 2002 gemäß Paragraph 13, anerkannten Fachhochschul-Studiengänge sind Fachhoch... mehr lesen...


§ 26 FHStG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt, soweit in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, mit 1. Oktober 1993 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt, soweit in Absatz 2, nichts anderes bestimmt ist, mit 1. Oktober 1993 in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 6, 7, 8, 9, 10 und 11 treten mit dem der Kundmachung folge... mehr lesen...


§ 20 FHStG Ungültigerklärung von Prüfungen und wissenschaftlichen Arbeiten

§ 20.Paragraph 20, Die Beurteilung einer Prüfung sowie einer wissenschaftlichen Arbeit ist für ungültig zu erklären, wenn diese Beurteilung, insbesondere durch schwerwiegendes wissenschaftliches oder künstlerisches Fehlverhalten im Sinne des § 2a Abs. 3 Z 2 bis 5 HS-QSG, erschlichen wurde. Die Pr... mehr lesen...


§ 13 FHStG Allgemeine Prüfungsmodalitäten

(1)Absatz einsDie Prüfungen haben zeitnah zu den Lehrveranstaltungen stattzufinden, in denen die prüfungsrelevanten Inhalte vermittelt werden.(2)Absatz 2Studierende haben das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn eine Behinderung nachgewiesen wird, die die Ablegung der Prüfung in der v... mehr lesen...


§ 12 FHStG Anerkennung

(1)Absatz einsBezüglich der Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen und Kompetenzen gilt das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung oder der modulbezogenen Anerkennung von Lernergebnissen. Auf Antrag der oder des Studierenden sind Prüfungen, andere Studienleistungen und ... mehr lesen...


§ 10 FHStG Kollegium, Studiengangsleitung

(1)Absatz einsZur Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes ist an jeder Fachhochschule ein Kollegium einzurichten. Dieses hat mindestens zweimal jährlich zusammenzutreten.(2)Absatz 2Dem Kollegium gehören neben der Leiterin oder dem Leiter des Kollegiums und ihrer oder seiner ... mehr lesen...


§ 9 FHStG Hochschullehrgänge

(1)Absatz einsFachhochschulen sind berechtigt, in den Fachrichtungen der bei ihnen akkreditierten Fachhochschul-Studiengänge auch Hochschullehrgänge einzurichten. Diese sind in die hochschulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung einzubinden. Die Qualität der Lehre ist durch wissenschaftlich,... mehr lesen...


§ 8 FHStG Akkreditierungsvoraussetzungen

(1)Absatz einsEin Antrag auf Akkreditierung als Fachhochschule und eines Studienganges als Fachhochschul-Studiengang ist an die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria zu richten.(2)Absatz 2Zur Erlangung der Akkreditierung als Fachhochschule sowie für die Dauer der Akkreditierun... mehr lesen...


§ 2 FHStG Erhalter

(1)Absatz einsErhalter von Fachhochschulen können der Bund und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Juristische Personen des privaten Rechts können Erhalter von Fachhochschulen sein, soweit deren Unternehmensgegenstand überwiegend die Errichtung, Erhaltung und der Betrieb ein... mehr lesen...


Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2024 § 0 gültig von 01.10.2021 bis 30.06.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 177... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

2 Paragrafen zu Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) aktualisiert


§ 23 AÜG In-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1988 in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 460/1993 tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.Paragraph eins, Absatz 4, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 460 aus 1993, tritt mit 1. Juli 1993 in Kr... mehr lesen...


§ 11 AÜG Vertragliche Vereinbarungen

(1)Absatz einsDer Überlasser darf eine Arbeitskraft an einen Dritten nur nach Abschluss einer ausdrücklichen Vereinbarung überlassen, die unabhängig von der einzelnen Überlassung insbesondere folgende Bedingungen zwingend festzulegen hat:1.Ziffer einsNamen, Sitz und Anschrift des Überlassers;2.Zi... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

40 Paragrafen zu Denkmalschutzgesetz (DMSG) aktualisiert


§ 41 DMSG Vollziehung

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin/der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur, in Fällen, die Archivalien betreffen, der Bundeskanzler betraut. In Fällen des § 2 Abs. 3, des § 2a Abs. 7 und des § 3 Abs. 3, soweit sie Angelegenheiten des Grundbuchs betreffe... mehr lesen...


§ 42 DMSG Inkrafttreten

(1)Absatz einsIn der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2013 treten in Kraft:In der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 92 aus 2013, treten in Kraft:1.Ziffer einsDas Inhaltsverzeichnis, § 2a Abs. 7, § 8 Abs. 1, § 12, § 13 Abs. 4 und 8, § 14, § 15 Abs. 1 und 5, § 16 ... mehr lesen...


§ 40 DMSG Zweckgebundene Gebarung

Im Sinne des § 36 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 139/2009, in der jeweils geltenden Fassung, sind zu verwenden:1.die Mittel des Denkmalfonds für die in § 33 Abs. 1 erwähnten Maßnahmen,2.die Einnahmen des Bundesdenkmalamtes im Rahmen der Aufgabenbereichea)„Konservierung und Restauri... mehr lesen...


§ 38 DMSG Gebührenbefreiung

Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlaßten Schriften sind von der Stempelgebühr befreit. mehr lesen...


§ 39 DMSG Abgabenbefreiung, Kostentragung

(1) Verfahren auf Grund dieses Bundesgesetzes sind von Verwaltungsabgaben befreit. Kosten im Sinne der §§ 75 ff AVG sind stets von Amts wegen zu tragen, es sei denn, sie wurden von Schuldtragenden veranlasst und die Schuld durch ein strafrechtliches Erkenntnis festgestellt.(2) Soweit einer Partei... mehr lesen...


§ 37 DMSG Strafbestimmungen

(1) Wer entgegen den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 ein Einzeldenkmal oder ein als Einheit unter Denkmalschutz gestelltes Ensemble oder eine als Einheit unter Denkmalschutz gestellte Sammlung zerstört, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer gerichtlicher ... mehr lesen...


§ 36 DMSG Verfügung der Wiederherstellung und Rückholung

(1) Auf Antrag des Bundesdenkmalamtes kann die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde verfügen, dass im Falle einer widerrechtlich erfolgten Veränderung oder Zerstörung eines Denkmals der Schuldtragende auf seine Kosten den der letzten oder den schon einer früher von ihm verschuldeten widerrechtlic... mehr lesen...


§ 35 DMSG Beschlagnahme bei Verdacht widerrechtlicher Ausfuhr

(1) Die Organe der Zollverwaltung sind in Ausübung ihres Dienstes befugt, Waren zu beschlagnahmen, wenn1.der Verdacht besteht, dass es sich um Gegenstände handelt, die entgegen den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder der einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union (§ 19) ausgeführt werd... mehr lesen...


§ 34 DMSG Anheimfall von Kulturgut

(1) Wird ein Kulturgut aufgefunden, dessen Eigentümer unbekannt ist, und welches allem Anschein nach Objekt einer strafbaren Handlung nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes war, so fällt dieser Gegenstand mit der Auffindung dem Bund anheim, es sei denn, es kommen die Bestimmungen des Eigentu... mehr lesen...


§ 33 DMSG Denkmalfonds

(1) Für die zusätzliche Finanzierung der in § 32 aufgezählten Maßnahmen, insbesondere zur Rettung von unter Denkmalschutz stehenden beweglichen und unbeweglichen Objekten, die unmittelbar vom Verfall oder von der Verbringung ins Ausland bedroht sind, ist ein „Denkmalfonds“ als Verwaltungsfonds ei... mehr lesen...


§ 31 DMSG Sicherungsmaßnahmen

(1) Besteht Gefahr, dass Denkmale (vor allem entgegen den Bestimmungen der §§ 4 bis 6) zerstört, verändert oder veräußert werden und dadurch das Interesse an der unversehrten Erhaltung des Denkmals wesentlich geschädigt würde, so hat die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Bundesd... mehr lesen...


§ 32 DMSG Förderungsmaßnahmen und Ersatzleistungen

(1) Zu den Kosten, die bei der Sicherung, Erhaltung und Erforschung von Denkmalen (einschließlich ihrer für sie wichtigen Umgebung) entstehen, oder die auf Grund einer Veränderung zur Erzielung eines denkmalgerechten Zustandes und einer denkmalgerechten Erhaltung verursacht werden, können im Rahm... mehr lesen...


§ 30 DMSG Auskunftspflicht, Besichtigungsrecht des Bundesdenkmalamtes

(1) Jedermann ist verpflichtet, zur Ermittlung und Auffindung von Denkmalen und zur Verzeichnung, zur Beaufsichtigung (Kontrolle) und Bewahrung (Rettung) vorhandener Denkmalbestände der in § 1 bezeichneten Art dem Bundesdenkmalamt und dessen Organen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und d... mehr lesen...


§ 29 DMSG Rechtsmittel, aufschiebende Wirkung

(1) Über Beschwerden gegen Bescheide des Bundesdenkmalamtes entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, über Beschwerden gegen Bescheide einer Bezirksverwaltungsbehörde das Verwaltungsgericht des Landes.(2) In Verfahren zur Unterschutzstellung eines Denkmals gilt als Gefahr im Verzug gemäß § 57 Abs... mehr lesen...


§ 28 DMSG Form der Anträge und Bescheide

(1) Sämtliche Bescheide, die auf Grund dieses Bundesgesetzes ergehen, sind schriftlich zu erlassen und auch bei voller Stattgebung zu begründen; § 58 Abs. 2 AVG hinsichtlich einer möglichen Begründungsfreiheit gilt nicht. Ausgenommen sind Bescheide gemäß § 5 Abs. 2 über Instandsetzungsmaßnahmen s... mehr lesen...


§ 26 DMSG Partei- und Antragsrechte

Soweit bei den einzelnen Bestimmungen dies es Bundesgesetzes nicht noch zusätzliche gesonderte Detailregelungen getroffen sind, bestehen im Rahmen dieses Bundesgesetzes nachfolgende grundlegende Partei- und Antragsrechte:1.Bei Verfahren gemäß §§ 2 Abs. 1 und 2, 2a Abs. 5 und 6, 3 Abs. 1 und 5, 5 ... mehr lesen...


§ 27 DMSG Eigentümer unbeweglicher Denkmale

(1) Als Eigentümer im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt bei unbeweglichen Gegenständen stets der grundbücherliche Eigentümer. Grundbuch im Sinne dieses Bundesgesetzes ist auch das Eisenbahnbuch. Als Bauberechtigter gilt der in der grundbücherlichen Baurechtseinlage Eingetragene.(2) Sind im Grundbu... mehr lesen...


§ 25a DMSG Vorläufige Unterschutzstellung von Archivalien durch Verordnung

Abweichend von den Bestimmungen des § 2a ist das Österreichische Staatsarchiv (§ 24) ermächtigt, durch Verordnung auch bestimmte Archivalien vorläufig unter Denkmalschutz zu stellen, die für besondere im öffentlichen Interesse und auf Grund öffentlichen Auftrags durchgeführte Untersuchungen von B... mehr lesen...


§ 25 DMSG Archivalien, Schriftgut (Begriffsbestimmungen)

(1) Archivalien sind Schriftgut sowie zu dokumentarischen Zwecken oder zur Information der Öffentlichkeit hergestelltes Bild-, Film-, Video- und Tonmaterial, das von geschichtlicher oder kultureller Bedeutung für die Erforschung und das Verständnis der Geschichte und Gegenwart in politischer, wir... mehr lesen...


§ 24 DMSG Zuständige Behörde

Soweit es sich bei Denkmalen um Archivalien gemäß § 25 Abs. 1 handelt, tritt an die Stelle des Bundesdenkmalamtes das Österreichische Staatsarchiv und an die Stelle der Bundesministerin/des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur der Bundeskanzler. mehr lesen...


§ 22 DMSG Genehmigung der vorübergehenden Ausfuhr und der Wiederausfuhr nach vorübergehender Einfuhr

(1) Sollen Gegenstände, die dem Verbot dieses Bundesgesetzes unterliegen, nur vorübergehend ausgeführt werden (wie etwa als Leihgaben für Ausstellungen, für Zwecke der Restaurierung oder wissenschaftlicher Studien, für persönliche Bedürfnisse des Eigentümers im Falle vorübergehender Auslandsaufen... mehr lesen...


§ 20 DMSG Ersatzkauf, Wert

(1) Erklärt sich im Falle des Vorliegens eines Antrages auf Ausfuhr (§§ 17 und 19) eine Person rechtsverbindlich unter gleichzeitiger Hinterlegung einer Sicherstellung in Höhe von 10% des erklärten Kaufpreises gegenüber dem Bundesdenkmalamt bereit, das Kulturgut um den inländischen Wert (oder um ... mehr lesen...


§ 18 DMSG Bestätigung

(1) Durch eine Bestätigung stellt das Bundesdenkmalamt fest, dass eine Erhaltung im Inland nicht im nationalen Interesse gelegen ist. Bestätigungen können zum Zweck des gesicherten Nachweises der rechtmäßigen Ausfuhr auch in jenen Fällen ausgestellt werden, in denen es sich um Gegenstände handelt... mehr lesen...


§ 17 DMSG Bewilligung der Ausfuhr

(1) 1. In allen Fällen des § 16 Abs. 1 Z 1 und 3 ist für die Ausfuhr eine Bewilligung des Bundesdenkmalamtes erforderlich. Diese kann nur in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen erteilt werden. Ein Antrag auf Erteilung einer Bewilligung stellt zugleich einen allenfalls notwendigen Antrag au... mehr lesen...


§ 16 DMSG Umfang der geschützten Kulturgüter

(1) Die Verbringung von Denkmalen (Kulturgut) über die österreichische Staatsgrenze (Ausfuhr) ohne Bewilligung (§§ 17, 19 und 22) oder Bestätigung (§ 18) ist nicht gestattet, wenn es sich1.um Kulturgut, das unter Denkmalschutz steht oder hinsichtlich dessen zumindest ein Unterschutzstellungsverfa... mehr lesen...


§ 15 DMSG Denkmalbeirat

(1) Der Denkmalbeirat ist ein Gremium zur Beratung des Bundesdenkmalamtes (in Fällen des § 33 auch der Bundesministerin/des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur) bei der Lösung von Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Ständige Mitglieder werden von der Bundesministerin/vo... mehr lesen...


§ 14 DMSG Auszeichnungen, sonstige Anerkennungen

Besondere Leistungen auf dem Gebiete des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege können von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur durch die Verleihung von Medaillen und Diplomen, aber auch durch finanzielle Anerkennungen gewürdigt werden. mehr lesen...


§ 13 DMSG Maßnahmen gemäß der Haager Konvention

(1) Unbewegliche Denkmale (einschließlich Bestandteile und Zubehör), sowie bewegliche Denkmale, die im Sinne des Artikels 1 der UNESCO-Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Haager Konvention), BGBl. Nr. 58/1964, für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung s... mehr lesen...


§ 11 DMSG Bewilligungen und Verpflichtungen bei Grabungen nach Bodendenkmalen

(1) Die Nachforschung durch Veränderung der Erdoberfläche bzw. des Grundes unter Wasser (Grabung) und sonstige Nachforschungen an Ort und Stelle zum Zwecke der Entdeckung und Untersuchung beweglicher und unbeweglicher Denkmale unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche dürfen nur mit Bewilligung des Bu... mehr lesen...


§ 10 DMSG Erwerb von Miteigentumsanteilen bei Bodendenkmalen durch Gebietskörperschaften

(1) Werden bei Grabungen und anderen wissenschaftlichen Nachforschungen, die durch Organe von Gebietskörperschaften einschließlich deren Museen, Sammlungen oder sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen oder auf deren Anordnung bzw. Ersuchen durchgeführt werden, bewegliche Gegenstände gefunden o... mehr lesen...


§ 8 DMSG Zufallsfunde von Bodendenkmalen

(1) Werden unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche Gegenstände, die infolge ihrer Lage, Form oder Beschaffenheit offenkundig den Beschränkungen dieses Bundesgesetzes unterliegen könnten (Bodendenkmale), aufgefunden (Zufallsfunde), so ist dies im Hinblick auf die für Bodenfunde zumeist besondere Gefä... mehr lesen...


§ 9 DMSG Maßnahmen zur Sicherung der Fundstelle und der Funde von Bodendenkmalen

(1) Der Zustand der Fundstelle und der aufgefundenen Gegenstände (Fund) ist bis zum Ablauf von fünf Werktagen ab erfolgter Meldung unverändert zu belassen, wenn nicht ein Organ des Bundesdenkmalamtes oder ein vom Bundesdenkmalamt Beauftragter diese Beschränkung zuvor aufhebt oder die Fortsetzung ... mehr lesen...


§ 5 DMSG Denkmalschutzaufhebungsverfahren

(1) Die Zerstörung sowie jede Veränderung eines Denkmals gemäß § 4 Abs. 1 bedarf der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes, es sei denn, es handelt sich um eine Maßnahme bei Gefahr im Verzug (§ 4 Abs. 2). Der Nachweis des Zutreffens der für eine Zerstörung oder Veränderung geltendgemachten Gründe ob... mehr lesen...


§ 6 DMSG Einheit von Sammlungen

(1) Die freiwillige Veräußerung von Denkmalen, die lediglich kraft gesetzlicher Vermutung unter Denkmalschutz stehen (§ 2 Abs. 1), bedarf der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes. Werden derartige Denkmale ohne Bewilligung des Bundesdenkmalamtes freiwillig veräußert, sodass daran zumindest zur Hälf... mehr lesen...


§ 4 DMSG Anzeige kleiner Reparaturarbeiten, Absicherungsarbeiten bei Gefahr

(1) Bei Denkmalen, die unter Denkmalschutz stehen, ist die Zerstörung sowie jede Veränderung, die den Bestand (Substanz), die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte, ohne Bewilligung gemäß § 5 Abs. 1 verboten. Im Einzelnen gelten nachfolgende Regelung... mehr lesen...


§ 2a DMSG Vorläufige Unterschutzstellung durch Verordnung

(1) Das Bundesdenkmalamt wird ermächtigt, unbewegliche Denkmale, die gemäß § 2 oder § 6 Abs. 1 kraft gesetzlicher Vermutung unter Denkmalschutz stehen, durch Verordnung unter die Bestimmungen dieses Paragrafen zu stellen. Für die solcherart festgestellten Denkmale gilt weder die Beendigung der Un... mehr lesen...


§ 3 DMSG Unterschutzstellung durch Bescheid

(1) Bei Denkmalen, die nicht bloß kraft gesetzlicher Vermutung oder durch Verordnung unter Denkmalschutz stehen, gilt ein öffentliches Interesse an ihrer Erhaltung erst dann als gegeben, wenn sein Vorhandensein vom Bundesdenkmalamt durch Bescheid festgestellt worden ist (Unterschutzstellung durch... mehr lesen...


§ 2 DMSG Vorläufige Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung

§2. (1) 1. Bei Denkmalen gemäß § 1 Abs. 1 und 3, die sich im alleinigen oder überwiegenden Eigentum des Bundes, eines Landes oder von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Fonds sowie von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften einschließlich ihrer Einricht... mehr lesen...


§ 1 DMSG Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich

(1) Die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen finden auf von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände (einschließlich Überresten und Spuren gestaltender menschlicher Bearbeitung sowie künstlich errichteter oder gestalteter Bodenformationen) von geschichtlicher, künst... mehr lesen...


Denkmalschutzgesetz (DMSG) Fundstelle

Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz - DMSG)StF: BGBl. Nr. 533/1923 (NR: GP I 1513 AB 1703 S. 209.) Änderung BGBl. Nr. 167/1978 (NR: GP XIV RV 308 AB 795 S. 87. BR: 1807 AB 18... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

3 Paragrafen zu Gerichtsgebührengesetz (GGG) aktualisiert


Art. 1 § 18 GGG Wertänderungen

(1)Absatz einsDie Bemessungsgrundlage bleibt für das ganze Verfahren gleich.(2)Absatz 2Hievon treten folgende Ausnahmen ein:1.Ziffer einsWird der Streitwert gemäß § 7 RATG geändert, so bildet – unbeschadet des § 16 – der geänderte Streitwert die Bemessungsgrundlage. Bereits entrichtete Mehrbeträg... mehr lesen...


Art. 1 § 4 GGG

(1)Absatz einsDie Gebühren nach diesem Bundesgesetz und sonstige nach dem GEG einzubringende Beträge können durch Verwendung von Bankkarten mit Bankomatfunktion oder Kreditkarten, durch Einzahlung oder Überweisung auf das Konto des zuständigen Gerichts oder durch Bareinzahlung bei diesem Gericht ... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

4 Paragrafen zu Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) aktualisiert


§ 69 VStG Inkrafttreten

(1)Absatz eins§ 50 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 867/1992 tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.Paragraph 50, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 867 aus 1992, tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.(2)Absatz 2§ 51 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgeset... mehr lesen...


§ 68 VStG Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union

(1)Absatz eins§ 46 Abs. 1a und § 64 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2018 dienen der Umsetzung der Richtlinie 2010/64 EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren, ABl. Nr. L 280 vom 26.10.2010 S. 1.Paragraph 46, Absatz eins a und Paragraph ... mehr lesen...


§ 36 VStG

(1)Absatz einsJeder Festgenommene ist unverzüglich der nächsten sachlich zuständigen Behörde zu übergeben oder aber, wenn der Grund der Festnahme schon vorher wegfällt, freizulassen. Die Behörde hat den Angehaltenen unverzüglich zu vernehmen. Hat er von seinem Recht auf Beiziehung eines Verteidig... mehr lesen...


§ 33 VStG Vernehmung

(1)Absatz einsJeder Beschuldigte ist bei Beginn seiner ersten Vernehmung über den Vornamen und den Familiennamen, Tag und Ort der Geburt, die Staatsangehörigkeit, den Personenstand, die Beschäftigung und den Wohnort sowie über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichte... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

20 Paragrafen zu Hochschulgesetz 2005 (HG) aktualisiert


§ 74a HG Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung

(1) Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat einen Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung zur qualitäts- und bedarfsorientierten, wissenschaftlichen Begleitung der Entwicklung der Lehramtsstudien einzurichten. Dieser hat folge... mehr lesen...


§ 69 HG Studienbeitrag

(1) Ordentliche Studierende mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates und ordentliche Studierende, denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie österreichischen Staatsangehörigen, und ordentliche Studierende, d... mehr lesen...


§ 67 HG Widerruf inländischer akademischer Grade oder akademischer Bezeichnungen

(1)Absatz einsDer Verleihungsbescheid ist von dem für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ aufzuheben und einzuziehen, wenn sich nachträglich ergibt, dass der akademische Grad oder die akademische Bezeichnung insbesondere durch gefälschte Zeugnisse oder durch das Vortäuschen v... mehr lesen...


§ 64 HG Akademischer Grad und akademische Bezeichnung bei Abschluss von Hochschullehrgängen

(1)Absatz einsAbsolventinnen und Absolventen von Hochschullehrgängen1.Ziffer einsals außerordentliche Bachelorstudien im Umfang von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten ist der akademische Grad „Bachelor of Arts (Continuing Education)“, abgekürzt „BA (CE)“, oder „Bachelor of Science (Continuing... mehr lesen...


§ 63b HG Unterstützungsleistungen seitens der Pädagogischen Hochschule

(1) Die Pädagogische Hochschule hat Studierende, die in den ersten beiden Semestern nicht mindestens 12 ECTS-Anrechnungspunkte absolviert haben, darüber zu informieren, dass die Zulassung zum Studium erlischt, wenn sie nach Beenden des vierten Semesters die Mindeststudienleistung gemäß § 63a Abs.... mehr lesen...


§ 63a HG Mindeststudienleistung

(1)Absatz einsIn Bachelorstudien sind die Studierenden verpflichtet, in jedem Studium, zu dem eine Zulassung besteht, in den ersten vier Semestern insgesamt eine Studienleistung im Umfang von mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Anerkennungen gemäß § 56 sind nur dann auf die Mind... mehr lesen...


§ 56 HG Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Kompetenzen

(1)Absatz einsPositiv beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen sind anzuerkennen, wenn1.Ziffer einskeine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen und2.Ziffer 2sie an einer der folgenden Bildungseinrichtungen abgelegt wurden:a)Litera aein... mehr lesen...


§ 52f HG Zulassung zu außerordentlichen Studien

(1)Absatz einsDie Zulassung zu den außerordentlichen Studien setzt den Nachweis der allfälligen im Curriculum eines Hochschullehrganges geforderten Voraussetzungen voraus.(2)Absatz 2Die Zulassung zu Hochschullehrgängen zur Fort- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer gemäß § 39 Abs. 1 setzt... mehr lesen...


§ 52b HG Allgemeine Universitätsreife (Hochschulzugang)

(1)Absatz einsDie allgemeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen:1.Ziffer einsein österreichisches Reifeprüfungszeugnis, ein österreichisches Reife- und Diplomprüfungszeugnis oder ein Zeugnis über die Berufsreifeprüfung sowie diesen durch völkerrechtliche Vereinba... mehr lesen...


§ 50 HG Zulassung zum Studium

(1)Absatz einsDas Rektorat hat Personen, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, auf Grund ihres Antrages mit Bescheid zum jeweiligen Studium unbefristet zuzulassen.(2)Absatz 2Abweichend von Abs. 1 erfolgt die Zulassung im Rahmen von Mobilitätsprogrammen auf der Grundlage von Kooperationsv... mehr lesen...


§ 45 HG Nichtigerklärung von Beurteilungen

(1)Absatz einsDas für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ hat die Beurteilung mit Bescheid für nichtig zu erklären, wenn1.Ziffer einsbei einer Prüfung die Anmeldung zu dieser Prüfung erschlichen wurde oder2.Ziffer 2bei einer Prüfung oder einer wissenschaftlichen oder künstleri... mehr lesen...


§ 43 HG Feststellung und Beurteilung des Studienerfolgs

(1) Der Studienerfolg ist durch die Prüfungen und die Beurteilung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit (Masterarbeit oder künstlerische Masterarbeit) festzustellen.(2) Der positive Erfolg von Prüfungen und wissenschaftlichen sowie künstlerischen Arbeiten ist mit „sehr gut“ (1), „gut“... mehr lesen...


§ 39 HG Hochschullehrgänge

(1)Absatz einsAn den Pädagogischen Hochschulen sind Hochschullehrgänge zur Fort- und Weiterbildung1.Ziffer einsvon Lehrerinnen und Lehrern sowie2.Ziffer 2in allgemeinen pädagogischen Professionsfeldern der Betreuung von Kindern und Jugendlichennach den inhaltlichen Vorgaben der zuständigen Bundes... mehr lesen...


§ 38c HG Erweiterungsstudien zur Erweiterung von Lehramtsstudien

(1) Erweiterungsstudien zur Erweiterung eines Lehramtsstudiums dienen dem Zweck, ein Lehramtsstudium um ein oder mehrere Unterrichtsfächer, Spezialisierungen, Schwerpunkte, kohärente Fächerbündel oder Fächerbündel (letzteres im Lehramtsstudium Sekundarstufe [Berufsbildung]) zu erweitern. Dabei ha... mehr lesen...


§ 28 HG Satzung

(1)Absatz einsJede Pädagogische Hochschule hat durch Verordnung die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Ordnungsvorschriften auf Grund der bestehenden Gesetze und Verordnungen zu erlassen (Satzung). Die Satzung ist vom Rektorat zu erlassen und abzuändern, dem Hochschulkollegium ist Gelege... mehr lesen...


§ 22 HG Organisatorische Stellung von Praxisschulen

(1)Absatz einsIn Pädagogische Hochschulen eingegliederte Praxisschulen sind Schulen im Sinne des Art. 14 Abs. 5 lit. a des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 1/1930.In Pädagogische Hochschulen eingegliederte Praxisschulen sind Schulen im Sinne des Artikel 14, Absatz 5, Litera a, des Bundes-Ver... mehr lesen...


§ 23 HG Aufgaben der Praxisschulen

§ 23.Paragraph 23, Die Praxisschule hat zusätzlich zu den im Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, und im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, BGBl. Nr. 175/1966, genannten Aufgaben die Aufgabe, an der Einführung der Studierenden in die Erziehungs- und Unterrichtspraxis im S... mehr lesen...


§ 13 HG Rektor, Rektorin

(1)Absatz einsDer Rektor bzw. die Rektorin leitet die Pädagogische Hochschule, ist der oder die Vorgesetzte des an der Pädagogischen Hochschule tätigen Lehr- und Verwaltungspersonals, vertritt die Pädagogische Hochschule nach außen und koordiniert die Tätigkeit der Organe der Pädagogischen Hochsc... mehr lesen...


§ 12 HG Hochschulrat

(1)Absatz einsDer Hochschulrat besteht aus fünf Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere im Bereich der Bildung, der Wissenschaft, der Ökonomie, der Kultur, des Rechts bzw. an einer postsekundären Bildungseinrichtung, tätig sind oder waren und auf Grun... mehr lesen...


§ 3 HG Rechtspersönlichkeit

(1)Absatz einsDer öffentlichen Pädagogischen Hochschule kommt insofern Rechtspersönlichkeit zu, als sie berechtigt ist, im eigenen Namen und für eigene Rechnung1.Ziffer einsdurch unentgeltliche Rechtsgeschäfte Vermögen und Rechte zu erwerben,2.Ziffer 2Fördervereinbarungen mit Rechtspersonen des p... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

1 Paragraf zu Sicherheitspolizeigesetz (SPG) aktualisiert


§ 89 SPG Beschwerden wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten

(1)Absatz einsInsoweit mit einer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht die Verletzung einer gemäß § 31 festgelegten Richtlinie behauptet wird, hat das Landesverwaltungsgericht sie der zur Behandlung einer Aufsichtsbeschwerde in dieser Sache zuständigen Behörde zuzuleiten.Insoweit mit einer B... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

3 Paragrafen zu Umweltkontrollgesetz (UmweltKG) aktualisiert


§ 21 UmweltKG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Umweltkontrollgesetz, BGBl. Nr. 127/1985, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Umweltkontrollgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1985... mehr lesen...


§ 11 UmweltKG Finanzierung

(1)Absatz einsDie Finanzierung des Umweltbundesamtes erfolgt durcha)Litera aZuwendungen nach Maßgabe der im jährlichen Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke veranschlagten Haushaltsbeträge;b)Litera bfreiwillige Zuwendungen anderer Gebietskörperschaften oder gesetzlicher Interessenvertretungen;c)Lit... mehr lesen...


§ 6 UmweltKG Gesellschaftszweck und Aufgaben

(1) Das Umweltbundesamt ist die Umweltschutzfachstelle des Bundes. Als solche hat das Umweltbundesamta)die Umweltpolitik sowie die Vollziehung des Bundes, insbesondere im Bereich Umwelt, nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes durch fachliche Arbeiten und durch sonstige IT- und Laborleistungen zu unte... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

42 Paragrafen zu Universitätsgesetz 2002 (UG) aktualisiert


§ 135 UG Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universität

(1)Absatz einsFür alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universität gilt das ArbVG.(2)Absatz 2Die Universität gilt als Betrieb im Sinne des § 34 ArbVG.Die Universität gilt als Betrieb im Sinne des Paragraph 34, ArbVG.(3)Absatz 3An jeder der in § 6 Abs. 1 Z 1 bis 22 genannten Universitäten i... mehr lesen...


§ 118a UG Immobilienbewirtschaftung der Universitäten

(1)Absatz einsDie Realisierung bzw. Finanzierung sämtlicher universitärer Immobilienprojekte ist zwischen der Bundesministerin oder dem Bundesminister und der betreffenden Universität zu vereinbaren. Immobilienprojekte sind insbesondere Neubauten, Umbauten, (General-)Sanierungen, Adaptierungen un... mehr lesen...


§ 116 UG

(1)Absatz einsWer vorsätzlich1.Ziffer einseine dem inländischen oder ausländischen Hochschulwesen eigentümliche Bezeichnung oder2.Ziffer 2einen oder mehrere inländische akademische Grade oder3.Ziffer 3eine den inländischen oder ausländischen akademischen Graden oder Titeln gleiche oder ähnliche B... mehr lesen...


§ 107 UG Ausschreibung und Aufnahme

(1)Absatz einsAlle zur Besetzung offen stehenden Stellen sind vom Rektorat öffentlich auszuschreiben. Stellen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal gemäß § 94 Abs. 1 Z 4 sind international, zumindest EU-weit auszuschreiben. Im Rahmen einer Ausschreibung können auch alternative Zuor... mehr lesen...


§ 91 UG Studienbeitrag

(1) Ordentliche Studierende mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates und ordentliche Studierende, denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie österreichischen Staatsangehörigen, und ordentliche Studierende, d... mehr lesen...


§ 89 UG Widerruf inländischer akademischer Grade oder akademischer Bezeichnungen

(1)Absatz einsDer Verleihungsbescheid ist vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ aufzuheben und einzuziehen, wenn sich nachträglich ergibt, dass der akademische Grad oder die akademische Bezeichnung insbesonderea.Litera adurch gefälschte Zeugnisse,b.Litera bdurch gefälsc... mehr lesen...


§ 88 UG Führung akademischer Grade

(1)Absatz einsPersonen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschl... mehr lesen...


§ 87 UG Verleihung akademischer Grade

(1)Absatz einsDas für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ hat den Absolventinnen und Absolventen der ordentlichen Studien, mit Ausnahme der Erweiterungsstudien, nach der positiven Beurteilung aller im jeweiligen Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen und in den Diplom-, Master-... mehr lesen...


§ 79 UG Rechtsschutz bei Prüfungen

(1)Absatz einsGegen die Beurteilung einer Prüfung ist kein Rechtsmittel zulässig. Wenn die Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung einen schweren Mangel aufweist, hat das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ diese Prüfung auf Antrag der oder des Studierenden bzw. ein... mehr lesen...


§ 78 UG Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Kompetenzen

(1)Absatz einsPositiv beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen sind anzuerkennen, wenn1.Ziffer einskeine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen und2.Ziffer 2sie an einer der folgenden Bildungseinrichtungen abgelegt wurden:a)Litera aein... mehr lesen...


§ 73 UG Nichtigerklärung von Beurteilungen

(1)Absatz einsDas für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ hat die Beurteilung mit Bescheid für nichtig zu erklären, wenn1.Ziffer einsbei einer Prüfung die Anmeldung zu dieser Prüfung erschlichen wurde oder2.Ziffer 2bei einer Prüfung oder einer wissenschaftlichen oder künstleri... mehr lesen...


§ 72 UG Feststellung und Beurteilung des Studienerfolgs

(1) Der Studienerfolg ist durch die Prüfungen und die Beurteilung der wissenschaftlichen (Diplomarbeit, Masterarbeit oder Dissertation) oder der künstlerischen Arbeit (künstlerische Diplom-, Masterarbeit oder Dissertation) festzustellen.(2) Der positive Erfolg von Prüfungen und wissenschaftlichen... mehr lesen...


§ 71c UG Ergänzende Bestimmungen für die Zulassung zu den vom deutschen Numerus Clausus betroffenen Studien

(1)Absatz einsDas Rektorat kann in den Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktoratsstudien, die von den deutschen Numerus-Clausus-Studien Medizin, Psychologie, Psychotherapie, Tiermedizin und Zahnmedizin betroffen sind, den Zugang entweder durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder durch die... mehr lesen...


§ 70 UG Zulassung zu außerordentlichen Studien

(1)Absatz einsDie Zulassung zu Universitätslehrgängen setzt den Nachweis der im Curriculum des betreffenden Universitätslehrganges geforderten Voraussetzungen voraus. Wird ein Universitätslehrgang als außerordentliches Bachelor- oder Masterstudium angeboten, sind davon abweichend folgende Vorauss... mehr lesen...


§ 68 UG Erlöschen der Zulassung zu ordentlichen Studien

(1)Absatz einsDie Zulassung zu einem Studium erlischt, wenn die oder der Studierende1.Ziffer einssich vom Studium abmeldet oder2.Ziffer 2die Meldung der Fortsetzung des Studiums unterlässt oder2a.Ziffer 2 adie Mindeststudienleistung gemäß § 59a nicht erbringt oderdie Mindeststudienleistung gemäß ... mehr lesen...


§ 65a UG Eignung für Lehramtsstudien und Studien für Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen

(1)Absatz einsIn Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien oder Studien für Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen sind die für die berufliche Ausbildung und Tätigkeit der Pädagoginnen und Pädagogen erforderlichen leistungsbezogenen, persönlichen, fachlichen und pädagogisch... mehr lesen...


§ 65 UG Besondere Universitätsreife

§ 65.Paragraph 65, Zusätzlich zur allgemeinen Universitätsreife sind die in der Universitätsberechtigungsverordnung – UBVO 1998, BGBl. II Nr. 44/1998, festgelegten Zusatzprüfungen zur Reifeprüfung für die darin festgelegten Studien nachzuweisen oder als Ergänzungsprüfungen abzulegen (besondere Un... mehr lesen...


§ 64 UG Allgemeine Universitätsreife (Universitätszugang)

(1)Absatz einsDie allgemeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen:1.Ziffer einsein österreichisches Reifeprüfungszeugnis, ein österreichisches Reife- und Diplomprüfungszeugnis oder ein österreichisches Zeugnis über die Berufsreifeprüfung, sowie diesen durch völkerr... mehr lesen...


§ 63a UG Sonderbestimmung für die Zulassung zu Master- und Doktoratsstudien

(1) In den Curricula für Masterstudien können qualitative Zulassungsbedingungen vorgeschrieben werden, die im Zusammenhang mit der erforderlichen Kenntnis jener Fächer, auf denen das jeweilige Masterstudium aufbaut, stehen müssen.(2) Es ist sicherzustellen, dass die Absolvierung eines Bachelorstu... mehr lesen...


§ 63 UG Zulassung zu ordentlichen Studien

(1)Absatz einsDie Zulassung zu einem ordentlichen Studium setzt voraus:1.Ziffer einsdie allgemeine Universitätsreife,2.Ziffer 2die besondere Universitätsreife für das gewählte Studium,3.Ziffer 3die für den erfolgreichen Studienfortgang notwendigen Kenntnisse der deutschen oder, wenn das Studium i... mehr lesen...


§ 60 UG Zulassung zum Studium

(1)Absatz einsDas Rektorat hat Personen, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, auf Grund ihres Antrages mit Bescheid zum jeweiligen Studium zuzulassen. Das Rektorat ist berechtigt, die höchstzulässige Anzahl der Anträge auf Zulassung zum Studium innerhalb einer Zulassungsfrist pro Studie... mehr lesen...


§ 59a UG Mindeststudienleistung

(1)Absatz einsIn Bachelor- und Diplomstudien sind die Studierenden verpflichtet, in jedem Studium, zu dem eine Zulassung besteht, in den ersten vier Semestern insgesamt eine Studienleistung im Umfang von mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkten zu erbringen. Anerkennungen gemäß § 78 sind nur dann au... mehr lesen...


§ 58 UG Curricula

(1)Absatz einsAn den Universitäten sind für die einzelnen Studien nach Maßgabe des § 54b Abs. 4 Curricula zu erlassen.An den Universitäten sind für die einzelnen Studien nach Maßgabe des Paragraph 54 b, Absatz 4, Curricula zu erlassen.(2)Absatz 2Die Curricula haben ein Qualifikationsprofil (§ 51 ... mehr lesen...


§ 54b UG Erweiterungsstudien zur Erweiterung von Lehramtsstudien

(1) Erweiterungsstudien zur Erweiterung eines Lehramtsstudiums dienen dem Zweck, ein Lehramtsstudium um ein oder mehrere Unterrichtsfächer, Spezialisierungen oder kohärente Fächerbündel zu erweitern. Dabei hat sich der Arbeitsaufwand am Arbeitsaufwand für das Unterrichtsfach, die Spezialisierung ... mehr lesen...


§ 54a UG Erweiterungsstudien

(1)Absatz einsDie Zulassung zu einem und die Meldung der Fortsetzung eines Erweiterungsstudiums setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ordentlichen Studiums, dessen Erweiterung es dient, voraus. Erlischt die Zulassung zu dem ordentlichen Studium, dessen Erweiterun... mehr lesen...


§ 54 UG Ordentliche Studien

(1) Die Universitäten sind berechtigt, Diplomstudien, Bachelorstudien, Masterstudien, Doktoratsstudien, kombinierte Master- und Doktoratsstudien sowie Erweiterungsstudien einzurichten. Dabei sind die Studien einer der folgenden Gruppen zuzuordnen:1.Geistes- und kulturwissenschaftliche Studien;2.I... mehr lesen...


§ 51 UG Begriffsbestimmungen

(1)Absatz einsIn Vollziehung der Studienvorschriften werden die Universitäten im Rahmen der Hoheitsverwaltung tätig.(2)Absatz 2Im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes gelten folgende Begriffsbestimmungen:1.Ziffer einsAnerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen sind die Bildungseinrichtungen, ... mehr lesen...


§ 50 UG Rechtsvertretung

§ 50.Paragraph 50, Die Universität sowie Gesellschaften, deren Geschäftsanteile die Universität mittelbar oder unmittelbar zu mindestens 50 vH hält, sind berechtigt, sich von der Finanzprokuratur gemäß dem Prokuraturgesetz, StGBl. Nr. 172/1945, gegen Entgelt rechtlich beraten und vertreten zu las... mehr lesen...


§ 45 UG Aufsicht

(1)Absatz einsDie Universitäten, die von ihnen gemäß § 10 Abs. 1 gegründeten Gesellschaften, Stiftungen und Vereine sowie jene Gesellschaften, deren Geschäftsanteile die Universität mittelbar oder unmittelbar zu mindestens 50 vH hält, unterliegen der Aufsicht des Bundes. Diese umfasst die Einhalt... mehr lesen...


§ 43 UG Schiedskommission

(1)Absatz einsAn jeder Universität ist eine Schiedskommission einzurichten. Zu ihren Aufgaben zählen:1.Ziffer einsdie Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Universität;2.Ziffer 2die Entscheidung über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wegen einer Diskriminierung ... mehr lesen...


§ 42 UG Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

(1)Absatz einsAn jeder Universität ist vom Senat ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten, dessen Aufgabe es ist, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder d... mehr lesen...


§ 40d UG Studien und Organisation

(1)Absatz einsDie Universität für Weiterbildung Krems ist berechtigt, Universitätslehrgänge und Doktoratsstudien anzubieten.(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch Art. 1 Z 21, BGBl. I Nr. 50/2024)Anmerkung, Absatz 2, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 21,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2024... mehr lesen...


§ 40c UG Aufgaben

(1)Absatz einsDie Universität für Weiterbildung Krems ist berufen, der im Zusammenhang mit Weiterbildung stehenden wissenschaftlichen Lehre und Forschung zu dienen.(2)Absatz 2Die Universität für Weiterbildung Krems hat im Rahmen dieses Wirkungsbereiches insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:... mehr lesen...


§ 23 UG Rektorin oder Rektor

(1)Absatz einsDie Rektorin oder der Rektor hat folgende Aufgaben:1.Ziffer einsVorsitzende oder Vorsitzender sowie Sprecherin oder Sprecher des Rektorats;2.Ziffer 2Erstellung eines Vorschlags für die Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren;3.Ziffer 3Leitung des Amts der Universität;4.Ziffer 4Ver... mehr lesen...


§ 21 UG Universitätsrat

(1)Absatz einsDer Universitätsrat hat in seiner Funktion als begleitend und vorausschauend tätiges Aufsichtsorgan folgende Aufgaben:1.Ziffer einsGenehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans, des Entwurfs der Leistungsvereinbarung sowie der Geschäftsordnung des Rektorats;2.Ziffer 2Aus... mehr lesen...


§ 19 UG Satzung

(1)Absatz einsJede Universität erlässt durch Verordnung (Satzung) die erforderlichen Ordnungsvorschriften im Rahmen der Gesetze und Verordnungen selbst. Die Satzung ist vom Senat auf Vorschlag des Rektorats mit einfacher Mehrheit zu beschließen und zu ändern.(2)Absatz 2In der Satzung sind insbeso... mehr lesen...


§ 15 UG Gebarung

(1)Absatz einsDas Rektorat hat die Gebarung der Universität nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Transparenz zu gestalten und den Haushalt der Universität mit entsprechender Sorgfalt zu führen.(2)Absatz 2Die Universitäten können über ihre Ei... mehr lesen...


§ 13a UG Schlichtungskommission

(1)Absatz einsZur Entscheidung über Anträge nach § 13 Abs. 8 ist eine Schlichtungskommission beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu errichten.Zur Entscheidung über Anträge nach Paragraph 13, Absatz 8, ist eine Schlichtungskommission beim Bundesministerium für Bildung, W... mehr lesen...


§ 13b UG Entwicklungsplan

(1)Absatz einsDer Entwicklungsplan ist das strategische Planungsinstrument der Universität und bildet eine wesentliche Grundlage für die Leistungsvereinbarung. Das Rektorat hat den Entwicklungsplan zu erstellen sowie nach Befassung des Senats (§ 25 Abs. 1 Z 2) und nach Genehmigung durch den Unive... mehr lesen...


§ 13 UG Leistungsvereinbarung

(1)Absatz einsDie Leistungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Sie ist zwischen den einzelnen Universitäten und dem Bund im Rahmen der Gesetze für jeweils drei Jahre abzuschließen.(2)Absatz 2Inhalt der Leistungsvereinbarung ist insbesondere:1.Ziffer einsdie von der Universität zu... mehr lesen...


§ 9 UG Rechtsaufsicht

§ 9.Paragraph 9, Die Universitäten, die von ihnen gemäß § 10 Abs. 1 gegründeten Gesellschaften, Stiftungen und Vereine sowie jene Gesellschaften, deren Geschäftsanteile die Universität mittelbar oder unmittelbar zu mindestens 50 vH hält, unterliegen der Aufsicht des Bundes. Diese umfasst die Aufs... mehr lesen...


§ 2 UG Leitende Grundsätze

§ 2.Paragraph 2, Die leitenden Grundsätze für die Universitäten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind:1.Ziffer einsFreiheit der Wissenschaften und ihrer Lehre (Art. 17 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, RGBl. Nr. 142/1867) und Freiheit des wissenschaftlichen und... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24
Gesetze 11-20 von 56