§ 6 IGVO 2011 (weggefallen)

INVEKOS-GIS-V 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.05.2015 bis 31.12.9999
Die Nutzungsarten eines Feldstückes ergeben sich aus den Nutzungsarten, wie sie für die jeweiligen Sammelantrag§ 6 IGVO 2011 (Mehrfachantrag-Flächenweggefallen) vorgesehen sindseit 08.05.2015 weggefallen. Als vom Antragsteller anzugebende Nutzungsarten gelten jedenfalls:

1.

Acker;

2.

Grünland;

3.

Spezialkulturen;

4.

Weingartenflächen einschließlich Schnittweingärten;

5.

Weingartenflächen einschließlich Schnittweingärten – Terrassenanlagen;

6.

Geschützter Anbau;

7.

Teichflächen;

8.

Alm;

9.

Gemeinschaftsweide;

10.

Forst;

11.

sonstige auszuweisende Nutzungsarten.

Stand vor dem 07.05.2015

In Kraft vom 13.10.2011 bis 07.05.2015
Die Nutzungsarten eines Feldstückes ergeben sich aus den Nutzungsarten, wie sie für die jeweiligen Sammelantrag§ 6 IGVO 2011 (Mehrfachantrag-Flächenweggefallen) vorgesehen sindseit 08.05.2015 weggefallen. Als vom Antragsteller anzugebende Nutzungsarten gelten jedenfalls:

1.

Acker;

2.

Grünland;

3.

Spezialkulturen;

4.

Weingartenflächen einschließlich Schnittweingärten;

5.

Weingartenflächen einschließlich Schnittweingärten – Terrassenanlagen;

6.

Geschützter Anbau;

7.

Teichflächen;

8.

Alm;

9.

Gemeinschaftsweide;

10.

Forst;

11.

sonstige auszuweisende Nutzungsarten.

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