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(2) Die in dieser Verordnung angeführten ÖVE-Vorschriften wurden im Bundesgesetzblatt als Anhang zu nachstehenden Verordnungen verlautbart:
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(3) Die Elektroschutzverordnung 1995 - ESV 1995, BGBl. Nr. 706/1995, tritt mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung außer Kraft.
(4) § 2 Abs. 3 und § 5 Abs. 2 dieser Verordnung treten am 14. Juni 2007 außer Kraft.
(2) Die in dieser Verordnung angeführten ÖVE-Vorschriften wurden im Bundesgesetzblatt als Anhang zu nachstehenden Verordnungen verlautbart:
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(3) Die Elektroschutzverordnung 1995 - ESV 1995, BGBl. Nr. 706/1995, tritt mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung außer Kraft.
(4) § 2 Abs. 3 und § 5 Abs. 2 dieser Verordnung treten am 14. Juni 2007 außer Kraft.