§ 11 BauKG (weggefallen)

Bauarbeitenkoordinationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2001 bis 31.12.9999
Inkrafttreten

§ 11 BauKG. (1weggefallen) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1seit 29.12.2001 weggefallen. Juli 1999 in Kraft.

(2) Dieses Bundesgesetz ist auf Bauvorhaben im Sinne des § 6, die am 1. Juli 1999 bereits in der Ausführungsphase sind, ab 1. Juli 2000 anzuwenden. Auf sonstige Bauvorhaben, die am 1. Juli 1999 bereits in der Ausführungsphase sind, ist dieses Bundesgesetz nicht anzuwenden.

(3) § 10 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Stand vor dem 28.12.2001

In Kraft vom 28.11.2001 bis 28.12.2001
Inkrafttreten

§ 11 BauKG. (1weggefallen) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1seit 29.12.2001 weggefallen. Juli 1999 in Kraft.

(2) Dieses Bundesgesetz ist auf Bauvorhaben im Sinne des § 6, die am 1. Juli 1999 bereits in der Ausführungsphase sind, ab 1. Juli 2000 anzuwenden. Auf sonstige Bauvorhaben, die am 1. Juli 1999 bereits in der Ausführungsphase sind, ist dieses Bundesgesetz nicht anzuwenden.

(3) § 10 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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