Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Ausnahmen von der Anwendung des Oö. Objektivierungsgesetzes 1994 in Statutargemeinden
StF: LGBl. Nr. 113/2006
Änderung
idF:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 36 Abs. 3 und 4 Oö. Objektivierungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 102, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 59/2005, wird verordnet:
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Ausnahmen von der Anwendung des Oö. Objektivierungsgesetzes 1994 in Statutargemeinden
StF: LGBl. Nr. 113/2006
Änderung
idF:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 36 Abs. 3 und 4 Oö. Objektivierungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 102, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 59/2005, wird verordnet: