Gesetzesaktualisierungen

61 Gesetze aktualisiert am 13.06.2024

Gesetze 31-40 von 61

8 Paragrafen zu Umweltförderungsgesetz (UFG) aktualisiert


§ 33 UFG Kostenersatz

Die zur Durchführung von Sofortmaßnahmen erforderlichen Kosten sind dem Bund von dem vom Förderungswerber verschiedenen Dritten zu ersetzen. § 18 des Altlastensanierungsgesetzes, BGBl. Nr. 299/1989 in der jeweils geltenden Fassung, ist sinngemäß anzuwenden. mehr lesen...


§ 33a UFG

Bei Forschungsvorhaben, die den Zwecken der Altlastensanierung und -sicherung dienen, sind §§ 10 bis 13 des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG), BGBl. Nr. 341/1981 in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. mehr lesen...


§ 32 UFG Förderungswerber

Ein Ansuchen auf Förderung kann gestellt werden von1.einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband;2.einem Abfallverband;3.einem Land;4.dem Eigentümer oder Verfügungsberechtigteneiner Liegenschaft, auf der sich eine Altlast befindet;6.dem Verpflichteten gemäß §§ 79, 83 Gewerbeordnung - GewO, BGBl. Nr... mehr lesen...


§ 31 UFG Besondere Förderungsvoraussetzungen

Eine Förderung setzt voraus, daß1.die zu sichernde oder zu sanierende Altlast vor dem 1. Juli 1989 durch Ablagerungen oder durch das Betreiben von Anlagen entstanden ist;2.Maßnahmen erst nach Einbringung des Ansuchens durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Vorleistungen und Sofortmaßnahmen zur ... mehr lesen...


§ 30 UFG Gegenstand der Förderung im Rahmen der Altlastensanierung

Im Rahmen der Altlastensanierung können gefördert werden1.Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung oder Sicherung einer Altlast zusammenhängen und zumindest dem Stand der Technik entsprechen;2.Maßnahmen zur Errichtung, Erweiterung oder Verbesserung von Abfallbehandlungsanlagen, soweit diese z... mehr lesen...


§ 29 UFG Ziele der Altlastensanierung

§ 29.Paragraph 29, Förderungsziele der Altlastensanierung sind1.Ziffer einsSanierung von Altlasten mit dem größtmöglichen ökologischen Nutzen unter gesamtwirtschaftlich vertretbarem Kostenaufwand;2.Ziffer 2Sicherung von Altlasten, wenn diese unter Bedachtnahme auf die Gefährdung vertretbar ist un... mehr lesen...


§ 5 UFG Mitteleinsatz

§ 5.Paragraph 5, Zur Erreichung der Ziele dieses Bundesgesetzes können1.Ziffer einsFörderungen in Form vona)Litera aFinanzierungs- oder Investitionszuschüssen undb)Litera bsonstigen Zuschüssen für laufende Kosten im Rahmen der Umweltförderung im Inland gemäß § 24 Abs. 1 Z 8, für laufende Altlaste... mehr lesen...


§ 1 UFG

Paragraph eins, Ziele dieses Bundesgesetzes sind1.Ziffer einsder Schutz der Umwelt durch geordnete Abwasserentsorgung einschließlich betrieblicher Abwässer und Gewährleistung einer ausreichenden Wasserversorgung sowie durch Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer (Wasserwirtschaft),2... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

7 Paragrafen zu Zahnärztekammergesetz (ZÄKG) aktualisiert


§ 126 ZÄKG In-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.(2)Absatz 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 tritt § 20 Abs. 1 Z 7a und 7b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2006 außer Kraft.Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 tritt Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 7 a und 7b in de... mehr lesen...


§ 109 ZÄKG Rechtsakte im eigenen Wirkungsbereich

(1)Absatz einsDie Österreichische Zahnärztekammer hat1.Ziffer einsdie Satzung,2.Ziffer 2die Beitragsordnung,3.Ziffer 3den Jahresvoranschlag und den Rechnungsabschluss,4.Ziffer 4die Kollegiale Schlichtungsordnung,5.Ziffer 5die Patientenschlichtungsordnung,6.Ziffer 6die Autonomen Honorar-Richtlinie... mehr lesen...


§ 62 ZÄKG Disziplinarrat

(1)Absatz einsÜber Disziplinarvergehen erkennt der Disziplinarrat der Österreichischen Zahnärztekammer.(2)Absatz 2Der Disziplinarrat besteht1.Ziffer einsaus dem/der Vorsitzenden, der/die rechtskundig sein muss und auf Vorschlag des Bundesausschusses der Österreichischen Zahnärztekammer vom/von de... mehr lesen...


§ 61 ZÄKG Disziplinarorgane

(1)Absatz einsDisziplinarorgane sind1.Ziffer einsder Disziplinarrat,2.Ziffer 2der/die Disziplinaranwalt/Disziplinaranwältin und3.Ziffer 3die Untersuchungsführer/Untersuchungsführerinnen.(2)Absatz 2Eine Person, über die rechtskräftig1.Ziffer einsvon einem in- oder ausländischen Gericht wegen einer... mehr lesen...


§ 55 ZÄKG Disziplinarvergehen

(1)Absatz einsKammermitglieder machen sich eines Disziplinarvergehens schuldig, wenn sie im Inland oder im Ausland1.Ziffer einsdas Ansehen der in Österreich tätigen Zahnärzteschaft durch ihr Verhalten dieser, der Gemeinschaft, den Patienten/Patientinnen oder den Kollegen/Kolleginnen gegenüber bee... mehr lesen...


§ 22 ZÄKG Organe

§ 22.Paragraph 22, Organe der Österreichischen Zahnärztekammer sind:1.Ziffer einsder Bundesausschuss,2.Ziffer 2der Bundesvorstand,3.Ziffer 3der/die Präsident/Präsidentin und die Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen,4.Ziffer 4der/die Finanzreferent/Finanzreferentin,5.Ziffer 5die Rechnungsprüfer/Rech... mehr lesen...


§ 19 ZÄKG Eigener Wirkungsbereich

(1)Absatz einsIm eigenen Wirkungsbereich hat die Österreichische Zahnärztekammer insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:1.Ziffer einsAbschluss und Auflösung von Verträgen zur Regelung der Beziehungen der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs zu den Trägern der Sozialversicherung (Verbänden),... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

61 Paragrafen zu Apothekengesetz (ApoG) aktualisiert


§ 69 ApoG Vollziehung

§ 69.Paragraph 69, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister, hinsichtlich des § 12 Abs. 4 und des § 15 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der für das Gesundheit... mehr lesen...


§ 68a ApoG

(1)Absatz eins§ 2, § 3 Abs. 1 bis 6, § 3a Abs. 2 und 3, § 4, § 17b Abs. 2, § 20 Abs. 2, § 22 Abs. 2 und § 38 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 96/1993 treten mit Inkrafttreten des EWR-Abkommens *) für Österreich in Kraft. § 8 Abs. 2 und Abs. 5a sowie § 36 Abs. 1 in der Fassung des Bunde... mehr lesen...


§ 67a ApoG Umsetzung von Unionsrecht

§ 67a.Paragraph 67 a, Durch dieses Bundesgesetz werden1.Ziffer einsdie Richtlinie 2005/36/EG und des Delegierten Beschlusses (EU) 2016/790 zur Änderung des Anhangs V der Richtlinie 2005/36/EG hinsichtlich von Ausbildungsnachweisen und den Titeln von Ausbildungsgängen, ABl. Nr. L 134 vom 24.05.201... mehr lesen...


§ 66a ApoG Militärapotheken

(1)Absatz einsDer Bund betreibt im Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung in unmittelbarem und überwiegendem Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben des Bundesheeres gemäß § 2 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146, Militärapotheken. Die Festlegung der Zahl un... mehr lesen...


§ 62b ApoG

(1)Absatz einsFür Apotheker, die an einer österreichischen Universität den akademischen Grad eines Magisters der Pharmazie erworben haben oder deren ausländischer Studienabschluss von einer österreichischen Universität als dem inländischen Studienabschluss entsprechend nostrifiziert wurde, und di... mehr lesen...


§ 61 ApoG Apotheken sui generis

(1)Absatz einsAuf Apotheken, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes in der Stammfassung RGBl. Nr. 5/1907 bereits betrieben wurden (Apotheken sui generis), finden die Bestimmungen über die Konzession keine Anwendung. Dies gilt auch für § 6 Abs. 2, sofern seither keine wesentlich... mehr lesen...


§ 60a ApoG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 60a.Paragraph 60 a, Die in § 49 geregelte Aufgabe der Gemeinde ist eine solche des eigenen Wirkungsbereichs. Die in Paragraph 49, geregelte Aufgabe der Gemeinde ist eine solche des eigenen Wirkungsbereichs. mehr lesen...


§ 60 ApoG Übermittlung von Ausfertigungen

§ 60.Paragraph 60, Die Bezirksverwaltungsbehörden und Landesverwaltungsgerichte haben Ausfertigungen ihrer in Vollziehung dieses Bundesgesetzes erlassenen Entscheidungen unverzüglich der Österreichischen Apothekerkammer zu übermitteln. mehr lesen...


§ 59 ApoG Betriebsüberprüfungen von Apotheken

(1)Absatz einsDer für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister hat durch Verordnung Vorschriften über Betriebsüberprüfungen von öffentlichen Apotheken, Filialapotheken, Anstaltsapotheken sowie von ärztlichen und tierärztlichen Hausapotheken zu erlassen. Diese hat insbesondere nähere Bestimm... mehr lesen...


§ 57 ApoG Schätzung der Vorräte von Hausapotheken

(1)Absatz einsIn dem im § 29, vorletzter Absatz, vorgesehenen Falle ist die Schätzung der brauchbaren Vorräte der Hausapotheke, welche von dem Inhaber der neu errichteten öffentlichen Apotheke übernommen werden müssen, von der Bezirksverwaltungsbehörde erster Instanz, in deren Bezirke die Hausapo... mehr lesen...


§ 56 ApoG Verfahren zur Genehmigung von Betriebsanlagen

§ 56.Paragraph 56, Dem Antrag gemäß § 6 Abs. 2 sind Beschreibungen und planliche Darstellungen beizulegen. Dem Antrag gemäß Paragraph 6, Absatz 2, sind Beschreibungen und planliche Darstellungen beizulegen. mehr lesen...


§ 55 ApoG Verfahren zur Bestellung eines verantwortlichen oder stellvertretenden Leiters

(1)Absatz einsEinem Antrag gemäß §§ 17a, 17b, 37 Abs. 1 und 38 Abs. 2 sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 1 und 6 beizulegen.Einem Antrag gemäß Paragraphen 17 a,, 17b, 37 Absatz eins und 38 Absatz 2, sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Para... mehr lesen...


§ 54 ApoG Verfahren zur Bewilligung von ärztlichen Hausapotheken

(1)Absatz einsDer Antrag auf Erteilung der Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke ist innerhalb von sechs Wochen unter Anführung des Namens und des Berufssitzes auf Kosten des Antragstellers im amtlichen Kundmachungsorgan kundzumachen. § 48 Abs. 2 gilt.Der Antrag auf Erteilung der ... mehr lesen...


§ 53 ApoG Verfahren zur Bewilligung von Filialapotheken

§ 53.Paragraph 53, Für das Verfahren zur Bewilligung von Filialapotheken gelten die §§ 10 Abs. 7, 46 Abs. 3 und 47 bis 52a. Für das Verfahren zur Bewilligung von Filialapotheken gelten die Paragraphen 10, Absatz 7,, 46 Absatz 3 und 47 bis 52a. mehr lesen...


§ 51 ApoG Entscheidung über den Konzessionsantrag

(1)Absatz einsÜber Anträge auf Erteilung einer Konzession zur Errichtung einer neuen öffentlichen Apotheke entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde. Über Anträge auf Erteilung der Konzession zum Betrieb einer bestehenden öffentlichen Apotheke entscheidet die Österreichische Apothekerkammer.(2)Ab... mehr lesen...


§ 52 ApoG Verfahren zur Verlegung einer Apotheke

(1)Absatz einsFür das Verfahren zur Verlegung innerhalb des Standortes gelten die §§ 48 und 51 mit der Maßgabe, dassFür das Verfahren zur Verlegung innerhalb des Standortes gelten die Paragraphen 48 und 51 mit der Maßgabe, dass1.Ziffer einsder Antrag innerhalb von 14 Tagen auf der Website der Öst... mehr lesen...


§ 49 ApoG Befassung der Gemeinde

§ 49.Paragraph 49, Die Bezirksverwaltungsbehörde hat der Gemeinde, in deren Gemeindegebiet der in Aussicht genommene Standort der neu zu errichtenden Apotheke liegt, und den Nachbargemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen zu geben. mehr lesen...


§ 48 ApoG Kundmachung bei Neuerrichtungen

(1)Absatz einsDie Bezirksverwaltungsbehörde hat zu veranlassen, dass Anträge, die nicht gemäß § 47 ab- oder zurückgewiesen werden, innerhalb von sechs Wochen unter Anführung des Namens und des für die Apotheke in Aussicht genommenen Standorts auf der Website der Österreichischen Apothekerkammer k... mehr lesen...


§ 47 ApoG Ablehnung ohne weiteres Verfahren

(1)Absatz einsDer Antrag auf Erteilung der Konzession zum Betrieb einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke ist der Österreichischen Apothekerkammer zu übermitteln. Die Österreichische Apothekerkammer hat eine Stellungnahme abzugeben, wenn1.Ziffer einsdie persönliche Eignung gemäß § 3 oder ... mehr lesen...


§ 46 ApoG Antrag auf Erteilung der Konzession zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke

(1)Absatz einsEin Antrag auf Erteilung der Konzession zum Betrieb einer bestehenden Apotheke ist bei der Österreichischen Apothekerkammer einzubringen. Ein Antrag auf Erteilung der Konzession zum Betrieb einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde, in der... mehr lesen...


§ 45 ApoG Beschwerde

§ 45.Paragraph 45, Gegen Bescheide der Österreichischen Apothekerkammer, die im übertragenen Wirkungsbereich erlassen werden (§ 2a Abs. 1 des Apothekerkammergesetzes 2001, BGBl. I Nr. 65/2022), kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Gegen Bescheide der Österreichischen Ap... mehr lesen...


§ 44 ApoG Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde

§ 44.Paragraph 44, Die Vollziehung dieses Bundesgesetzes obliegt, sofern nichts anderes bestimmt ist, der Bezirksverwaltungsbehörde. mehr lesen...


§ 41 ApoG Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWer1.Ziffer einseine öffentliche Apotheke, Filialapotheke, ärztliche Hausapotheke oder Anstaltsapotheke ohne Bewilligung betreibt, oder2.Ziffer 2den sonstigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung zuwiderhandelt und dadur... mehr lesen...


§ 39 ApoG Betriebseinstellung

§ 39.Paragraph 39, Ist für eine im Betriebe befindliche Anstaltsapotheke kein verantwortlicher Leiter oder - im Falle der Verhinderung desselben - kein Stellvertreter (§ 17b) bestellt, so ist der Betrieb der Apotheke bis zur Behebung dieses Mangels einzustellen. Ist für eine im Betriebe befindlic... mehr lesen...


§ 40 ApoG Zurücknahme der Bewilligung und Untersagung des Betriebs

(1)Absatz einsWenn die Krankenanstalt die Bewilligung zum Betriebe einer Anstaltsapotheke missbraucht, ist diese zurückzunehmen.(2)Absatz 2Die Bewilligung kann ferner zurückgenommen werden, wenn einer der im § 19 Abs. 1 Z 1 und 2 erwähnten Fälle eintritt.Die Bewilligung kann ferner zurückgenommen... mehr lesen...


§ 38 ApoG Sonstige Vorschriften

(1)Absatz einsFür Anstaltsapotheken gelten § 2 Abs. 2, §§ 4 bis 7, , § 17b Abs. 1 und 2, § 20 und § 20a sinngemäß.Für Anstaltsapotheken gelten Paragraph 2, Absatz 2,, Paragraphen 4 bis 7, , Paragraph 17 b, Absatz eins und 2, Paragraph 20 und Paragraph 20 a, sinngemäß.(2)Absatz 2Unabhängig von ein... mehr lesen...


§ 37 ApoG Verantwortlicher Leiter

(1)Absatz einsDer Betrieb einer Anstaltsapotheke darf nur durch einen verantwortlichen Leiter ausgeübt werden, dessen Bestellung der Genehmigung durch die Österreichische Apothekerkammer unterliegt.(2)Absatz 2Die Verpachtung einer Anstaltsapotheke ist unzulässig. mehr lesen...


§ 35 ApoG Bewilligung zum Betriebe von Anstaltsapotheken.

(1)Absatz einsÖffentlichen und gemeinnützigen nichtöffentlichen Krankenanstalten kann der Betrieb eigener Anstaltsapotheken bewilligt werden.(1a)Absatz eins aDer Antrag auf Erteilung der Bewilligung zum Betrieb einer Anstaltsapotheke ist der Österreichischen Apothekerkammer zu übermitteln und die... mehr lesen...


§ 31 ApoG Vorschriften für den Betrieb von ärztlichen Hausapotheken

(1)Absatz einsDie Hausapotheke muß von dem Arzte selbst geführt und darf daher nicht durch einen Dritten betrieben oder verpachtet werden.(2)Absatz 2In der Hausapotheke dürfen Hilfskräfte zum selbständigen Dispensieren von Arzneien nicht verwendet werden.(3)Absatz 3Der Arzt darf die zur Einrichtu... mehr lesen...


§ 24 ApoG Filialapotheken

(1)Absatz einsDer Betrieb einer Filialapotheke ist nur auf Grund einer Bewilligung zulässig. Eine Filialapotheke darf nur im Zusammenhang mit der öffentlichen Apotheke, für die sie bewilligt wurde, betrieben werden. Es darf der Betrieb von höchstens drei Filialapotheken bewilligt werden.(2)Absatz... mehr lesen...


§ 25 ApoG Zurücknahme der Bewilligung einer Filialapotheke

(1)Absatz einsDie Bewilligung einer Filialapotheke ist zurückzunehmen, wenn eine neue öffentliche Apotheke in einer Entfernung von nicht mehr als vier Straßenkilometern in Betrieb genommen wird.(2)Absatz 2Die Bewilligung einer Filialapotheke kann zurückgenommen werden, wenn diese nicht innerhalb ... mehr lesen...


§ 20 ApoG Abberufung des Pächters, des verantwortlichen Leiters oder des stellvertretenden Leiters

(1)Absatz einsFür die Abberufung des Pächters, des verantwortlichen Leiters oder des stellvertretenden Leiters von der Führung des Betriebs einer Apotheke gelten § 18 und § 19 Abs. 2 Z 1.Für die Abberufung des Pächters, des verantwortlichen Leiters oder des stellvertretenden Leiters von der Führu... mehr lesen...


§ 20a ApoG Vorläufige Enthebung von der Leitung bei Verdacht einer strafbaren Handlung

(1)Absatz einsWenn die Verläßlichkeit des Konzessionsinhabers, Pächters, verantwortlichen oder stellvertretenden Leiters wegen Verdachtes einer strafbaren Handlung beeinträchtigt erscheint, so hat die Behörde den Betreffenden unverzüglich von der Leitung der Apotheke vorläufig zu entheben. Vor de... mehr lesen...


§ 19 ApoG Zurücknahme der Konzession

(1)Absatz einsDie Zurücknahme der Konzession zum Betriebe einer öffentlichen Apotheke kann erfolgen:1.Ziffer einswenn die Apotheke nicht innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft des Konzessionsbescheides eröffnet wird oder2.Ziffer 2wenn der Betrieb der Apotheke durch mehr als sechs Monate unter... mehr lesen...


§ 19a ApoG Behördliche Schließung der Apotheke

(1)Absatz einsEine öffentliche Apotheke, die ohne Konzession betrieben wird, ist von der Bezirksverwaltungsbehörde unverzüglich zu schließen. Einer gegen einen solchen Bescheid erhobenen Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu.(2)Absatz 2Falls die Aufrechterhaltung des Betriebes einer sol... mehr lesen...


§ 18 ApoG Vorübergehende Abberufung des Konzessionsinhabers von der Leitung der Apotheke

§ 18.Paragraph 18, Bestehen auf Grund des begründeten Verdachts wiederholter Übertretungen der Bestimmungen nach diesem Bundesgesetz Zweifel an der Verlässlichkeit des Konzessionsinhabers, ist dieser vorübergehend von der Leitung der Apotheke abzuberufen. Diesfalls ist für diesen Zeitraum ein ver... mehr lesen...


§ 17a ApoG Bestellung eines verantwortlichen Leiters

§ 17a.Paragraph 17 a, Eine öffentliche Apotheke, die nicht vom Konzessionsinhaber oder vom Pächter geleitet wird, ist durch einen verantwortlichen Leiter zu führen. Dieser bedarf der Genehmigung durch die Österreichische Apothekerkammer. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn der Konzessio... mehr lesen...


§ 17b ApoG Bestellung eines stellvertretenden Leiters

(1)Absatz einsIst der Konzessionsinhaber, der Pächter oder der verantwortliche Leiter vorübergehend verhindert, den Betrieb der Apotheke selbst zu führen, so hat er einen geeigneten stellvertretenden Leiter zu bestellen und gleichzeitig der Österreichischen Apothekerkammer namhaft zu machen. Wenn... mehr lesen...


§ 17 ApoG Verpachtung

(1)Absatz einsÖffentliche Apotheken sind zu verpachten, wenn1.Ziffer einssie gemäß § 15 Abs. 2 und 3 fortbetrieben werden, für die Dauer des Fortbetriebs, odersie gemäß Paragraph 15, Absatz 2 und 3 fortbetrieben werden, für die Dauer des Fortbetriebs, oder2.Ziffer 2der Konzessionsinhaber für mehr... mehr lesen...


§ 16 ApoG Beschränkung der Übertragung

§ 16.Paragraph 16, Eine öffentliche Apotheke darf durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden nur auf andere übertragen werden, sofern sie mindestens fünf Jahre betrieben wurde oder gemäß § 15 fortbetrieben wird. Eine öffentliche Apotheke darf durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden nur auf andere übertrag... mehr lesen...


§ 15 ApoG Übergang von Apotheken und Fortbetriebsrecht

(1)Absatz einsDer Betrieb einer öffentlichen Apotheke, die durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden oder im Erbweg auf einen anderen übergeht, ist nur auf Grund einer Konzession zulässig.(2)Absatz 2Abs. 1 gilt nicht, wenn eine öffentliche Apotheke nach dem Tod des Konzessionsinhabers auf den Ehegatte... mehr lesen...


§ 14 ApoG Verlegung

(1)Absatz einsDie Verlegung einer öffentlichen Apotheke innerhalb des festgesetzten Standorts (§ 9 Abs. 2) ist nur auf Grund einer Bewilligung der Österreichischen Apothekerkammer zulässig.Die Verlegung einer öffentlichen Apotheke innerhalb des festgesetzten Standorts (Paragraph 9, Absatz 2,) ist... mehr lesen...


§ 12 ApoG Konzession und Rechtsform des Betriebes öffentlicher Apotheken

(1)Absatz einsDie Konzession zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke ist ein persönliches Betriebsrecht und darf auf andere nicht übertragen werden. Der Apothekenbetrieb hat, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, in der Rechtsform eines Einzelunternehmens des Konzessionsinhabers zu erf... mehr lesen...


§ 13 ApoG Betriebspflicht

(1)Absatz einsDer Konzessionsinhaber, Pächter oder Leiter (§§ 17a und 17b) einer öffentlichen Apotheke hat den Betrieb der Apotheke ununterbrochen aufrecht zu erhalten. Dies gilt auch für Dritte im Fall der Übernahme einer Apotheke.Der Konzessionsinhaber, Pächter oder Leiter (Paragraphen 17 a und... mehr lesen...


§ 11 ApoG Taxe für die Konzessionserteilung

(1)Absatz einsFür die Erteilung der Konzession zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke hat der Konzessionsinhaber mit Rechtskraft der Konzessionserteilung eine Taxe an die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich zu entrichten. Wurde gegen die Konzessionserteilung ein außerordentliches Rechtsm... mehr lesen...


§ 10 ApoG Sachliche Voraussetzungen der Konzessionserteilung

(1)Absatz einsDie Konzession für eine neu zu errichtende öffentliche Apotheke ist zu erteilen, wenn1.Ziffer einsin der Gemeinde des Standortes der öffentlichen Apotheke ein Arzt seinen ständigen Berufssitz hat und2.Ziffer 2ein Bedarf an einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke besteht.(2)A... mehr lesen...


§ 9 ApoG Konzession

(1)Absatz einsDer Betrieb einer öffentlichen Apotheke ist nur auf Grund einer Bewilligung (Konzession) zulässig.(2)Absatz 2Im Konzessionsbescheid ist als Standort der Apotheke eine Gemeinde, eine Ortschaft, ein Stadtbezirk oder ein Teil eines solchen Gebietes zu bestimmen.(3)Absatz 3Die Österreic... mehr lesen...


§ 8a ApoG Zustellung von Arzneimitteln

(1)Absatz einsIn begründeten Einzelfällen dürfen öffentliche Apotheken in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet dringend benötigte Arzneimittel an Patienten zustellen oder die Zustellung veranlassen, wenn ein zeitlicher Aufschub der Behandlung einen erheblichen gesundheitlichen Nachteil des Patiente... mehr lesen...


§ 8 ApoG Öffnungszeiten und Notfallbereitschaft

(1)Absatz einsDie Bezirksverwaltungsbehörde hat entsprechend dem Bedarf der Bevölkerung unter Bedachtnahme auf die örtlichen Verhältnisse und die Ordinationszeiten der örtlichen Ärzte für Allgemeinmedizin, die in einem dem § 342 Abs. 1 ASVG entsprechenden Vertragsverhältnis stehen, durch Verordnu... mehr lesen...


§ 7 ApoG Apothekenbetriebsordnung und Arzneitaxe

(1)Absatz einsDer für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister hat durch Verordnung eine Betriebsordnung für den Betrieb von öffentlichen Apotheken, Filialapotheken, Anstaltsapotheken, von ärztlichen und tierärztlichen Hausapotheken sowie für Apotheken von akademischen Ausbildungsstätten fü... mehr lesen...


§ 5 ApoG Tätigkeitsbereiche, Ausbildung und Prüfung der Apotheker

(1)Absatz einsDie den Apothekern vorbehaltenen Tätigkeiten in Apotheken sind insbesondere1.Ziffer einsdie Abgabe von den Apotheken vorbehaltenen Arzneimitteln und Medizinprodukten,2.Ziffer 2die klinische Pharmazie einschließlich Medikationsmanagement und Medikationsanalyse,3.Ziffer 3die Entwicklu... mehr lesen...


§ 6 ApoG Betriebsanlage und Ausstattung

(1)Absatz einsDie Betriebsräume von öffentlichen Apotheken und Filialapotheken sowie deren Ausstattung müssen einen ordnungsgemäßen Apothekenbetrieb und die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherstellen.(2)Absatz 2Öffentliche Apotheken und Filialapotheken dürfen erst nach ei... mehr lesen...


§ 4 ApoG Leitung

§ 4.Paragraph 4, Eine öffentliche Apotheke ist durch den Konzessionsinhaber, Pächter oder Leiter (§§ 17a und 17b) zu führen. Die Leitung ist persönlich auszuüben. Eine öffentliche Apotheke ist durch den Konzessionsinhaber, Pächter oder Leiter (Paragraphen 17 a und 17b) zu führen. Die Leitung is... mehr lesen...


§ 3h ApoG Vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen – Europäischer Berufsausweis

(1)Absatz einsDie Österreichische Apothekerkammer hat auf Antrag das Verfahren betreffend die vorübergehende Dienstleistungserbringung gemäß § 3g im Wege des Europäischen Berufsausweises nach den Bestimmungen der Artikel 4a ff der Richtlinie 2005/36/EG und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/98... mehr lesen...


§ 3c ApoG Anerkennung von Ausbildungsnachweisen

(1)Absatz einsÜber Anträge auf Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise (Ausbildungsnachweise), die andere Vertragsparteien des EWR-Abkommens oder die Schweizerische Eidgenossenschaft zur Ausübung des Apothekerberufes ausstellen, hat die Österreichische Apothe... mehr lesen...


§ 3d ApoG Aberkennung und Erlöschen der allgemeinen Berufsberechtigung

(1)Absatz einsDie allgemeine Berufsberechtigung eines Apothekers ist von der Österreichischen Apothekerkammer mit Bescheid abzuerkennen, wenn sich herausstellt, dass die Zuverlässigkeit oder eine Voraussetzung für die Erteilung gemäß § 3b Abs. 1 im Zeitpunkt der Erteilung der allgemeinen Berufsbe... mehr lesen...


§ 3b ApoG Allgemeine Berufsberechtigung

(1)Absatz einsFür die Ausübung des Berufes des Apothekers in Österreich ist eine allgemeine Berufsberechtigung erforderlich. Die allgemeine Berufsberechtigung ist gegeben, wenn1.Ziffer einsdas Staatliche Apothekerdiplom gemäß § 3a oder ein Ausbildungsnachweis nach § 3c,das Staatliche Apothekerdip... mehr lesen...


§ 3a ApoG Staatliches Apothekerdiplom

(1)Absatz einsPersonen, die an einer österreichischen Universität den akademischen Grad eines Magisters der Pharmazie erworben haben oder deren ausländischer Studienabschluss von einer österreichischen Universität als dem inländischen Studienabschluss entsprechend nostrifiziert wurde und die die ... mehr lesen...


§ 3 ApoG Persönliche Eignung

(1)Absatz einsZur Erlangung der Konzession zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke im Sinne dieses Bundesgesetzes ist erforderlich:1.Ziffer einsdie österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder ... mehr lesen...


§ 1 ApoG Arzneimittelversorgung

§ 1.Paragraph eins, Den öffentlichen Apotheken obliegt die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Öffentliche Apotheken sind allgemein zugänglich. mehr lesen...


Apothekengesetz (ApoG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 29.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2024 § 0 gültig von 01.01.1985 bis 28.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 502/1984 mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

7 Paragrafen zu Apothekerkammergesetz 2001 (ApokG) aktualisiert


§ 81 ApokG Schluss- und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 1 bis 18, § 19 Abs. 1 bis 6 und die §§ 20 bis 28 des Apothekerkammergesetzes, BGBl. Nr. 152/1947, treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten außer Kraft.Die Paragraphen ... mehr lesen...


§ 79c ApokG

(1)Absatz einsDie Apothekerkammer hat1.Ziffer einsdie Geschäftsordnung,2.Ziffer 2die Funktionsgebührenrichtlinie,3.Ziffer 3die Dienstordnung,4.Ziffer 4die Umlagenordnung,4a.Ziffer 4 adie Haushaltsordnung,5.Ziffer 5die Berufsordnung,6.Ziffer 6die Disziplinarordnung,7.Ziffer 7die Fortbildungsrichtl... mehr lesen...


§ 17 ApokG Landesgeschäftsstellen

(1)Absatz einsEine Landesgeschäftsstelle der Apothekerkammer setzt sich aus dem Präsidenten der Landesgeschäftsstelle, dessen Stellvertreter (Vizepräsident der Landesgeschäftsstelle) und den aus dem Bereich der Landesgeschäftsstelle gewählten Mitgliedern des Kammervorstandes zusammen.(2)Absatz 2D... mehr lesen...


§ 14 ApokG Präsidium

(1)Absatz einsDas Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Obmannstellvertretern der beiden Abteilungsausschüsse.(2)Absatz 2Dem Präsidium obliegt insbesondere1.Ziffer einsdie Beratung des Präsidenten und Beschlussfassung in wichtigen Angelegenheiten nach Maßgabe der Gesc... mehr lesen...


§ 7 ApokG Mitglieder

(1)Absatz einsDie Apothekerkammer gliedert sich in die Abteilung der selbständigen Apotheker und in die Abteilung der angestellten Apotheker.(2)Absatz 2Mitglieder in der Abteilung der selbständigen Apotheker sind1.Ziffer einsalle physischen und juristischen Personen, die nach den Bestimmungen des... mehr lesen...


§ 2a ApokG Übertragener Wirkungsbereich

(1)Absatz einsIm übertragenen Wirkungsbereich hat die Apothekerkammer folgende Aufgaben wahrzunehmen:1.Ziffer einsdie fachliche Ausbildung der Apotheker, insbesondere das Prüfungsverfahren und die Abhaltung der Prüfung für den Apothekerberuf,1a.Ziffer eins adie Bewilligung der Ausbildung eines zw... mehr lesen...


§ 2 ApokG Eigener Wirkungsbereich

(1)Absatz einsDie Apothekerkammer ist berufen, die gemeinsamen beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der selbständigen und angestellten Apotheker wahrzunehmen und zu fördern, die Berufsausübung näher zu regeln, das Standesansehen zu wahren und die Berufspflichten zu überwachen.(2)Abs... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

2 Paragrafen zu Heimarbeitsgesetz 1960 (HarbG) aktualisiert


§ 74 HarbG Inkrafttreten

(1)Absatz eins§ 8 Abs. 2 lit. c, Abs. 3 erster Satz, Abs. 5 letzter Satz, Abs. 6 und 7, § 9 Abs. 1, § 10, § 12, § 18, § 23 Abs. 2, § 24, § 25, § 26, § 27 Abs. 1 und 2, § 27a, § 27b, § 30 Abs. 2, 4 und 5, § 32 Abs. 2 letzter Satz, § 39 Abs. 4, 5 und 7 und § 64 in der Fassung des Bundesgesetzes BGB... mehr lesen...


§ 8 HarbG Bekanntgabe der Arbeits- und Lieferungsbedingungen

(1)Absatz einsDer Auftraggeber hat dem Heimarbeiter unverzüglich nach Abschluss des Vertrags eine schriftliche Aufzeichnung über die jeweils geltenden Lieferungsbedingungen zu übergeben oder nach Wahl des Heimarbeiters in elektronischer Form zu übermitteln. Darüber hinaus hat er unverzüglich nach... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

6 Paragrafen zu Erstellung von Verbraucherpreisindizes (VO) aktualisiert


§ 15 VO Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDie §§ 1, 1a bis 6a, 7 Abs. 2 und 3, 9, 9a, 10, 11 Abs. 1, 11 Abs. 4, 12, 14, 15 und die Anlage II in der Fassung BGBl. II Nr. 240/2019 treten mit 1. Dezember 2019 in Kraft. § 7 in der Fassung BGBl. II Nr. 457/2015 tritt als § 7 Abs. 1 zeitgleich in Kraft. § 7 Abs. 1 und die Anlage ... mehr lesen...


§ 14 VO Verweisungen

§ 14.Paragraph 14, Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtvorschriften verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:1.Ziffer einsVerordnung (EU) 2016/792 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des ... mehr lesen...


§ 12 VO Aufwand- und Kostenersatz

(1)Absatz einsDie Bundesanstalt hat den in § 7 Abs. 1 genannten Gemeinden die bei der Mitwirkung an den Erhebungen entstandenen Kosten jährlich pauschal unter Zugrundelegung der Gesamtpauschalentschädigung von 305 305 Euro und des jeweiligen Prozentanteils gemäß Anlage I abzufinden. Dieser Basisw... mehr lesen...


§ 7 VO Erhebungsregionen

(1)Absatz einsErhebungsregionen für Erhebungen bei örtlichen Einheiten sind die Bundeshauptstadt, die Landeshauptstädte und die Städte Amstetten, Dornbirn, Kapfenberg, Krems, Saalbach-Hinterglemm, Schladming, Steyr, Villach, Wels und Wiener Neustadt. Soweit sich für die jeweilige Erhebungsregion ... mehr lesen...


§ 1 VO Anordnung zur Erstellung von Verbraucherpreisindizes

(1)Absatz einsDie Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EU) 2016/792 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 und der Verordnung ... mehr lesen...


Erstellung von Verbraucherpreisindizes (VO) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 23.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 84/2024 § 0 gültig von 17.08.2019 bis 22.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 2... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

2 Paragrafen zu Elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel (ElUELzVO) aktualisiert


§ 1 ElUELzVO

(1)Absatz einsDie elektronische Übermittlung der Daten von–StrichaufzählungMitteilungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988,Mitteilungen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 16 c, EStG 1988,–StrichaufzählungMitteilungen gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988,Mitteilungen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, EStG 1988... mehr lesen...


Elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel (ElUELzVO) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 24.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 65/2024 § 0 gültig von 02.03.2019 bis 23.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 6... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

24 Paragrafen zu Altlastensanierungsgesetz (AltlsanG) aktualisiert


§ 26 AltlsanG

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


§ 24 AltlsanG Vollziehung

(1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie betraut, soweit die Abs. 2 bis 5 nicht anderes bestimmen.(2) Mit der Vollziehung des II. Abschnittes, mit Ausnahme des § 10, ist der Bundesminister für Finanzen betraut.(2a) Mit der Vollziehung des... mehr lesen...


§ 22 AltlsanG Strafbestimmungen

(1) Wer gegen eine nach §§ 16 Abs. 1 oder 17 Abs. 4 begründeten Duldungspflicht oder wer gegen § 20 verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde mit Geldstrafe bis zu 21 800 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 36 300 Euro zu bestrafen.(Anm.: Abs. 2 aufgehoben ... mehr lesen...


§ 21 AltlsanG Behörde

Sofern nicht anderes bestimmt ist, ist Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes die Bezirksverwaltungsbehörde. mehr lesen...


§ 20 AltlsanG Meßeinrichtungen

(1) Wer eine beitragspflichtige Tätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 durchführt, hat sich geeigneter Messeinrichtungen zur Feststellung der Masse der Abfälle zu bedienen. Über jede durchgeführte Messung ist ein Beleg herzustellen.(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 71/2003) mehr lesen...


§ 19 AltlsanG Entschädigungen

(1) Soweit durch Maßnahmen zum Aufsuchen, Untersuchen, Sichern und Sanieren von Verdachtsflächen und Altlasten Personen, die an der Entstehung einer Verdachtsfläche oder Altlast nicht mitgewirkt oder der Entstehung nicht zugestimmt oder diese nicht geduldet haben, ein Schaden entsteht, sind diese... mehr lesen...


§ 18 AltlsanG Sanierungsmaßnahmen durch den Bund

(1) Sofern nicht einem Verpflichteten nach § 17 Abs. 1 die Sicherung oder Sanierung von Altlasten aufgetragen werden kann, führt der Bund als Träger von Privatrechten die erforderlichen Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen nach Maßgabe der Prioritätenklassifizierung durch, wobei für den Bund kein... mehr lesen...


§ 17 AltlsanG Zwangsrechte

(1) Der Landeshauptmann ist zuständige Behörde zur Entscheidung über die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung oder Sanierung von Altlasten nach den §§ 21a, 30 bis 35 und 138 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959), BGBl. Nr. 215, den §§ 79, 79a und 83 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr... mehr lesen...


§ 16 AltlsanG Duldungspflichten

(1) Soweit dies zur Beurteilung einer Verdachtsfläche unbedingt erforderlich ist, haben die Liegenschaftseigentümer sowie die an der Liegenschaft dinglich oder obligatorisch Berechtigten das Betreten der Liegenschaften und Anlagen im notwendigen Umfang insbesondere zur Entnahme von Proben durch d... mehr lesen...


§ 14 AltlsanG Prioritätenklassifizierung

(1) Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat auf Grund der von den Landeshauptmännern bekanntgegebenen Verdachtsflächen und auf Grund der Untersuchungsergebnisse gemäß den §§ 13 Abs. 1 und 14 Abs. 3 für eine Einstufung der untersuchten Altlasten nach ihrem Gefährdungsgrad und dem sic... mehr lesen...


§ 13 AltlsanG Aufsuchen von Altlasten

(1) Der Landeshauptmann hat dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Verdachtsflächen bekanntzugeben. Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat zur Erfassung von Altlasten die bundesweite Erfassung, Abschätzung und Bewertung von Verdachtsflächen im Zusammenwirken mit dem Bund... mehr lesen...


§ 12 AltlsanG Überweisung der Altlastenbeiträge

(1) Die zweckgebundenen Mittel an Altlastenbeiträgen gemäß § 11 Abs. 2 kommen zur Gänze dem Bundesminister für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugute.(2) 15 vH des zweckgebundenen Aufkommens von Altlastenbeiträgen ist vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt ... mehr lesen...


§ 11 AltlsanG Zweckbindung

(1) Der Beitrag ist eine ausschließliche Bundesabgabe.(2) Das Beitragsaufkommen ist zu verwenden1.zur Erfassung, Abschätzung und Bewertung von Verdachtsflächen sowie zur Erfassung von Altlasten,2.zur Erstellung eines Verdachtsflächenkatasters, eines Altlastenatlasses und der Prioritätenklassifizi... mehr lesen...


§ 10 AltlsanG Feststellungsbescheid

(1) Die Behörde (§ 21) hat in begründeten Zweifelsfällen auf Antrag des in Betracht kommenden Beitragsschuldners oder des Bundes, vertreten durch das Zollamt, durch Bescheid festzustellen,1.ob eine Sache Abfall ist,2.ob ein Abfall dem Altlastenbeitrag unterliegt,3.ob eine beitragspflichtige Tätig... mehr lesen...


§ 9a AltlsanG Datenübermittlung

(1) Wenn die übrigen mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden Verdachtsmomente betreffend die nicht ordnungsgemäße Abgabenführung wahrnehmen, haben sie diese Wahrnehmungen und nach Möglichkeit die entsprechenden Daten betreffend die beitragspflichtigen Mengen, aufgeschlüsselt ... mehr lesen...


§ 8 AltlsanG Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Der Beitragsschuldner hat fortlaufend Aufzeichnungen zu führen, aus denen die Bemessungsgrundlage, getrennt nach den Beitragssätzen gemäß § 6 Abs. 1 bis 4b, sowie Umfang und Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld zu ersehen sind. Die Aufzeichnungen und Belege, die für die Beitragserhebung vo... mehr lesen...


§ 6 AltlsanG Höhe des Beitrags

(1)Absatz einsSofern die folgenden Absätze nicht anderes bestimmen, beträgt der Altlastenbeitrag für beitragspflichtige Tätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 je angefangene Tonne fürSofern die folgenden Absätze nicht anderes bestimmen, beträgt der Altlastenbeitrag für beitragspflichtige Tätigkei... mehr lesen...


§ 5 AltlsanG Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage ist die Masse des Abfalls entsprechend dem Rohgewicht. Als Rohgewicht gilt das Gewicht des Abfalls mit seinen Verpackungen. mehr lesen...


§ 4 AltlsanG Beitragschuldner

(1) Beitragsschuldner ist1.der Inhaber einer im Bundesgebiet gelegenen Anlage, in der eine Tätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 3a vorgenommen wird,2.im Fall des Beförderns von gemäß den gemeinschaftsrechtlichen Abfallvorschriften notifizierungspflichtigen Abfällen zu einer Tätigkeit gemäß § 3 Abs.... mehr lesen...


§ 3 AltlsanG Gegenstand des Beitrags

(1) Dem Altlastenbeitrag unterliegen1.das Ablagern von Abfällen oberhalb oder unterhalb (dh. unter Tage) der Erde; als Ablagern im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt aucha)das Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind (zB ... mehr lesen...


§ 2 AltlsanG Begriffsbestimmungen

(1) Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte sowie durch diese kontaminierte Böden und Grundwasserkörper, von denen - nach den Ergebnissen einer Gefährdungsabschätzung - erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen. Kontaminationen, die durch Emissionen in d... mehr lesen...


§ 1 AltlsanG Ziel des Gesetzes

Ziel dieses Gesetzes ist die Finanzierung der Sicherung und Sanierung von Altlasten im Sinne dieses Gesetzes. mehr lesen...


Altlastensanierungsgesetz (AltlsanG) Fundstelle

Bundesgesetz vom 7. Juni 1989 zur Finanzierung und Durchführung der Altlastensanierung (Altlastensanierungsgesetz)StF: BGBl. Nr. 299/1989 (NR: GP XVII RV 898 AB 979 S. 106. BR: AB 3691 S. 517.) Änderung BGBl. Nr. 325/1990 (NR: GP XVII RV 1274 AB 1348 S. 145. BR: 3878 AB 3894 S. 531.)BGBl.... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

13 Paragrafen zu Aufnahms- und Eignungsprüfungen (AufEiPVO) aktualisiert


§ 55 AufEiPVO Inkrafttreten

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem dem Tag ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2§ 5a dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 575/1994 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Paragraph 5 a, dieser Verordn... mehr lesen...


§ 42 AufEiPVO Umfang der Eignungsprüfung

(1)Absatz einsDie Eignungsprüfung umfaßt eine praktische Prüfung.(2)Absatz 2Die praktische Prüfung für den musikalischen Schwerpunktbereich soll ein Bild von der Fähigkeit des Aufnahmsbewerbers zum Erfassen und Nachvollziehen von Rhythmen, Melodien und einfachen Akkorden ergeben. Vorhandene instr... mehr lesen...


§ 32 AufEiPVO Auswahl der Aufgabenstellungen

§ 32.Paragraph 32, Die für die einzelnen Prüfungsgebiete fachlich zuständigen Prüfer haben einen Vorschlag für die Aufgabenstellungen auszuarbeiten und diesen dem Schulleiter und den übrigen Prüfern zur Kenntnis zu bringen. Die Aufgabenstellungen sind sodann in einer vom Schulleiter einzuberufend... mehr lesen...


§ 17 AufEiPVO Auswahl der Aufgabenstellungen

§ 17.Paragraph 17, Die für die einzelnen Prüfungsgebiete fachlich zuständigen Prüfer haben einen Vorschlag für die Aufgabenstellungen auszuarbeiten und diesen dem Schulleiter und den übrigen Prüfern zur Kenntnis zu bringen. Die Aufgabenstellungen sind sodann in einer vom Schulleiter einzuberufend... mehr lesen...


§ 13 AufEiPVO Verhinderung und Rücktritt des Prüfungskandidaten

§ 13.Paragraph 13, (Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch Z 12, BGBl. I Nr. 114/2017) Anmerkung, Absatz eins, aufgehoben durch Ziffer 12,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 114 aus 2017,)(2)Absatz 2Ist eine Prüfungskandidatin oder ein Prüfungskandidat an der Ablegung der praktischen Prüfung verhindert, s... mehr lesen...


§ 14 AufEiPVO Zeugnis

(1)Absatz einsKann die Aufnahmsbewerberin oder der Aufnahmsbewerber wegen Platzmangels nicht in die Schule aufgenommen werden, ist ihr bzw. ihm auf ihr bzw. sein Verlangen über die Gesamtbeurteilung ein Zeugnis auszustellen.(2)Absatz 2Das Zeugnisformular für das Zeugnis über die Eignungsprüfung i... mehr lesen...


§ 12 AufEiPVO Beurteilung der Leistungen bei der Eignungsprüfung

(1)Absatz einsDie Leistungen der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten bei der praktischen Eignungsprüfung gemäß § 5 Abs. 1 sind von den Prüferinnen und Prüfern gemäß § 10 Abs. 4 gemeinsam zu beurteilen. Grundlage der Beurteilung der Leistungen sind die von der Prüfungskandidatin oder de... mehr lesen...


§ 10 AufEiPVO Durchführung der praktischen Prüfung

§ 10.Paragraph 10, (Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 440/2006) Anmerkung, Absatz eins, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 440 aus 2006,)(2)Absatz 2Der Schulleiter hat die für die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Prüfung notwendigen Vorkehrungen zu treffen.(Anm.: ... mehr lesen...


§ 8 AufEiPVO Auswahl der Aufgabenstellungen

§ 8.Paragraph 8, Die fachlich zuständigen Prüferinnen und Prüfer haben einen Vorschlag für die Aufgabenstellungen auszuarbeiten und diesen der Schulleitung zur Kenntnis zu bringen. Die Aufgabenstellungen sind sodann in einer von der Schulleitung einzuberufenden Konferenz der Prüferinnen und Prüfe... mehr lesen...


§ 5 AufEiPVO Prüfungsgebiete der Eignungsprüfungen

(1)Absatz einsAls Eignungsprüfung ist eine praktische Prüfung abzulegen. Die praktische Prüfung ist an jener Schule abzulegen, an welcher die Aufnahme angestrebt wird, und dient der Feststellung, ob die Aufnahmsbewerberin oder der Aufnahmsbewerber für die Anforderungen der zu vermittelnden berufs... mehr lesen...


§ 4 AufEiPVO Umfang der Eignungsprüfung

§ 4.Paragraph 4, Die Eignungsprüfung an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik, den Kollegs für Elementarpädagogik, den Kollegs für Sozialpädagogik, den Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe sowie den Aufbaulehrgängen für Elementarpädagogik ... mehr lesen...


§ 2 AufEiPVO Zweck der Aufnahms- und Eignungsprüfung

§ 2.Paragraph 2, Die Aufnahms- und Eignungsprüfung dient der Feststellung, ob die Aufnahmsbewerberin oder der Aufnahmsbewerber die Eignung für die betreffende Schule (§ 1) aufweist. Die geistige Eignung ist nach den §§ 4 bis 13, 15 bis 19, 21 bis 28, 30 bis 38, 40 bis 44 und 52 bis 54, die körper... mehr lesen...


§ 1 AufEiPVO Geltungsbereich

§ 1.Paragraph eins, Diese Verordnung gilt für die an öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, allgemeinbildenden höheren Schulen, Schulen für Berufstätige sowie an den Sonderformen der Mittelschule und der allgemeinbildenden höher... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

2 Paragrafen zu Apothekenbetriebsordnung 2005 (ABO 2005) aktualisiert


§ 78 ABO 2005 Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsGenehmigungen von bereits bestehenden Betriebsanlangen bleiben aufrecht; auf diese sind im übrigen die Vorschriften dieser Verordnung nach Maßgabe der Abs. 2 bis 6 anzuwenden.Genehmigungen von bereits bestehenden Betriebsanlangen bleiben aufrecht; auf diese sind im übrigen die Vorsc... mehr lesen...


§ 8 ABO 2005 Aufzeichnungen

(1)Absatz einsZusätzlich zu den in besonderen Vorschriften angeordneten Vormerkungs- und Nachweisungspflichten hat der Apotheker/die Apothekerin übersichtliche Aufzeichnungen über1.Ziffer einsbezogene Arzneimittel, ausgenommen Arzneispezialitäten, einschließlich der vorgenommenen Prüfungen gemäß ... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24
Gesetze 31-40 von 61