§ 5 ESV 2003 (weggefallen)

Elektroschutzverordnung 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2012 bis 31.12.9999
§ 5 ESV 2003 (1weggefallen) Bei der Errichtung und beim Betrieb von Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV haben Arbeitgeber/innen dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der ÖVE/ÖNORM E 8383: 2000-03-01 eingehalten werdenseit 01.03.2012 weggefallen. Dies gilt nicht hinsichtlich jener elektrischen Anlagen, die zufolge Punkt 1.2 der ÖVE/ÖNORM E 8383:2000-03-01 vom Geltungsbereich dieser Vorschrift ausgenommen sind.

(2) (Anm.: tritt mit 14. Juni 2007 außer Kraft)

Stand vor dem 29.02.2012

In Kraft vom 15.06.2007 bis 29.02.2012
§ 5 ESV 2003 (1weggefallen) Bei der Errichtung und beim Betrieb von Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV haben Arbeitgeber/innen dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der ÖVE/ÖNORM E 8383: 2000-03-01 eingehalten werdenseit 01.03.2012 weggefallen. Dies gilt nicht hinsichtlich jener elektrischen Anlagen, die zufolge Punkt 1.2 der ÖVE/ÖNORM E 8383:2000-03-01 vom Geltungsbereich dieser Vorschrift ausgenommen sind.

(2) (Anm.: tritt mit 14. Juni 2007 außer Kraft)

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