Gesetzesaktualisierungen

33 Gesetze aktualisiert am 13.06.2024

Gesetze 21-30 von 33

24 Paragrafen zu Altlastensanierungsgesetz (AltlsanG) aktualisiert


§ 26 AltlsanG Projektaufsicht

(1)Absatz einsDie Behörde kann in Genehmigungsbescheiden gemäß § 24 oder in Bescheiden gemäß § 21 anordnen, dass der Genehmigungswerber oder der zur Setzung von Altlastenmaßnahmen Verpflichtete fachlich geeignete, externe Personen mit der Wahrnehmung der Projektaufsicht zu beauftragen hat, wenn d... mehr lesen...


§ 24 AltlsanG Genehmigung des Projekts

(1)Absatz einsDer Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Projekt für Altlastenmaßnahmen gemäß § 22 betreffend die festgelegten Maßnahmenziele und Zielwerte zu geben.Der Bundesministerin für Klimaschutz, U... mehr lesen...


§ 22 AltlsanG Projekt für Altlastenmaßnahmen

§ 22.Paragraph 22, Ein Projekt für Altlastenmaßnahmen hat auf Grundlage der Risikoabschätzung insbesondere folgende Angaben zu enthalten:1.Ziffer einsBezeichnung der Altlast unter Angabe der Prioritätenklasse,2.Ziffer 2Beschreibung der Standortverhältnisse,3.Ziffer 3Beschreibung der geplanten Alt... mehr lesen...


§ 21 AltlsanG Verpflichtung zur Durchführung von Altlastenmaßnahmen

(1)Absatz einsJedermann, dessen Verhalten (Tun, Dulden oder Unterlassen) eine Altlast verursacht hat, ist verpflichtet, die erforderlichen Altlastenmaßnahmen zu setzen; mehrere Verpflichtete haften solidarisch. Bei Anlagen, auf deren Betrieb die Entstehung der Altlast zurückgeführt werden könnte,... mehr lesen...


§ 20 AltlsanG Duldungspflichten und Entschädigungen

(1)Absatz einsLiegenschaftseigentümer, die an Liegenschaften sowie darauf errichteten Anlagen dinglich oder obligatorisch Berechtigten und die Wasserberechtigten haben, soweit unbedingt erforderlich, das Betreten der Liegenschaften und der Anlagen und die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen... mehr lesen...


§ 19 AltlsanG Rechtswirkungen der Ausweisung als Altlast

(1)Absatz einsAltlastenmaßnahmen bedürfen keiner Bewilligung, Genehmigung oder Anzeige nach anderen bundesrechtlichen Vorschriften.(2)Absatz 2Mit Ausweisung als Altlast sind die nach anderen bundesrechtlichen Verwaltungsvorschriften bestehenden Rechtspflichten für Maßnahmen betreffend die Verring... mehr lesen...


§ 18 AltlsanG Führung einer Datenbank

(1)Absatz einsDie Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat eine Datenbank über Altablagerungen, Altstandorte und Altlasten zu führen. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie kann sich für die ... mehr lesen...


§ 17 AltlsanG Nähere Bestimmungen für die Beurteilung und die Risikoabschätzung von Altablagerungen und Altstandorten

§ 17.Paragraph 17, Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 4, 7 und 8 angeführten Kriterien, mit Verordnung festzulegen: Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, ... mehr lesen...


§ 16 AltlsanG Risikoabschätzung und Prioritätenklassifizierung

(1)Absatz einsDie Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat das von Altlasten ausgehende Risiko für Mensch oder Umwelt aufgrund der Kriterien gemäß § 14 Abs. 7 und 8 abzuschätzen (Risikoabschätzung).Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, E... mehr lesen...


§ 14 AltlsanG Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten

(1)Absatz einsDie Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat insbesondere auf Basis der gemäß § 13 Abs. 2 vorliegenden Informationen abzuschätzen, ob bei einer Altablagerung oder einem Altstandort eine erhebliche Kontamination oder ein erhebliches... mehr lesen...


§ 13 AltlsanG Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten

(1)Absatz einsDie Behörde hat Altablagerungen und Altstandorte zu erfassen und der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bekannt zu geben.(2)Absatz 2Die Bekanntgabe hat zumindest Folgendes zu beinhalten:1.Ziffer einsInformationen übera)Litera adi... mehr lesen...


§ 12 AltlsanG Überweisung der Altlastenbeiträge

(1)Absatz einsDie zweckgebundenen Mittel gemäß § 11 Abs. 2 kommen zur Gänze der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zugute.Die zweckgebundenen Mittel gemäß Paragraph 11, Absatz 2, kommen zur Gänze der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, E... mehr lesen...


§ 11 AltlsanG Zweckbindung

(1)Absatz einsDer Beitrag ist eine ausschließliche Bundesabgabe.(2)Absatz 2Das Beitragsaufkommen, die eingebrachten Kosten gemäß § 11 Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG), BGBl. Nr. 53/1991, betreffend Altlastenmaßnahmen, die geleisteten Wertausgleiche gemäß § 30 und die Erlöse aus der Verw... mehr lesen...


§ 10 AltlsanG Feststellungsbescheid

(1)Absatz einsDie Behörde (§ 33) hat in begründeten Zweifelsfällen auf Antrag des in Betracht kommenden Beitragsschuldners oder des Bundes, vertreten durch das Zollamt Österreich, durch Bescheid festzustellen,Die Behörde (Paragraph 33,) hat in begründeten Zweifelsfällen auf Antrag des in Betracht... mehr lesen...


§ 9a AltlsanG Datenübermittlung

(1)Absatz einsWenn die übrigen mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden Verdachtsmomente betreffend die nicht ordnungsgemäße Abgabenführung wahrnehmen, haben sie diese Wahrnehmungen und nach Möglichkeit die entsprechenden Daten betreffend die beitragspflichtigen Mengen, aufges... mehr lesen...


§ 8 AltlsanG Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

§ 8.Paragraph 8, Der Beitragsschuldner hat fortlaufend Aufzeichnungen zu führen, aus denen die Bemessungsgrundlage, getrennt nach den Beitragssätzen gemäß § 6 Abs. 1 bis 4b, sowie Umfang und Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld zu ersehen sind. Die Aufzeichnungen und Belege, die für die Be... mehr lesen...


§ 6 AltlsanG Höhe des Beitrags

(1)Absatz einsSofern die folgenden Absätze nicht anderes bestimmen, beträgt der Altlastenbeitrag für beitragspflichtige Tätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 je angefangene Tonne fürSofern die folgenden Absätze nicht anderes bestimmen, beträgt der Altlastenbeitrag für beitragspflichtige Tätigkei... mehr lesen...


§ 5 AltlsanG Bemessungsgrundlage und Messeinrichtungen

(1)Absatz einsDie Bemessungsgrundlage ist die Masse des Abfalls entsprechend dem Rohgewicht. Als Rohgewicht gilt das Gewicht des Abfalls mit seinen Verpackungen.(2)Absatz 2Wer eine beitragspflichtige Tätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 durchführt, hat sich geeigneter Messeinrichtungen zur Festst... mehr lesen...


§ 4 AltlsanG Beitragschuldner

(1)Absatz einsBeitragsschuldner ist1.Ziffer einsder Inhaber einer im Bundesgebiet gelegenen Anlage, in der eine Tätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 3a vorgenommen wird,der Inhaber einer im Bundesgebiet gelegenen Anlage, in der eine Tätigkeit gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins bis 3a vorge... mehr lesen...


§ 3 AltlsanG Gegenstand des Beitrags

(1)Absatz einsDem Altlastenbeitrag unterliegen1.Ziffer einsdas Ablagern von Abfällen oberhalb oder unterhalb (dh. unter Tage) der Erde; als Ablagern im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt aucha)Litera adas Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder ande... mehr lesen...


§ 2 AltlsanG Begriffsbestimmungen

§ 2.Paragraph 2, Für dieses Bundesgesetz gelten folgende Begriffsbestimmungen:1.Ziffer einsAltablagerungen sind Ablagerungen von Abfällen, die vor dem 1. Juli 1989 befugt oder unbefugt durchgeführt wurden.2.Ziffer 2Altstandorte sind Standorte von Anlagen, in denen vor dem 1. Juli 1989 mit Schadst... mehr lesen...


§ 1 AltlsanG Ziel

§ 1.Paragraph eins, Ziel dieses Bundesgesetzes ist1.Ziffer einsdie Erfassung und Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten,2.Ziffer 2die Feststellung und Ausweisung von Altlasten,3.Ziffer 3die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Verringerung und Überwachung des von Altlasten ausgehenden R... mehr lesen...


Altlastensanierungsgesetz (AltlsanG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2025 § 0 gültig von 01.07.1989 bis 31.12.2024 Der Nationalrat hat beschlossen:[Anm.: Inhaltsverzeich... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

2 Paragrafen zu Ausländerbeschäftigungsverordnung (AusLBVO) aktualisiert


§ 2 AusLBVO

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1990 in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 Z 4, 7 und 8 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 729/1993 treten mit 1. November 1993 in Kraft.Paragraph eins, Ziffer 4,, 7 und 8 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 729 aus 1993, treten mit 1. No... mehr lesen...


§ 1 AusLBVO

Paragraph eins, Vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sind ausgenommen:1.Ziffer einsdas ausländische Personal des auf Grund eines Übereinkommens zwischen den Vereinten Nationen und der Österreichischen Bundesregierung errichteten Europäischen Zentrums für Ausbildung und Forschun... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

4 Paragrafen zu Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B (FSG-VBV) aktualisiert


§ 8 FSG-VBV Inkrafttreten

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am 1. März 1999 in Kraft.(2)Absatz 2Schulungen gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 lit. b dürfen ab dem auf die Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag durchgeführt werden.Schulungen gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 2, Litera b, dürfen ab dem auf die Kundmachung... mehr lesen...


§ 7 FSG-VBV Voraussetzungen zur Ausbildung für die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B

(1)Absatz einsDie begleitende Schulung und die praktische Perfektionsschulung dürfen nur Fahrschullehrer oder Fahrlehrer durchführen, die das Moderatorenseminar im Rahmen der theoretischen Abschlussausbildung gemäß § 64c Abs. 3 Z 6 (Anlage 10d Kapitel 1 Abschnitt 6) KDV 1967 absolviert haben.Die ... mehr lesen...


§ 3 FSG-VBV Fahrtenprotokoll

§ 3.Paragraph 3, Die Durchführung jeder Ausbildungsfahrt ist in das Fahrtenprotokoll gemäß der Anlage einzutragen. Das Fahrtenprotokoll ist wahrheitsgetreu zu führen und ist vom jeweiligen Begleiter und vom Bewerber zu unterschreiben. Zu den begleitenden Schulungen und zur Perfektionsschulung ist... mehr lesen...


§ 2 FSG-VBV Voraussetzungen für die Bewilligung von Ausbildungsfahrten

(1)Absatz einsDie Bewilligung zur Durchführung von Ausbildungsfahrten darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber1.Ziffer einseine theoretische Schulung, die zumindest die Lehrinhalte des Basislehrplanes für die Ersterteilung aller Klassen (sofern diese nicht bereits im Rahmen des Erwerbs einer an... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

3 Paragrafen zu Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 (AWEG 2010) aktualisiert


§ 26 AWEG 2010

(1)Absatz einsMit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002, BGBl. I Nr. 28/2002, ausgenommen § 2 Abs. 6, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2002,, ausgenommen Parag... mehr lesen...


§ 21 AWEG 2010 Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWer1.Ziffer einsArzneiwaren entgegen § 3 ohne Einfuhrbescheinigung einführt, oderArzneiwaren entgegen Paragraph 3, ohne Einfuhrbescheinigung einführt, oder2.Ziffer 2bei Arzneiwaren die nachträgliche Meldung des Verbringens gemäß §§ 6 und 6a unterlässt oder Arzneiwaren ohne Meldung e... mehr lesen...


§ 1 AWEG 2010 Geltungsbereich

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz gilt für die Einfuhr und das Verbringen von Arzneiwaren und Blutprodukten. Dieses Bundesgesetz gilt weiters für die Einfuhr von Produkten natürlicher Heilvorkommen.(2)Absatz 2Dieses Bundesgesetz gilt nicht für die Einfuhr und das Verbringen von Waren, die als Med... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

12 Paragrafen zu Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) aktualisiert


Anl. 1 HS-QSG

zu § 30a Abs. 1 Z 4Rahmenvorgaben für die Begutachtung der Curricula durch den Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und PädagogenbildungDer Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung orientiert sich in der Erstellung seiner Stellungnahmen im Rahmen der Curricula-Begutachtun... mehr lesen...


§ 37 HS-QSG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDie §§ 4 bis 13 und § 36 Abs. 1 dieses Bundesgesetzes treten mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundes in Kraft.Die Paragraphen 4 bis 13 und Paragraph 36, Absatz eins, dieses Bundesgesetzes treten mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfra... mehr lesen...


§ 36 HS-QSG Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDie erstmalige Nominierung der Mitglieder der Generalversammlung nach § 11 hat bis 1. Oktober 2011 zu erfolgen. Bei Säumigkeit geht die Zuständigkeit zur Nominierung auf die zuständige Bundesministerin oder den zuständigen Bundesminister über.Die erstmalige Nominierung der Mitgliede... mehr lesen...


§ 32 HS-QSG

Paragraph 32, Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Studiengang oder eine Bildungseinrichtung, die nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu akkreditieren ist oder in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs. 6 aufgenommen sein muss, ohne Vorliegen einer entsprechenden Akkreditierung oder Aufnahm... mehr lesen...


§ 27b HS-QSG Meldeverfahren für Bildungseinrichtungen aus Drittstaaten

(1)Absatz einsBildungseinrichtungen aus Drittstaaten haben sich vor Aufnahme des Studienbetriebs einer externen Evaluierung zu unterziehen und Folgendes vorzulegen:1.Ziffer einsUrkunde über die Anerkennung als postsekundäre Bildungseinrichtung im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG;Urkunde über die Aner... mehr lesen...


§ 27 HS-QSG Meldeverfahren

(1)Absatz einsStudien ausländischer Bildungseinrichtungen in Österreich, die1.Ziffer einsin ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG anerkannt sind undin ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des Paragraph 51, Absatz 2, Ziffer eins, UG a... mehr lesen...


§ 27a HS-QSG Meldeverfahren für Bildungseinrichtungen aus EU/EWR

(1)Absatz einsBildungseinrichtungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben vor Aufnahme des Studienbetriebs Folgendes vorzulegen:1.Ziffer einsUrkunde über die Anerkennung als postsekundäre Bildungseinrichtung im Sinne des § 51 Abs... mehr lesen...


§ 26 HS-QSG Erlöschen und Widerruf der Akkreditierung

(1)Absatz einsDie Akkreditierung erlischt1.Ziffer einsim Falle einer befristeten Akkreditierung durch Zeitablauf;2.Ziffer 2im Falle der Auflösung der juristischen Person, die als Rechtsträger der Bildungseinrichtung fungierte, mit dem Zeitpunkt ihrer Auflösung;3.Ziffer 3durch Widerruf aller Progr... mehr lesen...


§ 25 HS-QSG Zuständigkeit und Verfahren zur Akkreditierung

(1)Absatz einsÜber einen Antrag auf Akkreditierung und auf Verlängerung der Akkreditierung hat das Board als die für die Akkreditierung zuständige Behörde zu entscheiden.(2)Absatz 2Dem Antrag sind beizulegen:1.Ziffer einsName der antragstellenden juristischen Person; ist die antragstellende Einri... mehr lesen...


§ 24 HS-QSG Akkreditierung von Privathochschulen oder Privatuniversitäten und Studien an Privathochschulen oder Privatuniversitäten

(1)Absatz einsDie Akkreditierung als Privathochschule oder Privatuniversität und von Studien an Privathochschulen oder Privatuniversitäten hat nach den Akkreditierungsvoraussetzungen gemäß PrivHG und den in Abs. 3, 4, 4a oder 5 genannten Prüfbereichen zu erfolgen.Die Akkreditierung als Privathoch... mehr lesen...


§ 23 HS-QSG Akkreditierung von Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengängen

(1)Absatz einsDie Akkreditierung als Fachhochschule oder von Fachhochschul-Studiengängen hat nach den Akkreditierungsvoraussetzungen gemäß FHG und den in Abs. 3 oder 4 genannten Prüfbereichen zu erfolgen.Die Akkreditierung als Fachhochschule oder von Fachhochschul-Studiengängen hat nach den Akkre... mehr lesen...


§ 21 HS-QSG Veröffentlichung der Verfahrensergebnisse

§ 21.Paragraph 21, Die Ergebnisse der Audits, der Akkreditierungsverfahren und der Überprüfungsverfahren für Lehrgänge zur Weiterbildung sind spätestens zwei Monate nach Abschluss der Verfahren sowohl von der Agentur als auch von der antragstellenden Bildungseinrichtung zu veröffentlichen. Dies u... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

9 Paragrafen zu Postmarktgesetz (PMG) aktualisiert


§ 55 PMG Verwaltungsstrafbestimmungen

(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 30 000 Euro bei jeder einzelnen Übertretung zu bestrafen, wer1.Ziffer einsentgegen den §§ 6, 7, 8, 9, 10 oder 11 den Universaldienst nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringt;entgegen den Paragraphen 6,, 7, 8, 9, 1... mehr lesen...


§ 51 PMG Aufsichtsverfahren

(1)Absatz einsHat die Regulierungsbehörde Anhaltspunkte dafür, dass ein Postdiensteanbieter gegen die Vorschriften dieses Bundesgesetzes, gegen die Bestimmungen einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung oder gegen einen auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Bescheid verstöß... mehr lesen...


§ 49 PMG Informationspflichten

(1)Absatz einsPostdiensteanbieter sind verpflichtet, der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie und der Regulierungsbehörde auf schriftliches Verlangen die Auskünfte in elektronisch verarbeitbarer Form zu erteilen, die für diese Organe jeweils für den Vollzug dieses Gesetzes und... mehr lesen...


§ 36 PMG Postleitzahlen

(1)Absatz einsDer Universaldienstbetreiber hat die Verwendung seiner Postleitzahlen anderen Postdienstleistern unentgeltlich zu gestatten.(2)Absatz 2Die vom Universaldienstbetreiber verwendeten Postleitzahlen und deren Änderungen sind der Regulierungsbehörde in elektronisch verarbeitbarer Form zu... mehr lesen...


§ 32 PMG Pflichten der Postdiensteanbieter

(1)Absatz einsAnbieter eines Postdienstes haben in geeigneter Form dafür zu sorgen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zustelldienst dem Unternehmen zugeordnet werden können. Sie haben weiters durch geeignete Kennzeichnung sicherzustellen, dass die von ihnen beförderten Postsendungen ihrem ... mehr lesen...


§ 34 PMG Hausbriefkästen, Hausbrieffachanlagen

(1)Absatz einsDie Zustellung von Briefsendungen hat durch Einwurf in eine dafür vorgesehene Einrichtung oder durch persönliche Übergabe an die Empfängerin oder den Empfänger oder die Ersatzempfängerin oder den Ersatzempfänger zu erfolgen. Die Empfängerin oder der Empfänger hat sicherzustellen, da... mehr lesen...


§ 11 PMG Laufzeiten

(1)Absatz einsDie an einem Werktag, ausgenommen Samstag, bis zur Schlusszeit zur Beförderung übergebenen (eingelieferten) inländischen, im Rahmen des Universaldienstes zu befördernden Briefsendungen müssen im Jahresdurchschnitt mindestens zu einem Anteil von 85% am dritten auf den Einlieferungsta... mehr lesen...


§ 7 PMG Post-Geschäftsstellen

(1)Absatz einsEine flächendeckende Versorgung mit Post-Geschäftsstellen im Sinne des § 6 gilt als gegeben, sofern den Nutzerinnen und Nutzern bundesweit mindestens 1 650 Post-Geschäftsstellen zur Verfügung stehen. In Gemeinden größer 10 000 Einwohnerinnen oder Einwohner und allen Bezirkshauptstäd... mehr lesen...


§ 3 PMG Begriffsbestimmungen

§ 3.Paragraph 3, Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet:1.Ziffer eins„Österreichische Post“ die Österreichische Post Aktiengesellschaft;2.Ziffer 2„Postdienste“ die Dienste im Zusammenhang mit der Abholung, dem Sortieren, dem Transport und der Zustellung von Postsendungen;3.Ziffer 3„Postdienstean... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

5 Paragrafen zu Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) aktualisiert


§ 42 ÖSG 2012 Abgeltung der Mehraufwendungen der Ökostromabwicklungsstelle

(1)Absatz einsDer Ökostromabwicklungsstelle sind unter Berücksichtigung einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals im Sinne des § 33 Abs. 2 Z 4 folgende Mehraufwendungen abzugelten:Der Ökostromabwicklungsstelle sind unter Berücksichtigung einer angemessenen Verzinsung des eingesetzte... mehr lesen...


§ 41 ÖSG 2012 Berechnung des Strommarktpreises

(1)Absatz einsDie E-Control hat am Ende eines jeden Quartals den durchschnittlichen Marktpreis elektrischer Grundlastenergie zu berechnen und zu veröffentlichen. Dieser Wert ermittelt sich als arithmetischer Durchschnitt der von der European Energy Exchange (EEX) festgelegten Preise für die nächs... mehr lesen...


§ 13 ÖSG 2012 Kontrahierungspflicht zu Marktpreisen

(1)Absatz einsAbgesehen von der Kontrahierungspflicht gemäß § 12 ist die Ökostromabwicklungsstelle verpflichtet, durch Abschluss von Verträgen über die Abnahme und Vergütung von Ökostrom zu den gemäß § 39 genehmigten Allgemeinen Bedingungen den ihr angebotenen Ökostrom zu den in Abs. 3 bestimmten... mehr lesen...


§ 1 ÖSG 2012 Kompetenzgrundlage und Vollziehung

§ 1.Paragraph eins, (Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich deren das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten kö... mehr lesen...


Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 150/2021 § 0 gültig von 28.07.2021 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

1 Paragraf zu Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 (BVergGVS 2012) aktualisiert


Anl. 1 BVergGVS 2012

Liste der MilitärausrüstungTEIL AMilitärgüterliste 19581.Ziffer einsHandfeuerwaffen, auch automatisch, wie Gewehre, Karabiner, Revolver, Pistolen, Maschinenpistolen und Maschinengewehre, mit Ausnahme von Jagdwaffen, Kleinkaliberpistolen und anderen Kleinkaliberwaffen mit einem Kaliber unter 7 mm.... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

3 Paragrafen zu Gehaltskassengesetz 2002 (GKaG) aktualisiert


§ 75a GKaG

(1)Absatz eins§ 19 Abs. 2 Z 5 und 6 sowie § 19 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 5/2004 treten mit 1. Juni 2002 in Kraft.Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 5 und 6 sowie Paragraph 19, Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 5 aus 2004, treten ... mehr lesen...


§ 21 GKaG Anrechnungsbetrag

(1)Absatz einsFür Anrechnungen nach § 19 Abs. 2 Z 1 bis 4 und 6 ist ein Anrechnungsbetrag für jeden angerechneten Monat zu entrichten. Die Höhe des Anrechnungsbetrages beträgt für jeden angerechneten KalendermonatFür Anrechnungen nach Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer eins bis 4 und 6 ist ein Anrech... mehr lesen...


§ 19 GKaG Anspruch auf Anrechnung von Dienstzeiten

(1)Absatz einsDen von der Gehaltskasse zu besoldenden Dienstnehmern sind ohne Ansuchen für die Vorrückung in höhere Bezüge anzurechnen:1.Ziffer einsZeiten, während derer sie Mitglieder der Gehaltskasse in der Abteilung der Dienstgeber waren,2.Ziffer 2Zeiten, während derer sie Funktionäre in der Ö... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

1 Paragraf zu Gastgewerbe-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen (GZV) aktualisiert


§ 1 GZV Zugangsvoraussetzungen

(1)Absatz einsDurch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt eines Gastgewerbes (§ 94 Z 26 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt eines Gastgewerbes (Paragraph 94, Ziffer 26, Gew... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24
Gesetze 21-30 von 33