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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Böden in Aufstellungsräumen müssen nicht brennbar, flüssigkeitsdicht und ölbeständig ausgeführt sein, sofern die Feuerstätte nicht in einer geeigneten Auffangtasse aufgestellt wird HaBV 2005 seit 30.04.2022 weggefallen.
(2) Böden in Aufstellungsräumen müssen nicht brennbar, flüssigkeitsdicht und ölbeständig ausgeführt sein, sofern die Feuerstätte nicht in einer geeigneten Auffangtasse aufgestellt wird HaBV 2005 seit 30.04.2022 weggefallen.