Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung (Oö. HaBV 2005) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2022 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung über Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften für Heizungsanlagen für feste und flüssige Brennstoffe sowie für die Verwendung und Lagerung fester und flüssiger Brennstoffe sowie sonstiger brennbarer Flüssigkeiten (Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung - (Oö. HaBV 2005)
StF: LGBl.Nr. 7/2006

Änderung

LGBl.Nr. 20/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 4 Abs. 3, 18 Abs Fundstelle seit 30.04.2022 weggefallen. 3, 4 und 5, 22 Abs. 4, 25 Abs. 4, 26 und 40 Abs. 2 Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 (Oö. LuftREnTG), LGBl. Nr. 114/2002, wird verordnet:

INHALTSVERZEICHNIS

1. HAUPTSTÜCK
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Allgemeine Bestimmungen

§ 3

Begriffsbestimmungen

2. HAUPTSTÜCK
ANFORDERUNGEN AN BRENNSTOFFE

§ 4

Schwefelgehalte von fossilen festen Brennstoffen

§ 5

Sonstige Anforderungen an feste Brennstoffe

§ 6

Anforderungen an flüssige Brennstoffe

3. HAUPTSTÜCK
SICHERHEITS- UND UMWELTSCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR HEIZUNGSANLAGEN

1. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für Feuerungsanlagen für feste und für flüssige Brennstoffe

§ 7

Aufstellung von Feuerungsanlagen

§ 8

Anforderungen an Heizräume

§ 9

Anforderungen an Schleusenräume

§ 10

Anforderungen an Aufstellungsräume

§ 11

Sicherheitsabstände und Sicherheitseinrichtungen in Bezug auf Feuerungsanlagen

§ 12

Betrieb und Instandhaltung von Feuerungsanlagen

§ 13

Fänge und Verbindungsstücke

2. Abschnitt
Sonderbestimmungen für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 14

Aufstellung von Feuerungsanlagen

§ 15

Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste

3. Abschnitt
Sonderbestimmungen für Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe

§ 16

Aufstellung von Feuerungsanlagen

§ 17

Sicherheitsanforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe

§ 18

Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen für Lagerbehälter, Leitungen und Armaturen

§ 19

Vorwärmeeinrichtungen für flüssige Brennstoffe

§ 20

Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste

4. HAUPTSTÜCK
ERSTMALIGE INBETRIEBNAHME, ABNAHME UND WIEDERKEHRENDE ÜBERPRÜFUNG VON HEIZUNGSANLAGEN

§ 21

Inbetriebnahme und Abnahmebefund

§ 22

Wiederkehrende Überprüfungen

§ 23

Messvorschriften für Emissionsmessungen

§ 24

Entfallen

§ 25

Entfallen

5. HAUPTSTÜCK
SICHERHEITS- UND UMWELTSCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR DIE LAGERUNG VON FESTEN UND FLÜSSIGEN BRENNSTOFFEN SOWIE VON SONSTIGEN BRENNBAREN FLÜSSIGKEITEN

1. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 26

Allgemeine Bestimmungen zur Lagerung

§ 27

Allgemeine Anforderungen an Lagerräume

2. Abschnitt
Lagerung von festen Brennstoffen

§ 28

Lagerung von festen Brennstoffen in Lagerräumen

§ 29

Lagerung von festen Brennstoffen in sonstigen Räumen

3. Abschnitt
Lagerung von flüssigen Brennstoffen und sonstigen brennbaren Flüssigkeiten

§ 30

Allgemeine Lagerbestimmungen

§ 31

Lagerung von flüssigen Brennstoffen in Lagerräumen

§ 32

Lagerung von sonstigen brennbaren Flüssigkeiten in Lagerräumen

§ 33

Lagerung von flüssigen Brennstoffen in sonstigen Räumen

§ 34

Lagerung von sonstigen brennbaren Flüssigkeiten in sonstigen Räumen

§ 35

Allgemeine Anforderungen an Lagerbehälter

§ 36

Anforderungen an Auffangwannen

§ 37

Besondere Anforderungen an ortsfeste oberirdische Lagerbehälter

§ 38

Besondere Anforderungen an unterirdische Lagerbehälter

§ 39

Befüllen und Entleeren von Lagerbehältern

§ 40

Tankstellen

§ 41

Dichtheitsprüfungen

6. HAUPTSTÜCK
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 42

Übergangsbestimmungen

§ 43

Verweisungen auf Normen und Rechtsvorschriften

§ 44

Gleichwertigkeit

§ 45

Schlussbestimmungen

§ 46

In-Kraft-Treten

Stand vor dem 30.04.2022

In Kraft vom 01.02.2006 bis 30.04.2022
Verordnung der Oö. Landesregierung über Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften für Heizungsanlagen für feste und flüssige Brennstoffe sowie für die Verwendung und Lagerung fester und flüssiger Brennstoffe sowie sonstiger brennbarer Flüssigkeiten (Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung - (Oö. HaBV 2005)
StF: LGBl.Nr. 7/2006

Änderung

LGBl.Nr. 20/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 4 Abs. 3, 18 Abs Fundstelle seit 30.04.2022 weggefallen. 3, 4 und 5, 22 Abs. 4, 25 Abs. 4, 26 und 40 Abs. 2 Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 (Oö. LuftREnTG), LGBl. Nr. 114/2002, wird verordnet:

INHALTSVERZEICHNIS

1. HAUPTSTÜCK
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Allgemeine Bestimmungen

§ 3

Begriffsbestimmungen

2. HAUPTSTÜCK
ANFORDERUNGEN AN BRENNSTOFFE

§ 4

Schwefelgehalte von fossilen festen Brennstoffen

§ 5

Sonstige Anforderungen an feste Brennstoffe

§ 6

Anforderungen an flüssige Brennstoffe

3. HAUPTSTÜCK
SICHERHEITS- UND UMWELTSCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR HEIZUNGSANLAGEN

1. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für Feuerungsanlagen für feste und für flüssige Brennstoffe

§ 7

Aufstellung von Feuerungsanlagen

§ 8

Anforderungen an Heizräume

§ 9

Anforderungen an Schleusenräume

§ 10

Anforderungen an Aufstellungsräume

§ 11

Sicherheitsabstände und Sicherheitseinrichtungen in Bezug auf Feuerungsanlagen

§ 12

Betrieb und Instandhaltung von Feuerungsanlagen

§ 13

Fänge und Verbindungsstücke

2. Abschnitt
Sonderbestimmungen für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 14

Aufstellung von Feuerungsanlagen

§ 15

Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste

3. Abschnitt
Sonderbestimmungen für Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe

§ 16

Aufstellung von Feuerungsanlagen

§ 17

Sicherheitsanforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe

§ 18

Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen für Lagerbehälter, Leitungen und Armaturen

§ 19

Vorwärmeeinrichtungen für flüssige Brennstoffe

§ 20

Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste

4. HAUPTSTÜCK
ERSTMALIGE INBETRIEBNAHME, ABNAHME UND WIEDERKEHRENDE ÜBERPRÜFUNG VON HEIZUNGSANLAGEN

§ 21

Inbetriebnahme und Abnahmebefund

§ 22

Wiederkehrende Überprüfungen

§ 23

Messvorschriften für Emissionsmessungen

§ 24

Entfallen

§ 25

Entfallen

5. HAUPTSTÜCK
SICHERHEITS- UND UMWELTSCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR DIE LAGERUNG VON FESTEN UND FLÜSSIGEN BRENNSTOFFEN SOWIE VON SONSTIGEN BRENNBAREN FLÜSSIGKEITEN

1. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 26

Allgemeine Bestimmungen zur Lagerung

§ 27

Allgemeine Anforderungen an Lagerräume

2. Abschnitt
Lagerung von festen Brennstoffen

§ 28

Lagerung von festen Brennstoffen in Lagerräumen

§ 29

Lagerung von festen Brennstoffen in sonstigen Räumen

3. Abschnitt
Lagerung von flüssigen Brennstoffen und sonstigen brennbaren Flüssigkeiten

§ 30

Allgemeine Lagerbestimmungen

§ 31

Lagerung von flüssigen Brennstoffen in Lagerräumen

§ 32

Lagerung von sonstigen brennbaren Flüssigkeiten in Lagerräumen

§ 33

Lagerung von flüssigen Brennstoffen in sonstigen Räumen

§ 34

Lagerung von sonstigen brennbaren Flüssigkeiten in sonstigen Räumen

§ 35

Allgemeine Anforderungen an Lagerbehälter

§ 36

Anforderungen an Auffangwannen

§ 37

Besondere Anforderungen an ortsfeste oberirdische Lagerbehälter

§ 38

Besondere Anforderungen an unterirdische Lagerbehälter

§ 39

Befüllen und Entleeren von Lagerbehältern

§ 40

Tankstellen

§ 41

Dichtheitsprüfungen

6. HAUPTSTÜCK
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 42

Übergangsbestimmungen

§ 43

Verweisungen auf Normen und Rechtsvorschriften

§ 44

Gleichwertigkeit

§ 45

Schlussbestimmungen

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