§ 31 Oö. AMVO-LF (weggefallen)

Oö. Arbeitsmittelverordnung für die Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Bei der Verwendung von Zentrifugen ist für einen sicheren Betrieb zu sorgen, insbesondere dafür, dass Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer nicht erfasst werden§ 31 . Soweit sich aus der Bedienungsanleitung nicht etwas anderes ergibt, gilt bei der Verwendung von Zentrifugen Folgendes:

1.

Zentrifugen sind gleichmäßig zu beschicken.

2.

Die Höchstdrehzahl darf nicht überschritten werden.

3.

Zentrifugen dürfen nicht mit der Hand gebremst werden.

AMVO-LF seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 30.12.2006 bis 31.12.2019
Bei der Verwendung von Zentrifugen ist für einen sicheren Betrieb zu sorgen, insbesondere dafür, dass Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer nicht erfasst werden§ 31 . Soweit sich aus der Bedienungsanleitung nicht etwas anderes ergibt, gilt bei der Verwendung von Zentrifugen Folgendes:

1.

Zentrifugen sind gleichmäßig zu beschicken.

2.

Die Höchstdrehzahl darf nicht überschritten werden.

3.

Zentrifugen dürfen nicht mit der Hand gebremst werden.

AMVO-LF seit 31.12.2019 weggefallen.

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