Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 5 BauKG. (1weggefallen) Der Baustellenkoordinator hat zu koordinieren:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Der Baustellenkoordinator hat darauf zu achten, daß
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(3) Der Baustellenkoordinator hat
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(4) Stellt der Baustellenkoordinator bei Besichtigungen der Baustelle Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer fest, hat er unverzüglich den Bauherrn oder den Projektleiter zu informierenseit 01.01.2002 weggefallen. Der Baustellenkoordinator hat das Recht, sich an das Arbeitsinspektorat zu wenden, wenn er der Auffassung ist, daß die getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sicherzustellen, nachdem er erfolglos eine Beseitigung dieser Mißstände verlangt hat.
§ 5 BauKG. (1weggefallen) Der Baustellenkoordinator hat zu koordinieren:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Der Baustellenkoordinator hat darauf zu achten, daß
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(3) Der Baustellenkoordinator hat
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(4) Stellt der Baustellenkoordinator bei Besichtigungen der Baustelle Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer fest, hat er unverzüglich den Bauherrn oder den Projektleiter zu informierenseit 01.01.2002 weggefallen. Der Baustellenkoordinator hat das Recht, sich an das Arbeitsinspektorat zu wenden, wenn er der Auffassung ist, daß die getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sicherzustellen, nachdem er erfolglos eine Beseitigung dieser Mißstände verlangt hat.