Oö. Arbeitsmittelverordnung für die Land- und Forstwirtschaft (Oö. AMVO-LF) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Arbeitsmittelverordnung für die Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (Oö. Arbeitsmittelverordnung für die Land- und Forstwirtschaft - (Oö. AMVO-LF)
StF: LGBl.Nr. 136/2006 (RL 2001/45/EG vom 27 Fundstelle seit 31.12.2019 weggefallen. Juni 2001, ABl.Nr. L 195 vom 19.7.2001, S. 46)

Änderung

LGBl.Nr. 64/2010 (RL 2009/104/EG vom 16. September 2009, ABl.Nr. L 260 vom 3.10.2009, S. 5)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 95 Abs. 1 und 2 Z 5 der Oö. Landarbeitsordnung 1989, LGBl. Nr. 25, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 4/2006, wird verordnet:

INHALTSVERZEICHNIS

1. ABSCHNITT

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen

§ 4 Information

§ 5 Unterweisung

§ 6 Prüfpflichten

§ 7 Abnahmeprüfung

§ 8 Wiederkehrende Prüfung

§ 9 Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen

§ 10 Prüfung nach Aufstellung

§ 11 Prüfbefund, Prüfplan

§ 12 Aufstellung

§ 13 Funktionskontrolle von Schutzeinrichtungen

§ 14 Erprobung

§ 15 Verwendung

§ 16 Wartung

§ 17 Besondere Arbeiten (Einstellung, Wartung, Instandhaltung, Reinigung)

2. ABSCHNITT

BESONDERE REGELUNGEN FÜR DIE BENUTZUNG BESTIMMTER ARBEITSMITTEL

§ 18 Arbeitsmittel zum Heben von Lasten

§ 19 Krane

§ 20 Fahrzeughebebühnen, Hubtische, Ladebordwände

§ 21 Heben von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern

§ 22 Arbeitskörbe

§ 23 Selbstfahrende Arbeitsmittel, Ladevorrichtungen

§ 24 Programmgesteuerte Arbeitsmittel

§ 25 Bearbeitungsmaschinen

§ 26 Geräte für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren

§ 27 Stetigförderer

§ 28 Handwerkzeuge

§ 29 Bolzensetzgeräte

§ 30 Kompressoranlagen

§ 31 Zentrifugen

§ 32 Verbrennungskraftmaschinen

§ 33 Fahrbewilligung

3. ABSCHNITT

LEITERN UND GERÜSTE

§ 34 Allgemeine Bestimmungen über Leitern

§ 35 Fest verlegte Leitern

§ 36 Anlegeleitern

§ 37 Stehleitern

§ 38 Mechanische Leitern

§ 39 Strickleitern

§ 40 Gerüste

4. ABSCHNITT

BESCHAFFENHEIT VON ARBEITSMITTELN

§ 41 Ergonomie von Arbeitsmitteln

§ 42 Steuersysteme von Arbeitsmitteln

§ 43 Gefahrenstellen an Arbeitsmitteln

§ 44 Gefahren, die von Arbeitsmitteln ausgehen können

§ 45 Ein- und Ausschaltvorrichtungen

§ 46 Not-Halt-Befehlsgeräte

§ 47 Standplätze, Aufstiege

§ 48 Feuerungsanlagen

§ 49 Leitungen und Armaturen

§ 50 Behälter

§ 51 Silos und Bunker für Schüttgüter und Gärfutter

§ 52 Gülle- und Jauchegruben, Güllelagunen

§ 53 Beschaffenheit von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten oder Dienstnehmerinnen und

Dienstnehmer

§ 54 Beschaffenheit von selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 54a Arbeitsplätze auf selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 54b Überroll- und Kippschutz bei selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 55 Beschaffenheit von Türen und Toren

§ 56 Beschaffenheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen

§ 57 Beschaffenheit von Schleifmaschinen

§ 58 Beschaffenheit von Pressen, Stanzen und kraftbetriebenen Tafelscheren

§ 59 Beschaffenheit von Kompressoren

§ 60 Beschaffenheit von Geräten für autogenes Schweißen, Schneiden

und verwandte Verfahren

§ 61 Beschaffenheit von Bolzensetzgeräten

5. ABSCHNITT

SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

§ 62 In-Kraft-Treten

§ 63 Übergangsbestimmungen

§ 64 Verweise

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 30.12.2006 bis 31.12.2019
Verordnung der Oö. Landesregierung über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (Oö. Arbeitsmittelverordnung für die Land- und Forstwirtschaft - (Oö. AMVO-LF)
StF: LGBl.Nr. 136/2006 (RL 2001/45/EG vom 27 Fundstelle seit 31.12.2019 weggefallen. Juni 2001, ABl.Nr. L 195 vom 19.7.2001, S. 46)

Änderung

LGBl.Nr. 64/2010 (RL 2009/104/EG vom 16. September 2009, ABl.Nr. L 260 vom 3.10.2009, S. 5)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 95 Abs. 1 und 2 Z 5 der Oö. Landarbeitsordnung 1989, LGBl. Nr. 25, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 4/2006, wird verordnet:

INHALTSVERZEICHNIS

1. ABSCHNITT

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen

§ 4 Information

§ 5 Unterweisung

§ 6 Prüfpflichten

§ 7 Abnahmeprüfung

§ 8 Wiederkehrende Prüfung

§ 9 Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen

§ 10 Prüfung nach Aufstellung

§ 11 Prüfbefund, Prüfplan

§ 12 Aufstellung

§ 13 Funktionskontrolle von Schutzeinrichtungen

§ 14 Erprobung

§ 15 Verwendung

§ 16 Wartung

§ 17 Besondere Arbeiten (Einstellung, Wartung, Instandhaltung, Reinigung)

2. ABSCHNITT

BESONDERE REGELUNGEN FÜR DIE BENUTZUNG BESTIMMTER ARBEITSMITTEL

§ 18 Arbeitsmittel zum Heben von Lasten

§ 19 Krane

§ 20 Fahrzeughebebühnen, Hubtische, Ladebordwände

§ 21 Heben von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern

§ 22 Arbeitskörbe

§ 23 Selbstfahrende Arbeitsmittel, Ladevorrichtungen

§ 24 Programmgesteuerte Arbeitsmittel

§ 25 Bearbeitungsmaschinen

§ 26 Geräte für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren

§ 27 Stetigförderer

§ 28 Handwerkzeuge

§ 29 Bolzensetzgeräte

§ 30 Kompressoranlagen

§ 31 Zentrifugen

§ 32 Verbrennungskraftmaschinen

§ 33 Fahrbewilligung

3. ABSCHNITT

LEITERN UND GERÜSTE

§ 34 Allgemeine Bestimmungen über Leitern

§ 35 Fest verlegte Leitern

§ 36 Anlegeleitern

§ 37 Stehleitern

§ 38 Mechanische Leitern

§ 39 Strickleitern

§ 40 Gerüste

4. ABSCHNITT

BESCHAFFENHEIT VON ARBEITSMITTELN

§ 41 Ergonomie von Arbeitsmitteln

§ 42 Steuersysteme von Arbeitsmitteln

§ 43 Gefahrenstellen an Arbeitsmitteln

§ 44 Gefahren, die von Arbeitsmitteln ausgehen können

§ 45 Ein- und Ausschaltvorrichtungen

§ 46 Not-Halt-Befehlsgeräte

§ 47 Standplätze, Aufstiege

§ 48 Feuerungsanlagen

§ 49 Leitungen und Armaturen

§ 50 Behälter

§ 51 Silos und Bunker für Schüttgüter und Gärfutter

§ 52 Gülle- und Jauchegruben, Güllelagunen

§ 53 Beschaffenheit von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten oder Dienstnehmerinnen und

Dienstnehmer

§ 54 Beschaffenheit von selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 54a Arbeitsplätze auf selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 54b Überroll- und Kippschutz bei selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 55 Beschaffenheit von Türen und Toren

§ 56 Beschaffenheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen

§ 57 Beschaffenheit von Schleifmaschinen

§ 58 Beschaffenheit von Pressen, Stanzen und kraftbetriebenen Tafelscheren

§ 59 Beschaffenheit von Kompressoren

§ 60 Beschaffenheit von Geräten für autogenes Schweißen, Schneiden

und verwandte Verfahren

§ 61 Beschaffenheit von Bolzensetzgeräten

5. ABSCHNITT

SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

§ 62 In-Kraft-Treten

§ 63 Übergangsbestimmungen

§ 64 Verweise

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