Oö. Eigentumswohnungs-Verordnung 2012 (Oö. EV 20122) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...
Oö. Agrarbehördegesetz (Oö. AgrarbG) Fundstelle seit 30.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
Oö. Eigenheim-Verordnung 2012 (Oö. EV 2012) Fundstelle seit 30.06.2018 weggefallen. mehr lesen...
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. mehr lesen...
(1) Unbeschadet der Kontrollbefugnisse des Oö. Landesrechnungshofs kontrolliert die Landesregierung die ordnungsgemäße Verwaltung öffentlicher Mittel durch einen EVTZ mit Sitz in Oberösterreich gemäß Art. 6 Abs. 1 und 3 EVTZ-Verordnung.(2) Die Kontrolle hat sich insbesondere auf folgende Bereich... mehr lesen...
Zuständige Behörde gemäß Art. 13 und 14 EVTZ-Verordnung ist die Landesregierung. Die Untersagung der Tätigkeit und die Auflösung eines EVTZ mit Sitz in Oberösterreich erfolgt mit Bescheid. (Anm.: LGBl.Nr. 90/2013) mehr lesen...
(1) Die Landesregierung registriert gemäß Art. 5 EVTZ-Verordnung die Satzung eines EVTZ mit Sitz in Oberösterreich. Dieses Register ist öffentlich und kann während der Amtsstunden des Amtes der Oö. Landesregierung eingesehen werden.(2) Zum Zweck der Registrierung sind die gemäß Art. 4 EVTZ-Verord... mehr lesen...
(1) Die Genehmigung gemäß Art. 4 EVTZ-Verordnung erfolgt durch die Landesregierung mittels Bescheid im Fall der Teilnahme1.des Landes Oberösterreich,2.einer oberösterreichischen Gemeinde oder eines oberösterreichischen Gemeindeverbands,3.von öffentlichen Unternehmen gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. d EVT... mehr lesen...
Dieses Landesgesetz trifft die erforderlichen Vorkehrungen für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ABl. Nr. L 210 vom 31.7.2006, S 19 in der Fassung der Vero... mehr lesen...
Landesgesetz über die Anwendung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Verbund für territoriale ZusammenarbeitStF: LGBl.Nr. 31/2011 (GP XXVII RV 281/2010 AB 304/2011 LT 13; VO (EG) Nr. 1082/2006 vom 5. Juli 2006, ABl. Nr. L 210 vom 31.7.2006, S 19) Änder... mehr lesen...
Oö. Tierzuchtgesetz 2009 (Oö. TZG 2009) Fundstelle seit 23.12.2019 weggefallen. mehr lesen...
Oö. ChG-Hauptleistungsverordnung (Oö. CH) Fundstelle seit 28.02.2018 weggefallen. mehr lesen...
Oö. ChG-Beitrags- und Richtsatzverordnung (Oö. CBR) Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...
Oö. Kaufförderungs-Verordnung 2008 (Oö. KV 2008) Fundstelle seit 01.06.2020 weggefallen. mehr lesen...
§ 7In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen (1) Dieses Landesgesetz tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Oö. Fleischuntersuchungsgebührengesetz 1997 - Oö. FlUGG 1997, LGBl. Nr. 79/1996, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 84/2002, nach Maßgabe des Abs. 3 außer Kraf... mehr lesen...
§ 6Verrechnungsstelle (1) Beim Amt der Oö. Landesregierung wird eine Verrechnungsstelle, der keine Rechtspersönlichkeit zukommt, eingerichtet, die den Ertrag aus den Gebühren zu verwalten und zweckgebunden zu verwenden hat. (2) Von der Verrechnungsstelle gemäß Abs. 1 sind folgende Kosten abzudeck... mehr lesen...
§ 5Pflichten und Entschädigung der Aufsichtsorgane (1) Die Landesregierung hat in der Verordnung gemäß § 2 die für die Berechnung der Gebühren gemäß § 2 erforderlichen Aufzeichnungspflichten festzulegen. Weiters hat die Landesregierung in dieser Verordnung die Meldepflichten der Aufsichtsorgane f... mehr lesen...
(1) Abgabenbehörde im Sinn dieses Landesgesetzes ist die Landesregierung. (Anm.: LGBl.Nr. 90/2013)(2) Im Übrigen finden die Bundesabgabenordnung (BAO) und das Oö. Abgabengesetz (Oö. AbgG) Anwendung. (Anm.: LGBl. Nr. 102/2009) mehr lesen...
§ 3Gebührenpflicht (1) Gebührenpflichtige Unternehmerinnen und Unternehmer sind solche, in deren Betrieben Tätigkeiten gemäß § 1 durchgeführt werden. Die Gebührenpflicht der Unternehmerin oder des Unternehmers entsteht mit dem Ende der Untersuchung oder Kontrolle. (2) Die Gebühren sind der gebühr... mehr lesen...
§ 2Höhe der Gebühren (1) Die Landesregierung hat die Höhe der Gebühr durch Verordnung festzusetzen, soweit nicht gemäß § 64 Abs. 4 LMSVG die Bundesministerin oder der Bundesminister zuständig ist. (2) Die Höhe der Gebühr ist unter Bedachtnahme auf die Art der Tiere, die unterschiedlichen Tätigkei... mehr lesen...
§ 1Gebühren Das Land Oberösterreich erhebt Gebühren für1.die Schlachttier- und Fleischuntersuchung der in der Verordnung EG) Nr. 854/2004 vom 29. April 2004 (ABl.Nr. L 226 vom 25.6.2004, S. 83) genannten Tierarten,2.die amtlichen Hygienekontrollen in Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbet... mehr lesen...
Landesgesetz über die Einhebung von Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Oö. Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2008 - Oö. FlUGG 2008)StF: LGBl.Nr. 6/2008 (GP XXVI RV 1268/2007 AB 1378/2007 LT 44; VO (EG) Nr. 882/2004 vom 29. April 2004,ABl.Nr. L 165 vom 30.4.2004, S. 1) Änd... mehr lesen...
§ 3 Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft; das Oö. Landesumlagegesetz 2005, LGBl. Nr. 9, ist für die Landesumlage für das Jahr 2008 nicht mehr anzuwenden. mehr lesen...
§ 2 Der auf die einzelnen Gemeinden entfallende Anteil an der Landesumlage richtet sich nach deren Finanzkraft im jeweiligen Vorjahr. Diese Finanzkraft wird ermittelt durch Heranziehung1.der Grundsteuer für Steuergegenstände gemäß § 1 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes 1955, BGBl. Nr. 149, unter Zu... mehr lesen...
(1) Das Land Oberösterreich hebt von den Gemeinden einschließlich der Städte mit eigenem Statut eine Landesumlage ein.(2) Die Landesumlage beträgt 6,93 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben zuzüglich eines jährlichen Betrags in Höh... mehr lesen...
Landesgesetz über die Einhebung einer Landesumlage (Oö. Landesumlagegesetz 2008)StF: LGBl.Nr. 4/2008 (GP XXVI RV 1322/2007 AB 1353/2007 LT 44) Änderung LGBl.Nr. 105/2013 (GP XXVII RV 974/2013 AB 1001/2013 LT 39)LGBl.Nr. 86/2016 (GP XXVIII RV 291/2016 AA 312/2016 LT 12) mehr lesen...