Oö. Verordnung über explosionsfähige Atmosphären in der Land- und Forstwirtschaft (Oö. VEXAT-LF) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Verordnung über explosionsfähige Atmosphären in der Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor explosionsfähigen Atmosphären (Oö. Verordnung über explosionsfähige Atmosphären in der Land- und Forstwirtschaft - (Oö. VEXAT-LF)
StF: LGBl.Nr. 56/2005

Änderung

LGBl.Nr. 91/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 94e Abs Fundstelle seit 31.12.2019 weggefallen. 1 und Abs. 2 der Oö. Landarbeitsordnung 1989, LGBl. Nr. 25, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 13/2003, wird verordnet:

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 28.05.2005 bis 31.12.2019
Verordnung der Oö. Landesregierung über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor explosionsfähigen Atmosphären (Oö. Verordnung über explosionsfähige Atmosphären in der Land- und Forstwirtschaft - (Oö. VEXAT-LF)
StF: LGBl.Nr. 56/2005

Änderung

LGBl.Nr. 91/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 94e Abs Fundstelle seit 31.12.2019 weggefallen. 1 und Abs. 2 der Oö. Landarbeitsordnung 1989, LGBl. Nr. 25, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 13/2003, wird verordnet:

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