§ 10 IGVO 2011 (weggefallen)

INVEKOS-GIS-V 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.05.2015 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung gilt für Beihilfeanträge, die für die Kalenderjahre ab 2012, daher ab Herbstantrag 2011, gestellt werden.
  2. (2)Absatz 2Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die INVEKOS-GIS-V 2009, BGBl. II Nr. 338/2009 außer Kraft. Sie gilt weiterhin für Beihilfeanträge, die für die Kalenderjahre 2010 und 2011 gestellt wurden.Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die INVEKOS-GIS-V 2009, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 338 aus 2009, außer Kraft. Sie gilt weiterhin für Beihilfeanträge, die für die Kalenderjahre 2010 und 2011 gestellt wurden.
§ 10 IGVO 2011 (weggefallen) seit 08.05.2015 weggefallen.

Stand vor dem 07.05.2015

In Kraft vom 13.10.2011 bis 07.05.2015
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung gilt für Beihilfeanträge, die für die Kalenderjahre ab 2012, daher ab Herbstantrag 2011, gestellt werden.
  2. (2)Absatz 2Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die INVEKOS-GIS-V 2009, BGBl. II Nr. 338/2009 außer Kraft. Sie gilt weiterhin für Beihilfeanträge, die für die Kalenderjahre 2010 und 2011 gestellt wurden.Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die INVEKOS-GIS-V 2009, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 338 aus 2009, außer Kraft. Sie gilt weiterhin für Beihilfeanträge, die für die Kalenderjahre 2010 und 2011 gestellt wurden.
§ 10 IGVO 2011 (weggefallen) seit 08.05.2015 weggefallen.

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