§ 7 REntVO Inkrafttreten

Festlegung von Entschädigungen für die Rechtsberatung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.10.2011 bis 31.12.9999

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

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