§ 5 IGVO 2011 (weggefallen)

INVEKOS-GIS-V 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.05.2015 bis 31.12.9999
§ 5 IGVO 2011 (1weggefallen) Flächenangaben zum Feldstück und maßnahmenabhängig erforderlichenfalls zum Schlag erfolgen auf Grund digitaler Polygoneseit 08.05.2015 weggefallen. Das Ausmaß der Fläche ist jeweils für die tatsächlich genutzte Fläche zu ermitteln und in Hektar mit zwei Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet, anzugeben.

(2) Die nach Maßgabe der jeweiligen Beihilfemaßnahmen beihilfefähige Fläche ist die tatsächlich genutzte Fläche einschließlich der in § 4 Abs. 3 lit. b bis d genannten Elemente. Die beihilfefähige Fläche kann höchstens das Ausmaß der Referenzparzelle aufweisen.

Stand vor dem 07.05.2015

In Kraft vom 13.10.2011 bis 07.05.2015
§ 5 IGVO 2011 (1weggefallen) Flächenangaben zum Feldstück und maßnahmenabhängig erforderlichenfalls zum Schlag erfolgen auf Grund digitaler Polygoneseit 08.05.2015 weggefallen. Das Ausmaß der Fläche ist jeweils für die tatsächlich genutzte Fläche zu ermitteln und in Hektar mit zwei Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet, anzugeben.

(2) Die nach Maßgabe der jeweiligen Beihilfemaßnahmen beihilfefähige Fläche ist die tatsächlich genutzte Fläche einschließlich der in § 4 Abs. 3 lit. b bis d genannten Elemente. Die beihilfefähige Fläche kann höchstens das Ausmaß der Referenzparzelle aufweisen.

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