§ 5 ASR-V (weggefallen)

Arzneispezialitätenregister-Verordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.09.2013 bis 31.12.9999
Die Veröffentlichungen gemäß §§ 2 § 5 ASR-Vbis 4 sind unverzüglich, spätestens aber zwei Monate nach Rechtswirksamkeit der Zulassung bzw (weggefallen) seit 24.09.2013 weggefallen. Registrierung der Arzneispezialität oder der Genehmigung für den Vertrieb im Parallelimport, deren Änderung oder Aufhebung auf der Home-Page des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen vorzunehmen.

Stand vor dem 23.09.2013

In Kraft vom 02.01.2006 bis 23.09.2013
Die Veröffentlichungen gemäß §§ 2 § 5 ASR-Vbis 4 sind unverzüglich, spätestens aber zwei Monate nach Rechtswirksamkeit der Zulassung bzw (weggefallen) seit 24.09.2013 weggefallen. Registrierung der Arzneispezialität oder der Genehmigung für den Vertrieb im Parallelimport, deren Änderung oder Aufhebung auf der Home-Page des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen vorzunehmen.

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