Gesetzesaktualisierungen

331 Gesetze aktualisiert am 08.09.2017

Gesetze 171-180 von 331

14 Paragrafen zu EU-Informationsgesetz (EU-InfoG) aktualisiert


§ 1 EU-InfoG

(1) Um den Informationsfluss zwischen den jeweils zuständigen Bundesminister/innen und dem Nationalrat und dem Bundesrat zu optimieren, regelt dieses Bundesgesetz in Ausführung des Art. 23f Abs. 3 B-VG weitere Unterrichtungsverpflichtungen.(2) Die Parlamentsdirektion führt zur Information des Nat... mehr lesen...


§ 2 EU-InfoG Europäische Dokumente

(1) Der/die Bundesminister/in für europäische und internationale Angelegenheiten macht dem Nationalrat und dem Bundesrat die vom Rat für die Übermittlung von nicht-klassifizierten Dokumenten eingerichtete Datenbank zugänglich.(2) Der/die Bundesminister/in für europäische und internationale Angele... mehr lesen...


§ 3 EU-InfoG Von österreichischen Organen erstellte Dokumente

Der/die zuständige Bundesminister/in übermittelt dem Nationalrat und dem Bundesrat unverzüglich jene Dokumente, die dem Zwecke der Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte des Nationalrates und des Bundesrates dienen. Diese umfassen:1.Vorausinformationen gemäß § 5,2.schriftliche Informationen gemäß § 6... mehr lesen...


§ 4 EU-InfoG Formelle Angaben

(1) Gleichzeitig mit dem jeweiligen Dokument gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 sind zumindest die folgenden Angaben zu übermitteln:1.Bezeichnung des Dokuments,2.Materiencode,3.Titel,4.Autor/in,5.Adressat/in,6.Übermittler/in,7.Sprache,8.Datum des Dokuments,9.Status des Dokuments,10.Dokumentart,11.Klassifikat... mehr lesen...


§ 5 EU-InfoG Vorausinformation

Der/die Bundesminister/in für europäische und internationale Angelegenheiten unterrichtet den Nationalrat und den Bundesrat halbjährlich über die von dem/der jeweils zuständigen Bundesminister/in bekannt gegebenen Vorhaben der Europäischen Union, zu welchen in den jeweils folgenden sechs Monaten ... mehr lesen...


§ 6 EU-InfoG Schriftliche Information

(1) Der/die zuständige Bundesminister/in übermittelt dem Nationalrat und dem Bundesrat eine schriftliche Information, sofern diese nach den Bestimmungen des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 oder der Geschäftsordnung des Bundesrates angefordert wird. Zu einem Entwurf einer Tagesordnung von Sitzungen... mehr lesen...


§ 7 EU-InfoG Jahresvorschau

Stehen der Übermittlung des Berichts gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG mit 31. Jänner des Jahres wichtige Gründe entgegen, unterrichtet der/die zuständige Bundesminister/in den Nationalrat und den Bundesrat darüber unverzüglich unter Nennung des wahrscheinlichen Übermittlungszeitpunktes. mehr lesen...


§ 8 EU-InfoG Unterrichtung hinsichtlich Klagen wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip

Beschließt der Nationalrat oder Bundesrat, dass gegen einen Gesetzgebungsakt im Rahmen der Europäischen Union beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gemäß Art. 23h Abs. 1 B-VG wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip erhoben wird, so unterrichtet das Bundeskanzleramt den Nationalrat... mehr lesen...


§ 9 EU-InfoG Übermittlung und Behandlung

(1) Die Übermittlungen gemäß §§ 2 bis 8 haben in automationsunterstützter Form zu erfolgen, sofern es sich nicht um als „Confidentiel UE/EU Confidential“ oder höher eingestufte EU-Verschlusssachen handelt oder auf solche Bezug genommen wird.(2) EU-Verschlusssachen werden entsprechend den Vorschri... mehr lesen...


§ 10 EU-InfoG EU-Datenbank

(1) Die Datenbank gemäß § 1 Abs. 2 ist zum Zwecke der Übersichtlichkeit und der Benutzer/innenfreundlichkeit grundsätzlich nach fachlichen Gesichtspunkten zu gliedern.(2) Der Parlamentsdirektion obliegt die Erteilung von Auskünften über den Zugang der Öffentlichkeit zu den in der EU-Datenbank ver... mehr lesen...


§ 11 EU-InfoG Informationssicherheit

(1) Im Bereich der Organe der Gesetzgebung ist die Informationssicherheit unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften der Europäischen Union für den Schutz von EU-Verschlusssachen zu gewährleisten.(2) Der Zugang zu Dokumenten im Sinne dieses Bundesgesetzes wird entsprechend den Vorschriften des G... mehr lesen...


§ 12 EU-InfoG Verpflichtung zur Übermittlung

(1) Die Übermittlung formeller Angaben gemäß § 4 erfolgt nach Schaffung der dafür notwendigen technischen Voraussetzungen in der Parlamentsdirektion. Der Bundeskanzler gibt diesen Tag nach Notifizierung durch den Präsidenten/die Präsidentin des Nationalrates im Bundesgesetzblatt II bekannt.(2) Di... mehr lesen...


§ 13 EU-InfoG Inkrafttreten

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft. mehr lesen...


EU-Informationsgesetz (EU-InfoG) Fundstelle

Bundesgesetz über Information in EU-Angelegenheiten (EU-Informationsgesetz – EU-InfoG)StF: BGBl. I Nr. 113/2011 (NR: GP XXIV IA 1624/A AB 1444 S. 130. BR: AB 8606 S. 802.)Präambel/Promulgationsklausel Der Nationalrat hat beschlossen:Anmerkung Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englisch... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

5 Paragrafen zu IFI-Beitragsgesetz 2011 (IFI-BG) aktualisiert


§ 1 IFI-BG

Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen: 1.Zwölfte allgemeine Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-XII)....………………………… 107 476 409 EUR2.Außerordentl... mehr lesen...


§ 2 IFI-BG

Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 13 981 721 EUR. mehr lesen...


§ 3 IFI-BG

Der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte beziehungsweise am Ende der jeweiligen Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der im § 1 genannten internationalen Finanzinstitutionen zu erstellen. Dieser Bericht ist dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln. mehr lesen...


§ 4 IFI-BG

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut. mehr lesen...


IFI-Beitragsgesetz 2011 (IFI-BG) Fundstelle

Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2011)StF: BGBl. I Nr. 119/2011 (NR: GP XXIV RV 1502 AB 1562 S. 137.)Präambel/Promulgationsklausel Der Nationalrat hat beschlossen: mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

10 Paragrafen zu Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011 (A-RG) aktualisiert


§ 1 A-RG Rückwirkende Aufhebung von gerichtlichen Entscheidungen und Bescheiden

(1) Alle noch in Rechtskraft stehenden, bis 12. März 1938 ergangenen verurteilenden Entscheidungen der Sonder- und Standgerichte sowie der ordentlichen Strafgerichte gegen Inhaber von Amtsbescheinigungen oder Opferausweisen nach dem Opferfürsorgegesetz, BGBl. Nr. 183/1947, oder Personen, die Ansp... mehr lesen...


§ 2 A-RG Zusammentreffen

Enthält eine gerichtliche Verurteilung auch einen Schuldspruch wegen einer anderen Tat, die nicht unter § 1 Abs. 1 fällt, so bleibt dieser Schuldspruch aufrecht. Der Strafausspruch entfällt. Eine Neubemessung der Strafe findet nicht statt. mehr lesen...


§ 3 A-RG Antragsbefugnis und Zuständigkeit

(1) Die durch eine strafrechtliche Entscheidung im Sinne des § 1 Abs. 1 Verurteilten und jene, denen zufolge eines Bescheides im Sinne des § 1 Abs. 2 ihre persönliche Freiheit entzogen wurde sowie die Ehegatten, eingetragenen Partner, Lebensgefährten, Verwandte in gerader Linie oder Geschwister s... mehr lesen...


§ 4 A-RG Rehabilitierung

(1) Die Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt zum Rechtsnachteil derjenigen, die sich in Wort und Tat für ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich eingesetzt haben (§ 1 Abs. 1 Opferfürsorgegesetz, BGBl. Nr.183/1947) gerade wegen dieser Handlungen, wide... mehr lesen...


§ 5 A-RG Rehabilitierungsbeirat

(1) Beim Bundesministerium für Justiz ist ein Rehabilitierungsbeirat einzurichten. Diesem obliegt es, auf Ersuchen des Gerichtes (§ 3 Abs. 3) eine Stellungnahme zur Frage abzugeben, inwieweit die einer Entscheidung im Sinne des § 1 zu Grunde liegende Tat oder Handlung im Kampf um ein unabhängiges... mehr lesen...


§ 6 A-RG Entschädigungs- und Rückersatzansprüche

Entschädigungs- und Rückersatzansprüche können auf Grund dieses Gesetzes nicht erhoben werden. mehr lesen...


§ 7 A-RG

Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. mehr lesen...


§ 8 A-RG Inkrafttreten

Dieses Bundesgesetz tritt am 1. März 2012 in Kraft. mehr lesen...


§ 9 A-RG Vollziehung

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Justiz betraut. mehr lesen...


Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011 (A-RG) Fundstelle

Bundesgesetz über die Aufhebung und Rehabilitierung (Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011)StF: BGBl. I Nr. 8/2012 (NR: GP XXIV IA 1773/A AB 1644 S. 140. BR: AB 8653 S. 804.)Präambel/Promulgationsklausel Der Nationalrat hat beschlossen: mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

19 Paragrafen zu Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012) aktualisiert


§ 1 ESV 2012 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Verordnung gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ASchG.(2) §§ 4 und 5 gelten nur für elektrische Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung.(3) Im Sinne dieser Verordnung ist eine1.Elektrofachkraft: ei... mehr lesen...


§ 2 ESV 2012 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen vor Gefahren, die vom elektrischen Strom ausgehen, haben Arbeitgeber/innen dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel nach den anerkannten Regeln der Technik betrieben werden, sich stets in siche... mehr lesen...


§ 3 ESV 2012 Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren)

(1) Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn ihre betriebsmäßig unter Spannung stehenden Teile entweder in ihrem ganzen Verlauf isoliert oder durch ihre Bauart, Lage oder Anordnung oder durch besondere Vorrichtungen gegen direktes Berühren geschützt sin... mehr lesen...


§ 4 ESV 2012 Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren)

(1) In elektrischen Anlagen und für elektrische Betriebsmittel ist mindestens eine Maßnahme des Fehlerschutzes anzuwenden, wie insbesondere:1.Nullung,2.Fehlerstrom-Schutzschaltung,3.Isolationsüberwachungssystem,4.Schutzisolierung,5.Schutzkleinspannung,6.Funktionskleinspannung,7.Schutztrennung,8.S... mehr lesen...


§ 5 ESV 2012 Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen

Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass1.in Arbeitsstätten Stromkreise mit Steckdosen für den Hausgebrauch gemäß ÖVE/ÖNORM IEC 60884-1 oder für industrielle Anwendungen gemäß ÖVE/ÖNORM EN 60309 bis 16 Ampere Nennstrom bei Anwendung der Maßnahmen des Fehlerschutzes Schutzerdung, Nullung oder... mehr lesen...


§ 6 ESV 2012 Leitungsroller

Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass Leitungsroller vorzugsweise mit eingebauter Überhitzungsschutzeinrichtung verwendet werden. Leitungsroller ohne Überhitzungsschutzeinrichtung dürfen nur bei vollständig abgerolltem Kabel verwendet werden. mehr lesen...


§ 7 ESV 2012 Kontrollen und Prüfungen

(1) Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen in ihren Arbeitsstätten und auf Baustellen sowie die von ihnen ihren Arbeitnehmer/innen als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nur verwendet werden, wenn1.die für diese na... mehr lesen...


§ 8 ESV 2012 Prüfungen vor Inbetriebnahme

Eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist erforderlich für1.elektrische Anlagen nach ihrer Errichtung oder Wiedererrichtung,2.elektrische Anlagen oder Anlagenteile nach wesentlichen Änderungen, wesentlichen Erweiterungen oder nach Instandsetzung,3.ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Änder... mehr lesen...


§ 9 ESV 2012 Wiederkehrende Prüfungen

(1) Wiederkehrende Prüfungen sind erforderlich für1.elektrische Anlagen,2.ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel der Schutzklasse I in Arbeitsstätten, es sei denn, die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren hat ergeben, dass diese ausschließlich an Steckdosen einer elektrischen Anlage betr... mehr lesen...


§ 10 ESV 2012 Mindestinhalt der Prüfungen

(1) Bei elektrischen Anlagen müssen die Prüfungen nach §§ 8 und 9 zumindest folgende Inhalte umfassen:1.Sichtprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes2.Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren (Basisschutz)3.Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren (Fehlerschutz)4.gegebenenfalls Schutzmaßnahmen des Zus... mehr lesen...


§ 11 ESV 2012 Prüfbefunde

(1) Es ist dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen nach §§ 8 und 9 in einem Prüfbefund festgehalten werden, der folgende Angaben enthält:1.Prüfdatum,2.Name des Prüfers/der Prüferin,3.Anschrift des Prüfers/der Prüferin oder Bezeichnung und Anschrift der prüfenden Stelle,4.Unterschrift d... mehr lesen...


§ 12 ESV 2012 Arbeiten im spannungsfreien Zustand

(1) Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass vor dem Beginn von Arbeiten, die im spannungsfreien Zustand durchgeführt werden, der Arbeitsbereich eindeutig festgelegt wird und die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Dabei sind insbesondere die fünf Sicherheit... mehr lesen...


§ 13 ESV 2012 Arbeiten unter Spannung

(1) Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass Arbeiten unter Spannung nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden.(2) Die Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden, die1.eine für die betreffenden Arbeiten einsch... mehr lesen...


§ 14 ESV 2012 Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile

(1) Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen mit Nennspannungen über 50 V Wechselspannung oder 120 V Gleichspannung nur dann gearbeitet wird, wenn durch geeignete Maßnahmen nach den anerkannten Regeln der Technik sichergestellt ist, dass Arbeit... mehr lesen...


§ 15 ESV 2012 Blitzschutz

(1) Arbeitsstätten müssen mit Blitzschutzanlagen ausgestattet sein, wenn aufgrund ihrer Höhe, Flächenausdehnung, Umgebung und der zu erwartenden Blitzaktivität (Erdblitzdichte), in Relation zu Bauweise, Nutzung oder Inhalt des Gebäudes, eine Gefährdung durch Blitzschlag oder durch die Folgen eine... mehr lesen...


§ 16 ESV 2012 Schlussbestimmungen

(1) Hinsichtlich elektrischer Anlagen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits bestehen, wird den Verpflichtungen nach § 3, § 4 Abs. 1 und 3 sowie § 5 auch durch Einhaltung der zur Zeit der Errichtung oder Änderung der elektrischen Anlage in Geltung gestandenen elektrotechni... mehr lesen...


Anl. 1 ESV 2012

 Netz-Nennspannung (kV)Äußere Grenze der Gefahrenzone (cm) InnenraumanlageFreiluftanlage mehr lesen...


Anl. 2 ESV 2012

 Netz-Nennspannung(kV)Äußere Grenze der Annäherungszone (cm)bis 150über 1 bis 30150über 30 bis 110200über 110 bis 220300über 220 bis 380400 Ausnahmenvon Anhang 1 und Anhang 2:Von den in Anhang 1 und 2 angeführten Abständen kann abgewichen werden, wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren n... mehr lesen...


Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012) Fundstelle

Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Gefahren durch den elektrischen Strom (Elektroschutzverordnung 2012 – ESV 2012)StF: BGBl. II Nr. 33/2012 [CELEX-Nr.: 31992L0091; 31992L0104] Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund der §§ 17, 20, 25 Abs. 7, 33 bis 38, 60 Abs. 1 und 118... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

23 Paragrafen zu Fernwärmeförderungsgesetz (FWFG) aktualisiert


§ 1 FWFG (weggefallen)

§ 1 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 FWFG (weggefallen)

§ 2 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 FWFG (weggefallen)

§ 3 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 FWFG (weggefallen)

§ 4 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 FWFG (weggefallen)

§ 5 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 FWFG (weggefallen)

§ 6 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 FWFG (weggefallen)

§ 9 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 FWFG (weggefallen)

§ 10 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 FWFG (weggefallen)

§ 11 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 FWFG (weggefallen)

§ 12 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 FWFG (weggefallen)

§ 13 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 FWFG (weggefallen)

§ 14 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 FWFG (weggefallen)

§ 15 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 FWFG (weggefallen)

§ 16 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 FWFG (weggefallen)

§ 17 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 FWFG (weggefallen)

§ 18 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 FWFG (weggefallen)

§ 19 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 FWFG (weggefallen)

§ 20 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 FWFG (weggefallen)

§ 21 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 FWFG (weggefallen)

§ 22 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


Fernwärmeförderungsgesetz (FWFG) Fundstelle (weggefallen)

Fernwärmeförderungsgesetz (FWFG) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 FWFG (weggefallen)

§ 8 FWFG (weggefallen) seit 02.01.1989 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 FWFG (weggefallen)

§ 7 FWFG (weggefallen) seit 02.01.1989 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

4 Paragrafen zu Fernsprechentgeltzuschussverordnung (FEZVO) aktualisiert


§ 1 FEZVO Höhe der Zuschussleistung sowie Höhe des als Wohnaufwand anzurechnenden Pauschalbetrages

Dem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich eine Zuschussleistung in der Höhe von 10 Euro zu.(1a) Dem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich ein Pauschalbetrag in der Höhe von € 140,00 als anrechenbarer Wohnungsaufwand zu. mehr lesen...


§ 2 FEZVO

(1) Der Gebühren Info Service GmbH gebührt für die im Fernsprechentgeltzuschussgesetz genannten Tätigkeiten eine Abgeltung in Höhe von 13,08 Euro je bescheidmäßiger Erledigung. Für Zwecke der Umsatzsteuer gilt diese Verordnung nicht als Entgelt.(2) Die Abgeltung erfolgt bei Nachweis der Anspruchs... mehr lesen...


§ 3 FEZVO

Die Bestimmungen der §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 388/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 180/2011 tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft.(3) § 2a (Anm.: kein § 2a in dieser V) in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 9/20... mehr lesen...


Fernsprechentgeltzuschussverordnung (FEZVO) Fundstelle

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über Fernsprechentgeltzuschüsse (Fernsprechentgeltzuschussverordnung – FEZVO)StF: BGBl. II Nr. 90/2001 Änderung BGBl. II Nr. 388/2001BGBl. II Nr. 180/2011BGBl. II Nr. 9/2017Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

31 Paragrafen zu Führungs- und Verfügungsgesetz (FVG) aktualisiert


§ 16 FVG (weggefallen)

§ 16 FVG (weggefallen) seit 01.09.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 FVG (weggefallen)

§ 17 FVG (weggefallen) seit 01.09.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 FVG (weggefallen)

§ 29 FVG (weggefallen) seit 01.09.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 30 FVG (weggefallen)

§ 30 FVG (weggefallen) seit 01.09.2012 weggefallen. mehr lesen...


Führungs- und Verfügungsgesetz (FVG) Fundstelle

Führungs- und Verfügungsgesetz (FVG) Fundstelle seit 01.09.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 FVG (weggefallen)

§ 28 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 FVG (weggefallen)

§ 27 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 FVG (weggefallen)

§ 26 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 FVG (weggefallen)

§ 25 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 FVG (weggefallen)

§ 24 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 FVG (weggefallen)

§ 23 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 FVG (weggefallen)

§ 22 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 FVG (weggefallen)

§ 21 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 FVG (weggefallen)

§ 20 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 FVG (weggefallen)

§ 19 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 FVG (weggefallen)

§ 18 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 FVG (weggefallen)

§ 4 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 FVG (weggefallen)

§ 3 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 FVG (weggefallen)

§ 2 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 1 FVG (weggefallen)

§ 1 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 6 § 15 FVG (weggefallen)

Art. 6 § 15 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 6 § 14 FVG (weggefallen)

Art. 6 § 14 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 6 § 13 FVG (weggefallen)

Art. 6 § 13 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 5 § 12 FVG (weggefallen)

Art. 5 § 12 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 4 § 11 FVG (weggefallen)

Art. 4 § 11 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 3 § 10 FVG (weggefallen)

Art. 3 § 10 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 3 § 9 FVG (weggefallen)

Art. 3 § 9 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 2 § 8 FVG (weggefallen)

Art. 2 § 8 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 2 § 7 FVG (weggefallen)

Art. 2 § 7 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 2 § 6 FVG (weggefallen)

Art. 2 § 6 FVG (weggefallen) seit 01.04.2000 weggefallen. mehr lesen...


Art. 1 § 5 FVG (weggefallen)

Art. 1 § 5 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

56 Paragrafen zu Gasgeräte-Sicherheitsverordnung (GSV) aktualisiert


§ 1 GSV (weggefallen)

§ 1 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 GSV (weggefallen)

§ 2 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 GSV (weggefallen)

§ 3 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 GSV (weggefallen)

§ 4 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 GSV (weggefallen)

§ 5 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 GSV (weggefallen)

§ 6 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 GSV (weggefallen)

§ 7 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 GSV (weggefallen)

§ 8 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 GSV (weggefallen)

§ 9 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 GSV (weggefallen)

§ 10 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 GSV (weggefallen)

§ 11 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 GSV (weggefallen)

§ 12 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 GSV (weggefallen)

§ 13 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 GSV (weggefallen)

§ 14 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 GSV (weggefallen)

§ 15 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 GSV (weggefallen)

§ 16 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 GSV (weggefallen)

§ 17 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 GSV (weggefallen)

§ 18 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 GSV (weggefallen)

§ 19 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 GSV (weggefallen)

§ 20 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 GSV (weggefallen)

§ 21 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 GSV (weggefallen)

§ 22 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 GSV (weggefallen)

§ 23 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 GSV (weggefallen)

§ 24 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 GSV (weggefallen)

§ 25 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 GSV (weggefallen)

§ 26 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 GSV (weggefallen)

§ 27 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 GSV (weggefallen)

§ 28 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 GSV (weggefallen)

§ 29 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 30 GSV (weggefallen)

§ 30 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 31 GSV (weggefallen)

§ 31 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 32 GSV (weggefallen)

§ 32 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 33 GSV (weggefallen)

§ 33 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 34 GSV (weggefallen)

§ 34 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 35 GSV (weggefallen)

§ 35 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 36 GSV (weggefallen)

§ 36 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 37 GSV (weggefallen)

§ 37 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 38 GSV (weggefallen)

§ 38 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 39 GSV (weggefallen)

§ 39 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 40 GSV (weggefallen)

§ 40 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 41 GSV (weggefallen)

§ 41 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 42 GSV (weggefallen)

§ 42 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 43 GSV (weggefallen)

§ 43 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 44 GSV (weggefallen)

§ 44 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 GSV (weggefallen)

Anl. 1 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Gasgeräte-Sicherheitsverordnung (GSV) Fundstelle

Gasgeräte-Sicherheitsverordnung (GSV) Fundstelle seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 9 GSV (weggefallen)

Anl. 9 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 8 GSV (weggefallen)

Anl. 8 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 7 GSV (weggefallen)

Anl. 7 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 6 GSV (weggefallen)

Anl. 6 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 5 GSV (weggefallen)

Anl. 5 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 4/3 GSV (weggefallen)

Anl. 4/3 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 4/2 GSV (weggefallen)

Anl. 4/2 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 4/1 GSV (weggefallen)

Anl. 4/1 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 3 GSV (weggefallen)

Anl. 3 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 2 GSV (weggefallen)

Anl. 2 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

5 Paragrafen zu Inländische Zweitwohnsitze (ZWV) aktualisiert


§ 1 ZWV

(1) Bei Abgabepflichtigen, deren Mittelpunkt der Lebensinteressen sich länger als fünf Kalenderjahre im Ausland befindet, begründet eine inländische Wohnung nur in jenen Jahren einen Wohnsitz im Sinne des § 1 des Einkommensteuergesetzes 1988, in denen diese Wohnung allein oder gemeinsam mit ander... mehr lesen...


§ 2 ZWV

Die Wirkungen des § 1 treten bei Auswärtsverlagerungen des Mittelpunktes der Lebensinteressen erstmals im folgenden Kalenderjahr und bei Einwärtsverlagerungen letztmals im vorhergehenden Kalenderjahr ein. mehr lesen...


§ 3 ZWV

Eine Benutzung des inländischen Wohnsitzes des unbeschränkt steuerpflichtigen (Ehe-)Partners, von dem der Abgabepflichtige nicht dauernd getrennt lebt, begründet einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Wohnsitz für den Abgabepflichtigen. mehr lesen...


§ 4 ZWV

Die Verordnung ist ab 1. Jänner 2004 anzuwenden. mehr lesen...


Inländische Zweitwohnsitze (ZWV) Fundstelle

Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend inländische ZweitwohnsitzeStF: BGBl. II Nr. 528/2003 Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund des § 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 wird verordnet: mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

56 Paragrafen zu Automatenglücksspielverordnung (GlSpAV) aktualisiert


§ 1 GlSpAV Anwendungsbereich

Die Automatenglücksspielverordnung regelt die bau- und spieltechnischen Merkmale der Glücksspielautomaten im Sinne des § 2 Abs. 3 Glücksspielgesetzes (GSpG), BGBl. Nr. 620/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 118/2016, der Video Lotterie Terminals im Sinne des § 12a Abs.... mehr lesen...


§ 2 GlSpAV Personenbezogene Bezeichnungen

Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts. mehr lesen...


§ 3 GlSpAV Abkürzungen und Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind:1.APIApplication Programming Interface (Programmierschnittstelle in der Informatik)2.AnschaltknotenPhysische Kommunikationsschnittstelle vom Netzwerk des Bewilligungsinhabers oder Konzessionärs zum jeweiligen Standort der Bundesrechenzentrum GmbH3.Auditmet... mehr lesen...


§ 4 GlSpAV Allgemeine Vorschriften

(1) Die automationsunterstützte Datenübertragung ist verpflichtend über Funktionen, die dem Bewilligungsinhaber und den von ihm benannten Benutzern von der Bundesrechenzentrum GmbH über das zentrale Kontrollsystem zur Verfügung gestellt werden, durchzuführen.(2) Weitere verpflichtend einzuhaltend... mehr lesen...


§ 5 GlSpAV Zeitpunkt der elektronischen Anbindung

(1) Der Zeitpunkt der verpflichtenden elektronischen Anbindung aller Glücksspielautomaten wird für Inhaber aufrechter Bewilligungen für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten mit 1. August 2013 festgelegt.(2) Zur Prüfung des zentralen Kontrollsystems, des Aufbaus des Netzwerks nach §§ 26, 2... mehr lesen...


§ 6 GlSpAV Datenübertragungen

(1) Datenübertragungen an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH haben ausschließlich in der in dieser Verordnung festgelegten Form zu erfolgen. Sie gelten erst dann als übermittelt, wenn sie in der zur vollständigen elektronischen Weiterbearbeitung geeigneten Form in der Bundesreche... mehr lesen...


§ 7 GlSpAV Allgemeine bautechnische Anforderungen

(1) Glücksspielautomaten müssen1.geeignete Vorkehrungen gegen unberechtigten Zugang von außen aufweisen,2.gegen Datenverlust bei Stromausfall und gegen elektromagnetische, elektrostatische oder durch Radiowellen hervorgerufene Einflüsse gesichert sein,3.nach Stromunterbrechungen oder sonstigen Be... mehr lesen...


§ 8 GlSpAV Gehäuse-Anforderungen

Glücksspielautomaten müssen so konstruiert sein, dass1.nur durch den Bewilligungsinhaber autorisierte Personen (zB durch Verwendung von mechanischen oder elektronischen Schließvorrichtungen) Zugang zum Geräteinneren haben,2.alle Hardware- und Software-Komponenten, die bedeutend für die Ausführung... mehr lesen...


§ 9 GlSpAV Anforderungen an veränderbare Speichermedien

Glücksspielautomaten bzw. Converter-Boards müssen die Daten der elektronischen Zähler laut Anlage (Detailspezifikation 2), die unter ‎§ 16 Abs. 1 Z 3 angeführten Informationen der letzten 10 Spiele, die unter § 16 Abs. 1 Z 4 angeführten Informationen der letzten 50 Einheiten und die für die Weite... mehr lesen...


§ 10 GlSpAV Geräte-Identifikation

(1) An jedem Glücksspielautomaten muss eine lesbare Herstellerplakette sichtbar angebracht sein, die zumindest folgende Informationen aufweist:1.Name des Herstellers,2.Geräte-Seriennummer,3.Modellbezeichnung und4.Herstellungsdatum.Diese Informationen müssen zusätzlich als QR-Symbol an einer gut z... mehr lesen...


§ 11 GlSpAV Elektromechanische Zählwerke

(1) Neben den in § 19 angeführten elektronischen Zählern muss ein Glücksspielautomat über drei mindestens 6-stellige elektromechanische Zählwerke zur Erfassung1.des Gesamtbetrages der eingesetzten Spielbeträge in allen gespielten Spielen in Euro (Turnover),2.des Gesamtbetrages der gewonnenen Spie... mehr lesen...


§ 12 GlSpAV USB-Anschluss

(1) Glücksspielautomaten müssen innerhalb des Logik-Gehäuses oder Converter-Board-Gehäuses eine fix mit der Systemplatine oder innerhalb des Converter-Board-Gehäuses eine fix mit der Kontrollplatine verbundene aktive USB-Schnittstelle (mindestens V2.0) sowie ausreichend Platz zur Anbringung eines... mehr lesen...


§ 13 GlSpAV Spielumfang und -verlauf

Ein Spiel an einem Glücksspielautomaten beginnt mit der gesonderten Auslösung eines Spielprogramms durch den Spielteilnehmer nach Leistung eines Einsatzes und endet mit der Entscheidung über das Spielergebnis und dessen Verbuchung in den elektronischen Zählern (Meters). Im Rahmen eines Spieles da... mehr lesen...


§ 14 GlSpAV Spielergebnisermittlung

(1) Die Entscheidung über das Spielergebnis muss ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen und muss auf einem Zufallszahlengenerator basieren. Dieser muss mechanisch, elektromechanisch oder elektronisch über mathematische Algorithmen realisiert sein. Die Zuverlässigkeit des Zufallszahlen... mehr lesen...


§ 15 GlSpAV Gewinnausschüttungsquote

Die Gewinnausschüttungsquote ist pro Einsatzgröße mittels anerkannter Wahrscheinlichkeitsrechnungen ausgehend von einer unendlichen Serie an Einzelspielen zu berechnen. Werden dem Spielteilnehmer in einem Spielprogramm verschiedene Gewinnchancen zur Auswahl angeboten, so darf keine dieser Gewinnc... mehr lesen...


§ 16 GlSpAV Internes Diagnosesystem

(1) Glücksspielautomaten müssen über ein internes Diagnosesystem verfügen, das selbstständig im Hintergrund, auch im spielbereiten Zustand1.bei Systemstart und in periodischen Abständen, zumindest aber einmal alle 24 Stunden, automatische Selbsttests des Glücksspielautomaten durchführt,2.die währ... mehr lesen...


§ 17 GlSpAV Programmspeicher der Glücksspielautomaten

(1) Die Programmspeichermedien der Softwarekomponenten der Glücksspielautomaten, die den Spielablauf beeinflussen, der Betriebssystemsoftware der Glücksspielautomaten und der Sound- und Grafikdaten der Spielprogramme müssen so ausgelegt sein, dass keine Veränderung des Programmcodes möglich ist.(... mehr lesen...


§ 18 GlSpAV Veränderbare Speicher (RAM)

Glücksspielautomaten müssen über ein internes Prüfsystem zur Speicherfehlererkennung für veränderbare Speicher (RAM) verfügen. Im Fall unerwarteter Irregularität der insbesondere unter § 9 angeführten Daten oder Datenstrukturen, sind das aktuelle Spiel abzubrechen und der Start eines weiteren Spi... mehr lesen...


§ 19 GlSpAV Elektronische Zähler (Meters)

(1) Neben den unter § 11 angeführten elektromechanischen Zählwerken müssen die Glücksspielautomaten mindestens über die elektronischen Zähler laut Anlage (Detailspezifikation 2) verfügen. Die Zählerstände sind auf Aufforderung den Überwachungsorganen der Behörden am Glücksspielautomaten unter dem... mehr lesen...


§ 20 GlSpAV Anzeige der letzten Spiele und Einheiten

Glücksspielautomaten müssen auf Anfrage die im internen Diagnosesystem gespeicherten Informationen der letzten 10 Spiele (§ 16 Abs. 1 Z 3) und der letzten 50 akzeptierten Einheiten (§ 16 Abs. 1 Z 4) in zeitlich richtiger Abfolge am Glücksspielautomaten anzeigen. Die Bestimmungen des § 16 Abs. 3 (... mehr lesen...


§ 21 GlSpAV (weggefallen)

§ 21 GlSpAV (weggefallen) seit 09.08.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 GlSpAV Anzeige von spielerschutzbezogenen Informationen

(1) Glücksspielautomaten in Automatensalons dürfen bei Erreichen der maximalen gesetzlich erlaubten ununterbrochenen Spieldauer eines Spielteilnehmers nach Ablauf des aktuell laufenden Spiels kein weiteres Spiel zulassen (Abkühlungsphase) und müssen das aktuelle Guthaben des Spielers auszahlen. D... mehr lesen...


§ 23 GlSpAV Kommunikation mit dem zentralen Kontrollsystem

(1) Die Glücksspielautomaten müssen unter Verwendung des G2S Message Protokolls in der von der Bundesministerin für Finanzenvorgegebenen (Detailspezifikation 1) Version der Gaming Standards Association (GSA) über ein G2S-Netzwerk eine permanente Verbindung während des Betriebes zu multiplen Syste... mehr lesen...


§ 24 GlSpAV Identifikation und Verifikation

(1) Vor der erstmaligen Anbindung eines Glücksspielautomaten müssen im zentralen Kontrollsystem die eindeutige Zuordnung des Hardware-Tokens zum Glücksspielautomaten und die Anbringung des Hardware-Tokens mit Krypto-Prozessor über die in § 12 beschriebene USB-Schnittstelle erfolgen.(2) Um die Int... mehr lesen...


§ 25 GlSpAV Service Level für die Anbindung an das zentrale Kontrollsystem

Die seitens des Bewilligungsinhabers bereitzustellende Netzwerkverbindung zwischen den einzelnen Glücksspielautomaten bzw. den darin eingebauten Converter-Boards und dem Anschaltknoten der Bundesrechenzentrum GmbH hat folgende Anforderungen zu erfüllen:1.Tägliche Verfügbarkeit:a)Die bereitgestell... mehr lesen...


§ 26 GlSpAV Netzwerk mit abgestimmten IPv4-Adressen nach RFC 1918

(1) Als Basis zur bidirektionalen Kommunikation zwischen dem zentralen Kontrollsystem, welches durch die Bundesrechenzentrum GmbH in ihren Rechenzentren ausfallsicher aufgebaut wird, und den Glücksspielautomaten bzw. in darin eingebauten Converter-Boards, die im privaten Netzwerk des jeweiligen B... mehr lesen...


§ 27 GlSpAV Leitungsanbindung an das zentrale Kontrollsystem

(1) Die Bundesrechenzentrum GmbH hat zwei Anschaltknoten an zwei unterschiedlichen Standorten zur Verfügung zu stellen, wobei je Bewilligungsinhaber maximal eine Primäranbindung möglich ist. Die Errichtung sowie der Betrieb des redundanten Anschlusses erfolgt unter denselben Vorgaben wie der prim... mehr lesen...


§ 28 GlSpAV Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität

Zur Sicherstellung von Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität sind Daten verschlüsselt zu übermitteln. Für den Einsatz von Verschlüsselung und kryptographischer Signatur sind folgende Anforderungen zu erfüllen:1.Jeder Glücksspielautomat bzw. das darin eingebaute Converter-Board hat über zu... mehr lesen...


§ 29 GlSpAV Protokoll der Datenübertragung

(1) Alle für den Betrieb des Glücksspielautomaten bzw. des darin eingebauten Converter-Boards erforderlichen Vorrichtungen (zB Vorrichtungen zur Abwicklung von Geldbewegungen und Drucker) haben die entsprechenden Klassen des G2S-Protokolls im Glücksspielautomat bzw. im darin eingebauten Converter... mehr lesen...


§ 30 GlSpAV Typengutachten

Der Bewilligungsinhaber hat sicher zu stellen, dass für jeden zum Einsatz kommenden Glücksspielautomatentyp vor der Inbetriebnahme ein technisches Gutachten über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen durch ein geeignetes und befugtes Prüfunternehmen (Typengutachten) vorliegt. mehr lesen...


§ 31 GlSpAV Prüfunternehmen

Jedes Prüfunternehmen muss zum Zeitpunkt der Ausstellung des Typengutachtens jede der folgenden Anforderungen erfüllen:1.im EU-/EWR-Raum oder der Schweiz akkreditiert als Prüf- und Kalibrierlaboratorium für den Bereich der Glücksspielautomaten2.jeder mit der Erstellung des Typengutachtens betraut... mehr lesen...


§ 32 GlSpAV Inhalt des Typengutachtens über Glücksspielautomaten

(1) Für das im Rahmen der Typenprüfung zu erstellende Typengutachten sind alle für den Betrieb des Glücksspielautomaten relevanten Komponenten zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für1.die Hard- und Softwarekomponenten gemäß § 7 bis 16,2.die Spielesoftware aller einzelnen Spielprogramme und alle... mehr lesen...


§ 33 GlSpAV Typenanzeige

(1) Mit der Typenanzeige wird vom Bewilligungsinhaber die Vollständigkeit der Prüfnachweise aller unter § 32 definierten Komponenten für jeden Glücksspielautomatentyp und aller unter § 32a definierten Komponenten für jeden Converter-Boardtyp erklärt und das Typengutachten einschließlich der Prüfb... mehr lesen...


§ 34 GlSpAV Maßnahmen bei Fehlfunktionen eines Glücksspielautomaten

(1) Stellt das Diagnosesystem eines Glücksspielautomaten (§ 16) eine Fehlfunktion fest, die eine Auswirkung auf1.die Datenübermittlung an das zentrale Kontrollsystem im Bereich des Glücksspielautomaten,2.den Spielablauf, die Zählwerke oder die interne Datenspeicherung oder3.die Funktionsweise des... mehr lesen...


§ 35 GlSpAV Maßnahmen bei Fehlfunktionen eines Glücksspielautomatentyps

Werden bei Glücksspielautomaten oder deren Komponenten Fehlfunktionen festgestellt, die den gesetzeskonformen Betrieb eines Glücksspielautomatentyps verhindern, sind alle Glücksspielautomaten dieses Typs unmittelbar nach Bekanntwerden der Fehlfunktionen außer Betrieb zu nehmen. Nach Behebung der ... mehr lesen...


§ 36 GlSpAV Aufzeichnungspflichten

(1) Der Bewilligungsinhaber hat als Abgabepflichtiger die einzelnen Spiele von Glücksspielautomaten im Sinne des § 13 als Geschäftsvorfälle sowie sämtliche Auf- und Abbuchungen von Spielguthaben aufzuzeichnen. Je Glücksspielautomat (§ 10) sind folgende Beträge der Zeitfolge nach geordnet, vollstä... mehr lesen...


§ 37 GlSpAV Logbuch

Für jeden Glücksspielautomaten ist an seinem Aufstellungsort ein Logbuch in Papierform oder in elektronischer Form aufzulegen, in das Überwachungsorganen der Behörden auf Aufforderung Einsicht zu gewähren ist. Im Logbuch sind1.die Typenidentifikation, Geräte-Seriennummer und die Modellbezeichnung... mehr lesen...


§ 38 GlSpAV Aufbewahrungspflichten

(1) Die Aufzeichnungen gemäß § 36 dürfen weder löschbar noch nachträglich veränderbar sein. Sie sind für die Dauer von sieben Jahren aufzubewahren und auf Verlangen der Abgabenbehörde vorzulegen. Zum Zwecke der Aufzeichnung können Datenträger verwendet werden.(2) Ist die Gesamtspeicherung aller r... mehr lesen...


§ 39 GlSpAV Anforderungen an VLT-Systeme

(1) VLT-Systeme müssen1.durch geeignete Vorkehrungen gegen unberechtigten Zugang und Manipulation von außen geschützt sein,2.gegen Datenverlust bei Stromausfall und gegen elektromagnetische, elektrostatische oder durch Radiowellen hervorgerufene Einflüsse gesichert sein,3.nach Stromunterbrechunge... mehr lesen...


Automatenglücksspielverordnung (GlSpAV) Fundstelle

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die technischen Merkmale von Glücksspielautomaten und Video Lotterie Systemen, deren Anbindung an ein Datenrechenzentrum sowie über die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (Automatenglücksspielverordnung)StF: BGBl. II Nr. 69/2012 Änderung... mehr lesen...


Anl. 1 GlSpAV

 (Anm.: Anlage als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


§ 40 GlSpAV Anwendungsbestimmungen für VLT

(1) Für Konzessionäre und deren VLT gelten die Bestimmungen der §§ 1 bis 38 sinngemäß.(2) Abweichend von § 5 Abs. 1 wird der Zeitpunkt der verpflichtenden elektronischen Anbindung aller VLT mit Ausnahme jener gemäß § 60 Abs. 25 Z 1 GSpG mit 1. Jänner 2014 festgelegt.(3) In VLT-Systemen ist ergänz... mehr lesen...


§ 41 GlSpAV Verifikation von VLT-Servern

Um die Integrität der verwendeten Software zu gewährleisten, gilt § 24 Abs. 2 und 3 sowie 6 für VLT-Server sinngemäß. mehr lesen...


§ 42 GlSpAV Technisches Gutachten über VLT-Server

(1) Der Konzessionär hat sicher zu stellen, dass für jeden zum Einsatz kommenden VLT-Server vor der Inbetriebnahme ein technisches Gutachten über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen durch ein geeignetes und befugtes Prüfunternehmen gemäß § 31 vorliegt (Typengutachten).(2) Für d... mehr lesen...


§ 43 GlSpAV Typenanzeige

(1) Für die Typenanzeige durch den Konzessionär gelten die Bestimmungen des § 33 für VLT-Server sinngemäß.(2) Im zentralen Kontrollsystem des Datenrechenzentrums der Bundesrechenzentrum GmbH sind als VLT-System jene VLT-Typen anzuführen, die mit dem jeweiligen VLT-Servertyp verbunden werden können. mehr lesen...


§ 44 GlSpAV (weggefallen)

§ 44 GlSpAV (weggefallen) seit 01.07.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 45 GlSpAV Anforderungen an Jackpot-Systeme

(1) Die Auslösebedingungen für einen Jackpot müssen zum Beginn einer Jackpot-Ausspielung festgelegt sein und dürfen bis zur Auslösung des Jackpots nicht verändert werden. Die Increments eines Jackpots müssen sich direkt proportional zur Einsatzhöhe am Glücksspielautomaten in Spielbanken verhalten... mehr lesen...


§ 46 GlSpAV Anwendungsbestimmungen für Glücksspielautomaten in Spielbanken

(1) Für Konzessionäre und deren Glücksspielautomaten in Spielbanken gelten die für Bewilligungsinhaber geltenden Bestimmungen der §§ 1 bis 20 und §§ 23 bis 38 sinngemäß.(1a) § 11 Abs. 1 Z 3 gilt mit der Maßgabe, dass der Gesamtbetrag der eingezahlten Banknoten (Summen) in Euro (Bill In) zu erfass... mehr lesen...


§ 47 GlSpAV Verifikation von Jackpot-Controllern

Um die Integrität der verwendeten Software zu gewährleisten gilt § 24 Abs. 2, 3 und 6 für Jackpot-Controller sinngemäß. mehr lesen...


§ 48 GlSpAV Jackpotbezogene Kommunikation zwischen Glücksspielautomaten und zentralem Kontrollsystem

(1) Für Glücksspielautomaten in Spielbanken sind zusätzlich zu den in § 29 Abs. 2 definierten Klassen die folgenden Klassen des G2S-Protokolls zu implementieren und zu unterstützen:G2S-KlassenBeschreibungprogressive classcontrols traditional progressive jackpotsbonus classmanages the process of a... mehr lesen...


§ 49 GlSpAV Jackpotbezogene Anforderungen an Glücksspielautomaten

(1) Jeder an ein Jackpot-System angeschlossene und an einer Jackpot-Ausspielung teilnehmende Glücksspielautomat muss die Möglichkeit bieten, den Jackpot zu den für die Auslösung des Jackpots festgelegten Bedingungen auszulösen.(2) In Ausnahme zu § 14 Abs. 2 darf bei Glücksspielautomaten in Spielb... mehr lesen...


§ 50 GlSpAV Technisches Gutachten über Jackpot-Controller

(1) Der Konzessionär hat sicher zu stellen, dass für jeden zum Einsatz kommenden Jackpot-Controller vor der Inbetriebnahme ein technisches Gutachten über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen durch ein geeignetes und befugtes Prüfunternehmen gemäß § 31 vorliegt (Jackpot-Controlle... mehr lesen...


§ 51 GlSpAV (weggefallen)

§ 51 GlSpAV (weggefallen) seit 01.07.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 52 GlSpAV Typenanzeige

Für die Typenanzeige durch den Konzessionär gelten die Bestimmungen des § 33 für Jackpot-Controller sinngemäß. mehr lesen...


§ 53 GlSpAV Inkrafttreten

(1) Die Bestimmungen1.§ 5 Abs. 4, § 6, § 8 Z 6, § 12, § 16 Abs. 1 Z 2, § 19 Abs. 5, § 23, § 24 Abs. 1 und 6, §§ 25 bis 33, § 34 Abs. 1 Z 1 und § 34 Abs. 2 sowie2.§§ 7 bis 9 und §§ 11 bis 35 für vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Glücksspielautomatenverordnung, BGBl. II Nr. 69/2012, erteilte... mehr lesen...


§ 32a GlSpAV Inhalt des Typengutachtens über Converter-Boards

(1) Der Bewilligungsinhaber hat sicher zu stellen, dass für jeden zum Einsatz kommenden Converter-Boardtyp vor der Inbetriebnahme ein technisches Gutachten über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen durch ein geeignetes und befugtes Prüfunternehmen gemäß § 31 vorliegt (Converter-... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17
Gesetze 171-180 von 331