Gesetzesaktualisierungen

323 Gesetze aktualisiert am 08.09.2017

Gesetze 141-150 von 323

24 Paragrafen zu Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) aktualisiert


§ 1 BauKG (weggefallen)

§ 1 BauKG (weggefallen) seit 10.07.2007 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 BauKG (weggefallen)

§ 2 BauKG (weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 BauKG (weggefallen)

§ 3 BauKG (weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 BauKG (weggefallen)

§ 4 BauKG (weggefallen) seit 10.07.2007 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 BauKG (weggefallen)

§ 5 BauKG (weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen. mehr lesen...


Art. 2 § 6 BauKG Vorankündigung

(1)Absatz einsDer Bauherr hat eine Vorankündigung zu erstellen für Baustellen, bei denen voraussichtlich1.Ziffer einsdie Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf denen mehr als 20 Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigt werden, oder2.Ziffer 2deren Umfang 500 Personentage übersteig... mehr lesen...


§ 7 BauKG (weggefallen)

§ 7 BauKG (weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 BauKG (weggefallen)

§ 8 BauKG (weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 BauKG (weggefallen)

§ 10 BauKG (weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 BauKG (weggefallen)

§ 11 BauKG (weggefallen) seit 29.12.2001 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 BauKG (weggefallen)

§ 12 BauKG (weggefallen) seit 29.12.2001 weggefallen. mehr lesen...


Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 10.07.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2007 § 0 gültig von 01.07.1999 bis 09.07.2007 Artikel I(Ve... mehr lesen...


Art. 2 § 12 BauKG Vollziehung

(1)Absatz einsFür die Überwachung der Einhaltung dieses Bundesgesetzes ist die Arbeitsinspektion zuständig.(2)Absatz 2Das Bundesgesetz über die Arbeitsinspektion (Arbeitsinspektionsgesetz 1993 – ArbIG) ist anzuwenden. Dies gilt mit der Maßgabe, dass die Aufgaben und Befugnisse, die der Arbeitsins... mehr lesen...


Art. 2 § 11 BauKG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1999 in Kraft.(2)Absatz 2Dieses Bundesgesetz ist auf Bauvorhaben im Sinne des § 6, die am 1. Juli 1999 bereits in der Ausführungsphase sind, ab 1. Juli 2000 anzuwenden. Auf sonstige Bauvorhaben, die am 1. Juli 1999 bereits in der Ausführungsphas... mehr lesen...


Art. 2 § 10 BauKG Strafbestimmungen

(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe von 145 € bis 7 260 €, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe von 290 € bis 14 530 € zu bestrafen ist, begeht, wer1.Ziffer einsals Bauherr die Verpflichtungen nach § 3, § 4 Abs. 1, § 6, § 7 oder § 8 dieses Bundesgesetzes verletzt,als Bauh... mehr lesen...


Art. 2 § 9 BauKG Übertragung von Pflichten des Bauherrn

(1)Absatz einsWenn ein Projektleiter eingesetzt ist, kann der Bauherr seine Pflichten nach § 3, § 4 Abs. 1, § 6, § 7 und § 8 dieses Bundesgesetzes dem Projektleiter mit dessen Zustimmung übertragen.Wenn ein Projektleiter eingesetzt ist, kann der Bauherr seine Pflichten nach Paragraph 3,, Paragrap... mehr lesen...


Art. 2 § 8 BauKG Unterlage für spätere Arbeiten

(1)Absatz einsDer Bauherr hat dafür zu sorgen, daß eine Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk erstellt wird.(2)Absatz 2Die Unterlage muss die zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei späteren Arbeiten wie Nutzung, Wartung, Instandhaltung, Umbauarbeiten oder Abbruch erford... mehr lesen...


Art. 2 § 7 BauKG Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

(1)Absatz einsDer Bauherr hat dafür zu sorgen, daß vor Eröffnung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt wird für Baustellen, für die eine Vorankündigung gemäß § 6 erforderlich ist und für Baustellen, auf denen Arbeiten zu verrichten sind, die mit besonderen Gefahren für... mehr lesen...


Art. 2 § 5 BauKG Ausführung des Bauwerks

(1)Absatz einsDer Baustellenkoordinator hat zu koordinieren:1.Ziffer einsdie Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG bei der technischen und organisatorischen Planung, bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden, bei d... mehr lesen...


Art. 2 § 4 BauKG Vorbereitung des Bauprojekts

(1)Absatz einsDer Bauherr hat dafür zu sorgen, dass die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojekts berücksichtigt werden, insbesondere bei der architektonischen, technischen und organisatorischen Planung, bei der E... mehr lesen...


Art. 2 § 3 BauKG Bestellung von Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz

(1)Absatz einsWerden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Dieselbe Person kann Planungs- und ... mehr lesen...


Art. 2 § 2 BauKG Begriffsbestimmungen

(1)Absatz einsBauherr im Sinne dieses Bundesgesetzes ist eine natürliche oder juristische Person oder sonstige Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit, in deren Auftrag ein Bauwerk ausgeführt wird.(2)Absatz 2Projektleiter im Sinne dieses Bundesgesetzes ist eine natürliche oder juristische Person od... mehr lesen...


Art. 2 § 1 BauKG

(1) Dieses Bundesgesetz soll Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten gewährleisten.(2) Dieses Bundesgesetz gilt für alle Baustellen, auf denen Arbeitnehmer beschäftigt werden.(3) Dieses Bundesge... mehr lesen...


Art. 1 BauKG

Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie in Art. II des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind auch in jenen Belangen Bundessache, hinsichtlich deren das B-VG etwas anderes vorsieht. Die in diesen Vorschriften geregel... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

14 Paragrafen zu Fahrtenbuchverordnung (FahrtbV) aktualisiert


§ 1 FahrtbV (weggefallen)

§ 1 FahrtbV seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 FahrtbV (weggefallen)

§ 2 FahrtbV seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 FahrtbV (weggefallen)

§ 3 FahrtbV seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 FahrtbV (weggefallen)

§ 4 FahrtbV seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 FahrtbV (weggefallen)

§ 5 FahrtbV seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 FahrtbV (weggefallen)

§ 6 FahrtbV seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 FahrtbV (weggefallen)

§ 7 FahrtbV seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 FahrtbV (weggefallen)

§ 8 FahrtbV seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 FahrtbV (weggefallen)

§ 9 FahrtbV seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 FahrtbV (weggefallen)

§ 10 FahrtbV seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 FahrtbV (weggefallen)

Anl. 1 FahrtbV seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 2 FahrtbV (weggefallen)

Anl. 2 FahrtbV seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 3 FahrtbV (weggefallen)

Anl. 3 FahrtbV seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


Fahrtenbuchverordnung (FahrtbV) Fundstelle (weggefallen)

Fahrtenbuchverordnung (FahrtbV) Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

3 Paragrafen zu Gerichtstagsverordnung (GTV) aktualisiert


§ 1 GTV (weggefallen)

§ 1 GTV (weggefallen) seit 01.10.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 GTV (weggefallen)

§ 2 GTV (weggefallen) seit 01.10.2012 weggefallen. mehr lesen...


Gerichtstagsverordnung (GTV) Fundstelle

Gerichtstagsverordnung (GTV) Fundstelle seit 01.10.2012 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

8 Paragrafen zu Festlegung von Entschädigungen für die Rechtsberatung (REntVO) aktualisiert


§ 1 REntVO Höhe der Entschädigung für Rechtsberater

§ 1.Paragraph eins, Die Höhe der Entschädigung für Rechtsberater für den Zeit- und Arbeitsaufwand wird wie folgt festgelegt:1.Ziffer einsim Zulassungsverfahren gemäß § 49 Abs. 5 BFA-VG pro Stunde25,71 Euro;2.Ziffer 2im zugelassenen Verfahren gemäß § 50 Abs. 4 BFA-VG pro Stunde höchstens31,00 Euro. mehr lesen...


§ 2 REntVO Höhe der Entschädigung für juristische Personen

§ 2.Paragraph 2, Sofern eine juristische Person mit der Rechtsberatung betraut ist, wird die Höhe der Entschädigung pro beratenem Fremden wie folgt festgelegt:1.Ziffer einsim Zulassungsverfahren gemäß § 49 Abs. 5 BFA-VG 194,00 Euro;2.Ziffer 2im zugelassenen Verfahren gemäß § 50 Abs. 4 BFA-VG nach... mehr lesen...


§ 3 REntVO Umfang der Entschädigung

§ 3.Paragraph 3, Die Entschädigung gemäß § 2 wird in Form eines Pauschalbetrages für sämtliche im entsprechenden Verfahren oder bei sonstiger Rechtsberatung geleisteten Beratungen gewährt und umfasst den damit verbundenen Zeit-, Arbeits- und Sachaufwand, insbesondere Dolmetsch- und Reisekosten. S... mehr lesen...


§ 4 REntVO Reduktion der Entschädigung

(1)Absatz einsDie in § 2 Abs. 1 Z 1 bis 3 genannten Beträge werden für die jeweilige juristische PersonDie in Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins bis 3 genannten Beträge werden für die jeweilige juristische Person1.Ziffer einsab einer Anzahl von 4001 Pauschalbeträgen pro beratenem Fremden im Ka... mehr lesen...


§ 5 REntVO Anspruch auf Entschädigung

(1)Absatz einsDer Anspruch der juristischen Person auf Zahlung einer Entschädigung gemäß § 2 entsteht mit dem Zeitpunkt der erstmalig erbrachten Beratungsleistung des Fremden in einem Verfahren gemäß §§ 49 oder 50 BFA-VG oder bei sonstiger Rechtsberatung gemäß § 51 BFA-VG.Der Anspruch der juristi... mehr lesen...


§ 6 REntVO Sprachliche Gleichbehandlung

§ 6.Paragraph 6, Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. mehr lesen...


§ 7 REntVO Inkrafttreten

§ 7.Paragraph 7, Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. mehr lesen...


Festlegung von Entschädigungen für die Rechtsberatung (REntVO) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 457/2013 § 0 gültig von 06.10.2011 bis 31.12.2013 mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

9 Paragrafen zu Kapitalmaßnahmen-VO (Kapitalmaßnahmen-VO) aktualisiert


§ 1 Kapitalmaßnahmen-VO

Paragraph eins, Unter Kapitalmaßnahmen werden verschiedene zivil- und gesellschaftsrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit Wertpapieren verstanden. Für steuerliche Zwecke ist nach dieser Verordnung zwischen steuerrelevanten Kapitalmaßnahmen (§ 2 bis 7) und nicht steuerrelevanten Kapitalmaßnahmen ... mehr lesen...


§ 2 Kapitalmaßnahmen-VO Steuerrelevante Kapitalmaßnahmen

(1)Absatz einsSteuerrelevante Kapitalmaßnahmen sind:1.Ziffer einsMaßnahmen, die sich–Strichaufzählungauf das Eigenkapital einer Körperschaft und/oder–Strichaufzählungauf die Stückelung von Wertpapierenbeziehen. Darunter fallen insbesondere Änderungen des Kapitals durch Erhöhung, Herabsetzung, Emi... mehr lesen...


§ 3 Kapitalmaßnahmen-VO

Paragraph 3, Kommt es im Zuge von steuerrelevanten Kapitalmaßnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 zum Tausch oder zur Einbuchung von Wertpapieren, gilt nur für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzuges Folgendes: Kommt es im Zuge von steuerrelevanten Kapitalmaßnahmen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer ein... mehr lesen...


§ 4 Kapitalmaßnahmen-VO

(1)Absatz einsWerden Aktien im Zuge einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf ein Wertpapierdepot eingebucht, sind für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzuges die Anschaffungskosten der vor der Kapitalerhöhung bestehenden Aktien auf die bestehenden und neu eingebuchten Aktien aufzuteilen.(... mehr lesen...


§ 5 Kapitalmaßnahmen-VO

Paragraph 5, Auf einem Wertpapierdepot eingebuchte Bezugsrechte sind für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzuges mit einem Wert von Null anzusetzen. Die Anschaffungskosten der Aktien, die die Bezugsrechte vermitteln, bleiben unberührt. mehr lesen...


§ 6 Kapitalmaßnahmen-VO

(1)Absatz einsWird im Zuge eines Aktiensplits der Nennwert einer Aktie heruntergesetzt und daher die Anzahl der ausgegebenen Aktien erhöht, sind die bisherigen Anschaffungskosten auf die im Zuge des Aktiensplits ausgegebenen Aktien aufzuteilen.(2)Absatz 2Werden im Zuge einer Aktienzusammenlegung ... mehr lesen...


§ 7 Kapitalmaßnahmen-VO

Paragraph 7, Bei steuerrelevanten Kapitalmaßnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 stellt die Lieferung der Wertpapiere keinen Tausch dar. Die Anschaffungskosten der ausgebuchten Schuldverschreibungen sind auf die dafür erhaltenen Wertpapiere aufzuteilen. Bare Zuzahlungen bis zur Höhe von 10% des Gesamtnenn... mehr lesen...


§ 8 Kapitalmaßnahmen-VO Nicht steuerrelevante Kapitalmaßnahmen

§ 8.Paragraph 8, Nicht unter § 2 fallende Kapitalmaßnahmen bilden lediglich abwicklungs- oder buchungstechnische Vorgänge auf dem Depot ab oder bewirken Stammdatenänderungen bloß informativer oder administrativer Art und sind daher in steuerlicher Hinsicht unbeachtlich. Darunter fallen insbesonde... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

10 Paragrafen zu Elektroschutzverordnung 2003 (ESV 2003) aktualisiert


§ 1 ESV 2003 (weggefallen)

§ 1 ESV 2003 (weggefallen) seit 01.03.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 ESV 2003 (weggefallen)

§ 2 ESV 2003 (weggefallen) seit 01.03.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 ESV 2003 (weggefallen)

§ 3 ESV 2003 (weggefallen) seit 01.03.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 ESV 2003 (weggefallen)

§ 4 ESV 2003 (weggefallen) seit 01.03.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 ESV 2003 (weggefallen)

§ 5 ESV 2003 (weggefallen) seit 01.03.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 ESV 2003 (weggefallen)

§ 6 ESV 2003 (weggefallen) seit 01.03.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 ESV 2003 (weggefallen)

§ 7 ESV 2003 (weggefallen) seit 01.03.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 ESV 2003 (weggefallen)

§ 8 ESV 2003 (weggefallen) seit 01.03.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 ESV 2003 (weggefallen)

§ 9 ESV 2003 (weggefallen) seit 01.03.2012 weggefallen. mehr lesen...


Elektroschutzverordnung 2003 (ESV 2003) Fundstelle

Elektroschutzverordnung 2003 (ESV 2003) Fundstelle seit 01.03.2012 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

12 Paragrafen zu INVEKOS-GIS-V 2011 (IGVO 2011) aktualisiert


§ 1 IGVO 2011 (weggefallen)

§ 1 IGVO 2011 (weggefallen) seit 08.05.2015 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 IGVO 2011 (weggefallen)

§ 2 IGVO 2011 (weggefallen) seit 08.05.2015 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 IGVO 2011 (weggefallen)

§ 3 IGVO 2011 (weggefallen) seit 08.05.2015 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 IGVO 2011 (weggefallen)

§ 4 IGVO 2011 (weggefallen) seit 08.05.2015 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 IGVO 2011 (weggefallen)

§ 5 IGVO 2011 (weggefallen) seit 08.05.2015 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 IGVO 2011 (weggefallen)

§ 6 IGVO 2011 (weggefallen) seit 08.05.2015 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 IGVO 2011 (weggefallen)

§ 7 IGVO 2011 (weggefallen) seit 08.05.2015 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 IGVO 2011 (weggefallen)

§ 8 IGVO 2011 (weggefallen) seit 08.05.2015 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 IGVO 2011 (weggefallen)

§ 9 IGVO 2011 (weggefallen) seit 08.05.2015 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 IGVO 2011 (weggefallen)

§ 10 IGVO 2011 (weggefallen) seit 08.05.2015 weggefallen. mehr lesen...


INVEKOS-GIS-V 2011 (IGVO 2011) Fundstelle

INVEKOS-GIS-V 2011 (IGVO 2011) Fundstelle seit 08.05.2015 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 IGVO 2011 (weggefallen)

Anl. 1 IGVO 2011 (weggefallen) seit 08.05.2015 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

4 Paragrafen zu Information der Öffentlichkeit durch Lebensmittelunternehmer im Einzelhandel (LInfoV) aktualisiert


§ 1 LInfoV

(Absatz eins1) Lebensmittelunternehmer gemäß § 3 Z 11 LMSVG haben im Einzelhandel gemäß Art. 3 Z 7 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festle... mehr lesen...


§ 2 LInfoV

Paragraph 2, Im Fall von lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen gemäß § 43 Abs. 3 LMSVG hat der Aushang durch den Lebensmittelunternehmer im Einzelhandel folgende Informationen zu enthalten: Im Fall von lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen gemäß Paragraph 43, Absatz 3, LMSVG hat der Aus... mehr lesen...


§ 3 LInfoV

Paragraph 3, Bei den in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

19 Paragrafen zu Gewebebankenverordnung (GBVO) aktualisiert


§ 1 GBVO Geltungsbereich

(1)Absatz einsDiese Verordnung findet Anwendung auf den Betrieb von Gewebebanken gemäß § 2 Z 15 des Gewebesicherheitsgesetzes (GSG), BGBl. I Nr. 49/2008.Diese Verordnung findet Anwendung auf den Betrieb von Gewebebanken gemäß Paragraph 2, Ziffer 15, des Gewebesicherheitsgesetzes (GSG), Bundesgese... mehr lesen...


§ 2 GBVO Qualitätssystem

(1)Absatz einsDas Qualitätsmanagement von Gewebebanken umfasst alle koordinierten Tätigkeiten zur Leitung und Kontrolle einer Gewebebank in Bezug auf Qualität auf allen Ebenen.(2)Absatz 2Qualität ist von allen an den Arbeitsabläufen der Gewebebank beteiligten Personen anzustreben, wobei die Gesch... mehr lesen...


§ 3 GBVO Personal

(1)Absatz einsGewebebanken müssen über ausreichendes qualifiziertes Personal verfügen, um die Tätigkeiten, für die sie bewilligt wurden, durchzuführen zu können.(2)Absatz 2Das Personal muss vor Aufnahme der Tätigkeit sowie bei Änderung der Verfahren oder neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen ges... mehr lesen...


§ 4 GBVO Räumlichkeiten

(1)Absatz einsDie Räumlichkeiten sind so einzurichten und zu warten, dass sie für die Tätigkeiten, für die die Gewebebank bewilligt wurde, geeignet sind. Sie müssen die Möglichkeit einer logischen Aufeinanderfolge der Arbeitsschritte bieten, um das Fehlerrisiko zu minimieren, sowie eine wirksame ... mehr lesen...


§ 5 GBVO Ausrüstung

(1)Absatz einsDie Ausrüstung, wie Maschinen und Instrumente, sowie sonstige Betriebs- und Hilfsmittel müssen für die zu verrichtenden Arbeiten jeweils geeignet und in hinreichender Anzahl vorhanden sein, sodass eine dem Stand der Technik entsprechende Verarbeitung, Lagerung und Verteilung gewährl... mehr lesen...


§ 6 GBVO Betriebshygiene

(1)Absatz einsEs ist Vorsorge zu treffen, dass Zellen und Gewebe nicht durch äußere Einwirkungen nachteilig beeinflusst werden.(2)Absatz 2Diese Vorsorge gemäß Abs. 1 hat nach einem Hygieneprogramm zu erfolgen, das in der Gewebebank aufliegen muss. Die Anweisungen sind so zu gestalten, dass Verunr... mehr lesen...


§ 7 GBVO Dokumentation

(1)Absatz einsGewebebanken müssen ein System eingerichtet haben, das eine umfassende und korrekte Dokumentation für alle Tätigkeiten sicherstellt. Das System muss gewährleisten, dass alle Arbeitsschritte standardisiert sind und dass alle Arbeitsschritte, insbesondere hinsichtlich Entgegennahmen, ... mehr lesen...


§ 8 GBVO Qualitätssicherung

(1)Absatz einsGewebebanken sind verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre ein Audit hinsichtlich aller Tätigkeiten, für die die Gewebebank bewilligt wurde, durch unabhängige, fachkundige und entsprechend geschulte Personen durchführen zu lassen. Diese haben zu überprüfen, ob die Vorschriften des G... mehr lesen...


§ 9 GBVO Entgegennahme von Zellen und Geweben

(1)Absatz einsAlle Eingänge von Zellen oder Geweben sind bei der Übernahme dahingehend zu prüfen, ob die Lieferung einschließlich der Transportbedingungen, der Verpackung, der Kennzeichnung einschließlich der zugehörigen Unterlagen und Rückstellproben der Spender den Vorschriften der Gewebeentnah... mehr lesen...


§ 10 GBVO Verarbeitung

(1)Absatz einsKritische Verarbeitungsschritte, die die Qualität und Sicherheit berühren, sind in Herstellungsvorschriften festzulegen und zu validieren, sie dürfen die Zellen oder Gewebe nicht klinisch unwirksam oder schädlich für den Empfänger werden lassen. Die Validierung kann beruhen1.Ziffer ... mehr lesen...


§ 11 GBVO Lagerung und Freigabe der Produkte

(1)Absatz einsFür jede Art der Lagerbedingungen ist die Höchstlagerdauer zu spezifizieren. Der gewählte Zeitraum muss unter anderem die mögliche Verschlechterung der erforderlichen Zell- und Gewebeeigenschaften berücksichtigen.(2)Absatz 2Es muss ein Inventarsystem für Zellen und Gewebe vorhanden ... mehr lesen...


§ 12 GBVO Verteilung

(1)Absatz einsKritische Transportbedingungen wie Temperatur und Höchstdauer zur Erhaltung der erforderlichen Gewebe- und Zelleigenschaften sind festzulegen.(2)Absatz 2Das Behältnis für die Endverpackung muss sicher sein und gewährleisten, dass Qualität der Gewebe und Zellen entsprechend den festg... mehr lesen...


§ 13 GBVO Kennzeichnung für die Verteilung

(1)Absatz einsDie Primärverpackung für Zellen oder Gewebe muss folgende Angaben tragen:1.Ziffer einsArt der Zellen und Gewebe und gegebenenfalls Los- oder Chargennummer,2.Ziffer 2Kennung der Gewebebank,3.Ziffer 3den Einheitlichen Europäischen Code der zur Verwendung beim Menschen verteilten Zelle... mehr lesen...


§ 14 GBVO Rückruf

(1)Absatz einsInnerhalb der Gewebebank muss qualifiziertes Personal damit beauftragt werden, die Notwendigkeit eines Rückrufs zu bewerten und die nötigen Maßnahmen einzuleiten und zu koordinieren.(2)Absatz 2Es muss ein wirksames Rückrufverfahren vorhanden sein, einschließlich einer Beschreibung d... mehr lesen...


§ 15 GBVO Bezugnahme auf Rechtsakte der Europäischen Union

§ 15.Paragraph 15, Durch diese Verordnung werden1.Ziffer einsdie Richtlinie 2006/86/EG zur Umsetzung der Richtlinie 2004/23/EG hinsichtlich der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, der Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und unerwünschter Reaktionen sowie bestimmter technischer Anforderunge... mehr lesen...


Gewebebankenverordnung (GBVO) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 14.06.2008 mehr lesen...


§ 13a GBVO Verwendung des Einheitlichen Europäischen Codes

(1)Absatz einsGewebebanken haben nach der Entgegennahme der Zellen und Geweben gemäß § 12 Abs. 3 GSG, BGBl. I Nr. 49/2008, oder bei deren Einfuhr von einem Drittstaatslieferanten eine Spendenkennungssequenz zuzuteilen.Gewebebanken haben nach der Entgegennahme der Zellen und Geweben gemäß Paragrap... mehr lesen...


§ 16 GBVO Inkrafttreten

§ 16.Paragraph 16, § 7 Abs. 6, § 13 Abs. 1 und Abs. 2 Z 8, 9 und 10, § 13a samt Überschrift, § 15 samt Überschrift und die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 18/2017 treten mit 29. April 2017 in Kraft. Paragraph 7, Absatz 6,, Paragraph 13, Absatz eins und Absatz 2, Ziffer 8,, 9 und... mehr lesen...


Anl. 1 GBVO

Angaben der Gewebebank1.Ziffer einsSpenderkennung2.Ziffer 2Spendenkennung, die mindestens Folgendes umfasst:–Strichaufzählung3.Ziffer 3Produktkennung, die mindestens Folgendes umfasst:–Strichaufzählung4.Ziffer 4Einheitlicher Europäischer Code (falls vorhanden)5.Ziffer 5Kennung der Verwendung beim... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

6 Paragrafen zu Fernmeldegebührengesetz (FGG) aktualisiert


Fernmeldegebührengesetz (FGG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig von 01.07.1970 bis 31.12.2025 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 112/2023 mehr lesen...


Art. 1 FGG Artikel I

Für die durch die Fernmeldebehörden erteilten Bewilligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 des Fernmeldegesetzes, BGBl. Nr. 170/1949) und für die Benützung der Fernmeldeanlagen des öffentlichen Verkehrs (§ 15 des Fernmeldegesetzes) sind die in der Anlage (Fernmeldegebührenordnung) festgesetzten Gebüh... mehr lesen...


Art. 2 FGG

Die Bestimmung des § 3 Abs. 3 des Fernmeldegesetzes wird aufgehoben. mehr lesen...


Art. 3 FGG

(1) § 47 Abs. 1 und 2, § 48 Abs. 2 und 4, § 49 Z 1, 3 und 4, § 50 Abs. 1 Z 2, § 50 Abs. 4 bis 6, § 51 Abs. 1, § 51 Abs. 3 und 4, § 52 und § 53 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003 treten mit 1. Juli 2003 in Kraft.(2) § 49 Z 2, § 50 Abs. 2 und 3 sowie § 51 Abs. 2 in der Fassung de... mehr lesen...


Art. 4 FGG

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen betraut. mehr lesen...


Art. 1a FGG (weggefallen)

Art. 1a FGG (weggefallen) seit 31.12.2010 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17
Gesetze 141-150 von 323