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Gebühren
Das Land Oberösterreich erhebt Gebühren für
1. | die Schlachttier- und Fleischuntersuchung der in der Verordnung EG) Nr. 854/2004 vom 29. April 2004 (ABl.Nr. L 226 vom 25.6.2004, S. 83) genannten Tierarten, | |||||||||
2. | die amtlichen Hygienekontrollen in Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben gemäß Abschnitt 4 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2007 (LMSVG) und | |||||||||
3. | Rückstandskontrollen gemäß § 64 Abs. 1 LMSVG. |
Gebühren
Das Land Oberösterreich erhebt Gebühren für
1. | die Schlachttier- und Fleischuntersuchung der in der Verordnung EG) Nr. 854/2004 vom 29. April 2004 (ABl.Nr. L 226 vom 25.6.2004, S. 83) genannten Tierarten, | |||||||||
2. | die amtlichen Hygienekontrollen in Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben gemäß Abschnitt 4 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2007 (LMSVG) und | |||||||||
3. | Rückstandskontrollen gemäß § 64 Abs. 1 LMSVG. |