§ 2 Oö. KV 2008 (weggefallen)

Oö. Kaufförderungs-Verordnung 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.06.2020 bis 31.12.9999
§ 2

Ausmaß der Förderung

Das Hypothekardarlehen kann 50% des Kaufpreises, höchstens aber 26.000 Euro, betragen. KV 2008 seit 01.06.2020 weggefallen.

Stand vor dem 01.06.2020

In Kraft vom 01.03.2008 bis 01.06.2020
§ 2

Ausmaß der Förderung

Das Hypothekardarlehen kann 50% des Kaufpreises, höchstens aber 26.000 Euro, betragen. KV 2008 seit 01.06.2020 weggefallen.

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