Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Der Arbeitnehmer hat die Tagesberichts- und Wochenberichtsblätter sorgfältig auszufüllen und mit Datumangabe zu unterschreiben§ 7 FahrtbV seit 31.12.2017 weggefallen. Eintragungen sind mit Tintenstift oder Kugelschreiber vorzunehmen; sie dürfen nicht durch Radieren oder Überschreiben ausgebessert oder geändert werden. Fehler, selbst Schreibfehler, sind in der Spalte „Bemerkungen“ zu berichtigen. Streichungen fehlerhafter Eintragungen sind ohne Eintragung in der Spalte „Bemerkungen“ nur zulässig, wenn der Inhalt der ursprünglichen Eintragungen erkennbar bleibt. Kein Blatt der Fahrtenbücher darf vernichtet werden. Verschriebene oder sonst unbrauchbar gewordene Blätter sind dem Arbeitgeber zu übergeben.
Der Arbeitnehmer hat die Tagesberichts- und Wochenberichtsblätter sorgfältig auszufüllen und mit Datumangabe zu unterschreiben§ 7 FahrtbV seit 31.12.2017 weggefallen. Eintragungen sind mit Tintenstift oder Kugelschreiber vorzunehmen; sie dürfen nicht durch Radieren oder Überschreiben ausgebessert oder geändert werden. Fehler, selbst Schreibfehler, sind in der Spalte „Bemerkungen“ zu berichtigen. Streichungen fehlerhafter Eintragungen sind ohne Eintragung in der Spalte „Bemerkungen“ nur zulässig, wenn der Inhalt der ursprünglichen Eintragungen erkennbar bleibt. Kein Blatt der Fahrtenbücher darf vernichtet werden. Verschriebene oder sonst unbrauchbar gewordene Blätter sind dem Arbeitgeber zu übergeben.