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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Die Veröffentlichungen gemäß §§ 2 § 5 ASR-Vbis 4 sind unverzüglich, spätestens aber zwei Monate nach Rechtswirksamkeit der Zulassung bzw (weggefallen) seit 24.09.2013 weggefallen. Registrierung der Arzneispezialität oder der Genehmigung für den Vertrieb im Parallelimport, deren Änderung oder Aufhebung auf der Home-Page des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen vorzunehmen. Die Veröffentlichungen gemäß Paragraphen 2 bis 4 sind unverzüglich, spätestens aber zwei Monate nach Rechtswirksamkeit der Zulassung bzw. Registrierung der Arzneispezialität oder der Genehmigung für den Vertrieb im Parallelimport, deren Änderung oder Aufhebung auf der Home-Page des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen vorzunehmen.
Die Veröffentlichungen gemäß §§ 2 § 5 ASR-Vbis 4 sind unverzüglich, spätestens aber zwei Monate nach Rechtswirksamkeit der Zulassung bzw (weggefallen) seit 24.09.2013 weggefallen. Registrierung der Arzneispezialität oder der Genehmigung für den Vertrieb im Parallelimport, deren Änderung oder Aufhebung auf der Home-Page des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen vorzunehmen. Die Veröffentlichungen gemäß Paragraphen 2 bis 4 sind unverzüglich, spätestens aber zwei Monate nach Rechtswirksamkeit der Zulassung bzw. Registrierung der Arzneispezialität oder der Genehmigung für den Vertrieb im Parallelimport, deren Änderung oder Aufhebung auf der Home-Page des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen vorzunehmen.