§ 3 Oö. SZV 2007 (weggefallen)

Oö. Schonzeitenverordnung 2007

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.08.2024 bis 31.12.9999
§ 3

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 30/1990 (Schonzeitenverordnung), zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 45/2005, außer KraftSZV 2007 seit 13.08.2024 weggefallen.

Stand vor dem 13.08.2024

In Kraft vom 17.08.2007 bis 13.08.2024
§ 3

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 30/1990 (Schonzeitenverordnung), zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 45/2005, außer KraftSZV 2007 seit 13.08.2024 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten