Gesetzesaktualisierungen

330 Gesetze aktualisiert am 08.09.2017

Gesetze 231-240 von 330

7 Paragrafen zu GebührenämterfusionsV (K-BAV) aktualisiert


§ 1 K-BAV (weggefallen)

§ 1 K-BAV (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 K-BAV (weggefallen)

§ 2 K-BAV (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 K-BAV (weggefallen)

§ 3 K-BAV (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 K-BAV (weggefallen)

§ 4 K-BAV (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 K-BAV (weggefallen)

§ 5 K-BAV (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 K-BAV (weggefallen)

§ 6 K-BAV (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen. mehr lesen...


GebührenämterfusionsV (K-BAV) Fundstelle

GebührenämterfusionsV (K-BAV) Fundstelle seit 01.01.2005 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

4 Paragrafen zu Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr (GV) aktualisiert


§ 1 GV (weggefallen)

§ 1 GV (weggefallen) seit 01.05.2000 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 GV (weggefallen)

§ 2 GV (weggefallen) seit 01.05.2000 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 GV (weggefallen)

§ 3 GV (weggefallen) seit 01.05.2000 weggefallen. mehr lesen...


Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr (GV) Fundstelle

Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr (GV) Fundstelle seit 01.05.2000 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

4 Paragrafen zu Anti-Doping-Grenzmengenverordnung 2010 (ADGMV 2010) aktualisiert


§ 1 ADGMV 2010 (weggefallen)

§ 1 ADGMV 2010 (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 ADGMV 2010 (weggefallen)

§ 2 ADGMV 2010 (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 ADGMV 2010 (weggefallen)

Anl. 1 ADGMV 2010 (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen. mehr lesen...


Anti-Doping-Grenzmengenverordnung 2010 (ADGMV 2010) Fundstelle

Anti-Doping-Grenzmengenverordnung 2010 (ADGMV 2010) Fundstelle seit 01.01.2015 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

3 Paragrafen zu Arbeitskräfteüberlassungs-Verordnung – Zugangsvoraussetzungen (AÜV) aktualisiert


§ 1 AÜV Zugangsvoraussetzungen

(1) Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften (§ 94 Z 72 GewO 1994) wird durch folgende Belege erbracht:1.Zeugnisse übera)den erfolgreichen Abschluss einer der folgenden Studienrichtungen: Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialwirtschaft, Statistik, Volkswirtsch... mehr lesen...


§ 2 AÜV Übergangsbestimmung

Zeugnisse über erfolgreich abgelegte Prüfungen, die gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 324/1988 sowie Zeugnisse über abgelegte Prüfungen, die gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 507/1996 erworben worden sind, gelten als Zeugnisse über die erfolgreich absolvierte Ausbildung gemäß § 1. mehr lesen...


Arbeitskräfteüberlassungs-Verordnung – Zugangsvoraussetzungen (AÜV) Fundstelle

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften (Arbeitskräfteüberlassungs-Verordnung)StF: BGBl. II Nr. 92/2003 Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeord... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

7 Paragrafen zu Archiv-Verordnung (A-V) aktualisiert


Art. 1 § 1 A-V

Die Verordnung ist auf das gesamte Schriftgut im Sinne des § 2 Z 2 des Bundesarchivgesetzes anzuwenden, das in gerichtlichen Verfahren angefallen ist. mehr lesen...


Art. 1 § 2 A-V Aussonderung

(1) Akten und Aktenteile, die nicht gemäß § 173 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) dauernd aufzubewahren sind, sind nach Ablauf der Frist des § 174 Geo. aus den Aktenlagern der Gerichte auszusondern.(2) Akten und Aktenteile sowie Bücher, die gemäß § 173 Geo. dauernd a... mehr lesen...


Art. 1 § 3 A-V Anbietung

(1) Akten,1.die wegen ihres Inhaltes oder wegen der beteiligten Personen von geschichtlicher oder kultureller Bedeutung für die Erforschung und das Verständnis der Geschichte und Gegenwart in politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Hinsicht sowie bezüglich Gesetzgebung, Rechtspre... mehr lesen...


Art. 1 § 4 A-V Skartierung

Akten und Aktenteile, die gemäß § 2 Abs. 1 auszusondern sind und nicht von den Archiven übernommen oder von diesen nicht mehr als Archivgut gewertet werden, sind zu vernichten (§ 5 Abs. 7 Bundesarchivgesetz). mehr lesen...


Art. 1 § 5 A-V Bezugnahme auf die Geo.

Die Zitierungen der Geo. in dieser Verordnung beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung. mehr lesen...


Art. 1 § 6 A-V In-Kraft-Treten

Die Archiv-Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. mehr lesen...


Archiv-Verordnung (A-V) Fundstelle

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die näheren Vorschriften über die Aussonderung, die Anbietung sowie die Skartierung von Schriftgut von gerichtlichen Verfahren (Archiv-Verordnung) sowie über die Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)StF: BGBl. II Nr... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

4 Paragrafen zu Artenhandel-Unerheblichkeitsverordnung (ArtHUV) aktualisiert


§ 1 ArtHUV

Im Sinne dieser Verordnung bedeutet:1.„Verordnung (EG) Nr. 338/97“: die Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels, ABl. Nr. L 61 vom 03.03.1997 S. 1,2.„Aussetzungsverordnung“: die gemäß Art. 19 Z 2 der Verordnung (... mehr lesen...


§ 2 ArtHUV

(1) Handlungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 des Artenhandelsgesetzes 2009 (ArtHG 2009) hinsichtlich Exemplaren einer dem Geltungsbereich des Art. 3 Abs. 1 (Anhang A) der Verordnung (EG) Nr. 338/97 unterliegenden Art haben unerhebliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art, außer es handelt sic... mehr lesen...


§ 3 ArtHUV

(1) Handlungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 ArtHG 2009 hinsichtlich Exemplaren einer dem Geltungsbereich des Art. 3 Abs. 2 (Anhang B) der Verordnung (EG) Nr. 338/97 unterliegenden Art haben unerhebliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art, außer es handelt sich um Exemplare von1.Elefanten (E... mehr lesen...


Artenhandel-Unerheblichkeitsverordnung (ArtHUV) Fundstelle

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Kriterium der Unerheblichkeit beim Handel mit Exemplaren von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (Artenhandel-Unerheblichkeitsverordnung – ArtHUV)StF: BGBl. II Nr. 113/2010 Präambel/Promulgation... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

3 Paragrafen zu Augenoptik-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen (AoV) aktualisiert


§ 1 AoV

§ 1. Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Augenoptik (§ 94 Z 2 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:1.Zeugnisse übera)die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Augenoptik oder in einem mindestens zweijährig verwandte... mehr lesen...


§ 2 AoV

§ 2. Zeugnisse gemäß § 1 sind nicht mehr zu berücksichtigen, wenn der Inhaber des Zeugnisses seit der Absolvierung der Meisterprüfung, der Lehrabschlussprüfung, der schulischen Ausbildung oder der fachlichen Tätigkeit zehn Jahre lang nicht mehr die den Gegenstand des Gewerbes bildenden Tätigkeite... mehr lesen...


Augenoptik-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen (AoV) Fundstelle

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das Handwerk der Augenoptik (Augenoptik-Verordnung)StF: BGBl. II Nr. 27/2003 Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durc... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

6 Paragrafen zu Auslands-KESt VO 2012 (AKV) aktualisiert


§ 1 AKV

(1) Bei im Inland bezogenen ausländischen Kapitalerträgen aus Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen, ist der Steuerabzug (§ 93 des Einkommensteuergesetzes 1988) ungeachtet der Bestimmung der Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen, wenn bei unmittelbarer Abkommensanwendung der Gesamtbet... mehr lesen...


§ 2 AKV

Bei tatsächlich ausgeschütteten und als ausgeschüttet geltenden Erträgen aus einem Investmentfonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes oder einem Immobilienfonds im Sinne des Immobilien-Investmentfondsgesetzes findet § 1 Abs. 2 insoweit Anwendung, als diese aus ausländischen Kapitalerträgen gemä... mehr lesen...


§ 3 AKV

Ein Kapitalertragsteuerabzug von Kapitalerträgen im Sinne des § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c des Einkommensteuergesetzes 1988, deren Schuldner weder Wohnsitz noch Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat, unterbleibt in folgenden Fällen:1.Wenn die Kapitalerträge von Wertpapieren stammen, die in ein... mehr lesen...


§ 4 AKV

Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


§ 5 AKV

(1) Diese Verordnung ist auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31. März 2012 zugehen. Die Auslands-KESt VO 2003, BGBl. II Nr. 393/2003, ist letztmalig auf Kapitalerträge anzuwenden, die vor dem 1. April 2012 zugehen, soweit in Abs. 2 keine gegenteilige Regelung getroffen ist.(2) Auf Kapital... mehr lesen...


Auslands-KESt VO 2012 (AKV) Fundstelle

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen zur Durchführung der KESt-Entlastung in Bezug auf Auslandszinsen sowie zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei Kapitalertragsteuerabzug bei Auslandsdividenden (Auslands-KESt VO 2012)StF: BGBl. II Nr. 92/2012 Präambel/Promulgationsklausel ... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

8 Paragrafen zu Ausstellung von Behindertenpässen und von Parkausweisen (BVo) aktualisiert


§ 1 BVo

(1) Der Behindertenpass wird als Karte aus Polyvinylchlorid hergestellt und hat nach Form und Inhalt dem Muster der Anlage A zu entsprechen. Seine Gesamtabmessungen haben 53,98 mm in der Höhe und 85,60 mm in der Breite zu betragen.(2) Der Behindertenpass hat auf der Vorderseite zu enthalten:1.die... mehr lesen...


§ 2 BVo

Der Behindertenpass ist in deutscher Sprache auszustellen; die Bezeichnung „Behindertenpass“ ist auch in englischer und französischer Sprache anzubringen. mehr lesen...


§ 3 BVo

(1) Zum Nachweis, dass der Behindertenpassinhaber/die Behindertenpassinhaberin, der/die über die Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ verfügt, die im § 29b Abs. 2 bis 4 der Straßenverkehrsordnung... mehr lesen...


§ 4 BVo

Die Ausstellung des Behindertenpasses und des Parkausweises erfolgt gemäß § 51 des Bundesbehindertengesetzes gebührenfrei. mehr lesen...


Ausstellung von Behindertenpässen und von Parkausweisen (BVo) Fundstelle

Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Ausstellung von Behindertenpässen und von ParkausweisenStF: BGBl. II Nr. 495/2013 Änderung BGBl. II Nr. 263/2016Präambel/Promulgationsklausel Aufgrund der §§ 42 und 47 des Bundesbehindertengesetzes, BG... mehr lesen...


§ 5 BVo

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, frühestens mit 1. Jänner 2014, in Kraft; die Verordnung über die Ausstellung von Behindertenpässen, BGBl. Nr. 86/1991, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.(2) Bestehende Eintragungen in Behindertenpässen werden d... mehr lesen...


Anl. 2 BVo

(Anm.: Anlage B ist als PDF dokumentiert) mehr lesen...


Anl. 1 BVo

Vorderseite*Bundeswappen als Hologramm mit dem Schriftzug Sozialministeriumservice im Hintergrund*Bundeswappen nur unter UV-Licht sichtbar auf der rechten Seite*Schriftzug Sozialministeriumservice im Guillochenraster nur unter UV-Licht sichtbar Rückseite*Mikroschrift mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

6 Paragrafen zu Akkreditierungszeichenverordnung (AkkZV 2008) aktualisiert


§ 1 AkkZV 2008 (weggefallen)

§ 1 AkkZV 2008 seit 30.04.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 AkkZV 2008 (weggefallen)

§ 2 AkkZV 2008 seit 30.04.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 AkkZV 2008 (weggefallen)

§ 3 AkkZV 2008 seit 30.04.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 AkkZV 2008 (weggefallen)

§ 4 AkkZV 2008 seit 30.04.2013 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 AkkZV 2008 (weggefallen)

Anl. 1 AkkZV 2008 seit 30.04.2013 weggefallen. mehr lesen...


Akkreditierungszeichenverordnung (AkkZV 2008) Fundstelle (weggefallen)

Akkreditierungszeichenverordnung (AkkZV 2008) Fundstelle seit 30.04.2013 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17
Gesetze 231-240 von 330