§ 3 Oö. SZV 2007 (weggefallen)

Oö. Schonzeitenverordnung 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.08.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 30/1990 (Schonzeitenverordnung), zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 45/2005, außer Kraft.Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 1990, (Schonzeitenverordnung), zuletzt geändert durch die Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 45 aus 2005,, außer Kraft.
§ 3 Oö. SZV 2007 seit 13.08.2024 weggefallen.

Stand vor dem 13.08.2024

In Kraft vom 17.08.2007 bis 13.08.2024
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 30/1990 (Schonzeitenverordnung), zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 45/2005, außer Kraft.Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 1990, (Schonzeitenverordnung), zuletzt geändert durch die Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 45 aus 2005,, außer Kraft.
§ 3 Oö. SZV 2007 seit 13.08.2024 weggefallen.

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