§ 5 Kapitalmaßnahmen-VO

Kapitalmaßnahmen-VO

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.10.2011 bis 31.12.9999

Auf einem Wertpapierdepot eingebuchte Bezugsrechte sind für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzuges mit einem Wert von Null anzusetzen. Die Anschaffungskosten der Aktien, die die Bezugsrechte vermitteln, bleiben unberührt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.10.2011 bis 31.12.9999

Auf einem Wertpapierdepot eingebuchte Bezugsrechte sind für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzuges mit einem Wert von Null anzusetzen. Die Anschaffungskosten der Aktien, die die Bezugsrechte vermitteln, bleiben unberührt.

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