Gesetzesaktualisierungen

331 Gesetze aktualisiert am 08.09.2017

Gesetze 221-230 von 331

5 Paragrafen zu Giftliste-Verordnung 2002 (GLVO) aktualisiert


§ 1 GLVO (weggefallen)

§ 1 GLVO (weggefallen) seit 14.08.2015 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 GLVO (weggefallen)

§ 2 GLVO (weggefallen) seit 14.08.2015 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 GLVO (weggefallen)

§ 3 GLVO (weggefallen) seit 14.08.2015 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 GLVO (weggefallen)

Anl. 1 GLVO (weggefallen) seit 14.08.2015 weggefallen. mehr lesen...


Giftliste-Verordnung 2002 (GLVO) Fundstelle

Giftliste-Verordnung 2002 (GLVO) Fundstelle seit 14.08.2015 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

6 Paragrafen zu Gehbehindertenausweisverordnung (GbAVO) aktualisiert


§ 1 GbAVO (weggefallen)

§ 1 GbAVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 GbAVO (weggefallen)

§ 2 GbAVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 GbAVO (weggefallen)

§ 3 GbAVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 GbAVO (weggefallen)

§ 4 GbAVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


Gehbehindertenausweisverordnung (GbAVO) Fundstelle

Gehbehindertenausweisverordnung (GbAVO) Fundstelle seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 GbAVO (weggefallen)

Anl. 1 GbAVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

23 Paragrafen zu Gas Monitoring-Verordnung (GMO-VO) aktualisiert


§ 1 GMO-VO (weggefallen)

§ 1 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 GMO-VO (weggefallen)

§ 2 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 GMO-VO (weggefallen)

§ 3 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 GMO-VO (weggefallen)

§ 4 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 GMO-VO (weggefallen)

§ 5 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 GMO-VO (weggefallen)

§ 6 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 GMO-VO (weggefallen)

§ 7 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 GMO-VO (weggefallen)

§ 8 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 GMO-VO (weggefallen)

§ 9 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 GMO-VO (weggefallen)

§ 10 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 GMO-VO (weggefallen)

§ 11 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 GMO-VO (weggefallen)

§ 12 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 GMO-VO (weggefallen)

§ 13 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 GMO-VO (weggefallen)

§ 14 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 GMO-VO (weggefallen)

§ 15 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 GMO-VO (weggefallen)

§ 16 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 GMO-VO (weggefallen)

§ 17 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 GMO-VO (weggefallen)

§ 18 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 GMO-VO (weggefallen)

§ 19 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 GMO-VO (weggefallen)

§ 20 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 GMO-VO (weggefallen)

§ 21 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 GMO-VO (weggefallen)

§ 22 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


Gas Monitoring-Verordnung (GMO-VO) Fundstelle

Gas Monitoring-Verordnung (GMO-VO) Fundstelle seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

16 Paragrafen zu Beikostverordnung (BKVO) aktualisiert


§ 1 BKVO

(1) Diese Verordnung ist anzuwenden auf für einen besonderen Ernährungszweck bestimmte Lebensmittel, die den besonderen Ernährungsanforderungen gesunder Säuglinge und Kleinkinder gerecht werden und zur Verwendung während der Entwöhnungsperiode des Säuglings sowie als Beikost für Kleinkinder oder ... mehr lesen...


§ 2 BKVO

Getreidebeikost und andere Beikost müssen aus Zutaten hergestellt werden, deren Eignung für die besondere Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten belegt ist. mehr lesen...


§ 3 BKVO

(1) Getreidebeikost muß den in Anhang I angeführten Anforderungen an die Zusammensetzung entsprechen.(2) Die in Anhang II beschriebene andere Beikost muß den dort angeführten Anforderungen an die Zusammensetzung entsprechen.(3) Bei der Herstellung von Getreidebeikost und anderer Beikost dürfen nu... mehr lesen...


§ 4 BKVO

(1) Bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die für die Herstellung von Getreidebeikost und anderer Beikost bestimmt sind, dürfen die in Anhang VII angeführten Schädlingsbekämpfungsmittel nicht verwendet werden. Zu Kontrollzwecken gelten jedoch für verbrauchsfertig angebotene oder nach den Anweisu... mehr lesen...


§ 5 BKVO

(1) Die Kennzeichnung hat zusätzlich zu den in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 – LMKV, BGBl. Nr. 72/1993 in der jeweils geltenden Fassung vorgeschriebenen Kennzeichnungselementen folgende – leicht verständliche, an gut sichtbarer Stelle, deutlich lesbar und dauerhaft angebrachte – A... mehr lesen...


§ 6 BKVO

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 175/2012 tritt § 8 der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. II Nr. 441/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 68/2008, außer Kraft. mehr lesen...


§ 7 BKVO

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2006/125/EG über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder, ABl. Nr. L 339 vom 6. Dezember 2006, berichtigt durch ABl. Nr. L 4 vom 9. Jänner 2007, in österreichisches Recht umgesetzt. mehr lesen...


Anl. 1 BKVO ANHANG I

GRUNDZUSAMMENSETZUNG VON GETREIDEBEIKOST FÜR SÄUGLINGE UND KLEINKINDERDie ernährungsphysiologischen Anforderungen beziehen sich auf das als verzehrsfertig vermarktete oder laut Herstelleranweisung verzehrsfertig zubereitete Produkt. 1.Getreideanteil Getreidekost wird hauptsächlich aus einem oder ... mehr lesen...


Anl. 2 BKVO ANHANG II

GRUNDZUSAMMENSETZUNG VON ANDERER BEIKOST FÜR SÄUGLINGE UND KLEINKINDERDie ernährungsphysiologischen Anforderungen beziehen sich auf das als verzehrsfertig vermarktete oder laut Herstelleranweisung verzehrsfertig zubereitete Produkt. 1.Proteine1.1.Sind Fleisch, Geflügel, Fisch, Innereien oder sons... mehr lesen...


Anl. 3 BKVO ANHANG III

AMINOSÄURENZUSAMMENSETZUNG VON KASEIN  (g je 100 g Protein)Arginin3,7Cystin0,3Histidin2,9Isoleucin5,4Leucin9,5Lysin8,1Methionin2,8Phenylalanin5,2Threonin4,7Tryptophan1,6Tyrosin5,8Valin6,7  mehr lesen...


Anl. 4 BKVO ANHANG IV

NÄHRSTOFFE 1.Vitamine Vitamin A Retinol Retinyl-acetat Retinyl-palmitat beta-Carotin Vitamin D Vitamin D2 (= Ergocalciferol) Vitamin D3 (= Cholecalciferol) Vitamin B1 Thiaminhydrochlorid Thiaminnitrat Vitamin B2 Riboflavin Riboflavin-5’-phosphat-Natrium Niacin Nicotinsäureamid Nicotinsäure Vitami... mehr lesen...


Anl. 5 BKVO ANHANG V

REFERENZWERTE FÜR DIE KENNZEICHNUNG DES NÄHRWERTS VON BEIKOST FÜR SÄUGLINGE UND KLEINKINDER NährstoffReferenzwert für KennzeichnungVitamin A (μg)400 Vitamin D (μg) 10 Vitamin C (mg) 25 Thiamin (mg)    0,5 Riboflavin (mg)    0,8 Niacin-Äquivalent (mg)    9 Vitamin B6 (mg)    0,7 Folat (μg)100 Vita... mehr lesen...


Anl. 6 BKVO

Höchstmengen für Vitamine, Mineralien und Spurenelemente, wenn sie Getreidebeikost und anderer Beikost für Säuglinge und Kleinkinder zugesetzt werdenDie Nährstoffanforderungen beziehen sich auf das verzehrfertige Produkt, das als solches auf den Markt gebracht oder nach den Anweisungen des Herste... mehr lesen...


Anl. 7 BKVO

SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNGSMITTEL, DIE NICHT BEI LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGNISSEN VERWENDET WERDEN DÜRFEN, DIE ZUR HERSTELLUNG VON GETREIDEBEIKOST UND ANDERER BEIKOST BESTIMMT SINDTabelle 1 Chemische Bezeichnung des Stoffs (Rückstandsdefinition)Disulfoton (Summe von Disulfoton, Disulfoton-Sulfoxid und... mehr lesen...


Anl. 8 BKVO

SPEZIFISCHE RÜCKSTANDSHÖCHSTGEHALTE FÜR SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNGSMITTEL ODER DEREN METABOLITEN IN GETREIDEBEIKOST UND ANDERER BEIKOST FÜR SÄUGLINGE UND KLEINKINDER Chemische Bezeichnung des StoffsRückstandshöchstgehalt(mg/kg)Cadusafos0,006Demeton-S-methyl/Demeton-S-methylsulfon/Oxydemeton-methyl (ein... mehr lesen...


Beikostverordnung (BKVO) Fundstelle

Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder (Beikostverordnung)StF: BGBl. II Nr. 133/1998 [CELEX-Nr.: 396L0005] Änderung BGBl. II Nr. 200/1999 [CELEX-Nr.: 398L0036]BGBl. II Nr. 175/20... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

14 Paragrafen zu Großkreditmeldungs-Verordnung (GKM-V) aktualisiert


§ 1 GKM-V (weggefallen)

§ 1 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 GKM-V (weggefallen)

§ 2 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 GKM-V (weggefallen)

§ 3 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 GKM-V (weggefallen)

§ 4 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 GKM-V (weggefallen)

§ 5 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 GKM-V (weggefallen)

§ 6 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 GKM-V (weggefallen)

§ 7 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 GKM-V (weggefallen)

§ 8 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 GKM-V (weggefallen)

§ 9 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 GKM-V (weggefallen)

§ 10 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 GKM-V (weggefallen)

§ 11 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 GKM-V (weggefallen)

§ 12 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 GKM-V (weggefallen)

§ 13 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


Großkreditmeldungs-Verordnung (GKM-V) Fundstelle

Großkreditmeldungs-Verordnung (GKM-V) Fundstelle seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

17 Paragrafen zu Kapitalanlageverordnung (KAVO) aktualisiert


§ 1 KAVO (weggefallen)

§ 1 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 KAVO (weggefallen)

§ 2 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 KAVO (weggefallen)

§ 3 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 3a KAVO (weggefallen)

§ 3a KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 3b KAVO (weggefallen)

§ 3b KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 3c KAVO (weggefallen)

§ 3c KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 KAVO (weggefallen)

§ 4 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 KAVO (weggefallen)

§ 5 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 KAVO (weggefallen)

§ 6 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 KAVO (weggefallen)

§ 7 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 KAVO (weggefallen)

§ 8 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 KAVO (weggefallen)

§ 9 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 KAVO (weggefallen)

§ 10 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 KAVO (weggefallen)

§ 11 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


Kapitalanlageverordnung (KAVO) Fundstelle

Kapitalanlageverordnung (KAVO) Fundstelle seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 KAVO (weggefallen)

§ 12 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 KAVO (weggefallen)

§ 13 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

5 Paragrafen zu E-Rechnung-UStV (ERUStV) aktualisiert


§ 1 ERUStV

Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer elektronischen Rechnung sind jedenfalls gewährleistet,1.wenn der Unternehmer ein innerbetriebliches Steuerungsverfahren anwendet, durch das ein verlässlicher Prüfpfad zwischen der Rechnung und der Lieferung oder sonstigen Leistung... mehr lesen...


§ 3 ERUStV

(1) § 2 Z 2 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 516/2012 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft und ist erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2012 ausgeführt werden. § 2 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft; er ist jed... mehr lesen...


E-Rechnung-UStV (ERUStV) Fundstelle

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der die Anforderungen an eine elektronische Rechnung bestimmt werden (E-Rechnung-UStV)StF: BGBl. II Nr. 583/2003 Änderung BGBl. II Nr. 175/2010BGBl. II Nr. 516/2012 BGBl. II Nr. 382/2016Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund des § 11... mehr lesen...


§ 2 ERUStV (weggefallen)

§ 2 ERUStV (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen. mehr lesen...


Art. 1 ERUStV (weggefallen)

Art. 1 ERUStV (weggefallen) seit 17.06.2010 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

9 Paragrafen zu Benzindampf-Rückgewinnungs-Verordnung (BDRV) aktualisiert


§ 1 BDRV Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des § 5 für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen zum Betrieb von Tankstellen. mehr lesen...


§ 2 BDRV Begriffsbestimmungen

Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:1.Automatisches Überwachungssystem ist eine Einrichtung, die Funktionsstörungen am Benzindampf-Rückgewinnungssystem und des automatischen Überwachungssystems selbst feststellt, diese anzeigt und die Benzinabgabe an der betroffenen Zapfsäul... mehr lesen...


§ 3 BDRV Technische Ausstattung

 (1) Tankstellen müssen mit einem Benzindampf-Rückgewinnungssystem ausgestattet sein, welches unter definierten Prüfbedingungen nach dem Stand der Technik eine Benzindampfabscheidungseffizienz von mindestens 85% aufweist. Dies gilt nicht für Tankstellen, wenn ihr Jahresdurchsatz weniger als 100 m... mehr lesen...


§ 4 BDRV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. mehr lesen...


§ 5 BDRV Übergangsbestimmungen

 (1) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits genehmigte Betriebsanlagen zum Betrieb von Tankstellen im Sinne des § 3 Abs. 1 müssen dem § 3 in dem Zeitpunkt entsprechen, in dem wesentliche Änderungen der Lagerbehälter oder damit in Verbindung stehender Einrichtungen (wie beispielswe... mehr lesen...


§ 6 BDRV Außerkrafttreten

 (1) Die Verordnung über die Ausstattung von Tankstellen mit Gaspendelleitungen tritt mit dem im § 4 vorgesehenen Zeitpunkt außer Kraft.(2) Auf Betriebsanlagen gemäß § 5 sind die jeweils in Betracht kommenden Bestimmungen der Verordnung über die Ausstattung von Tankstellen mit Gaspendelleitungen ... mehr lesen...


§ 7 BDRV Geschlechtsneutrale Bezeichnung

Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. mehr lesen...


§ 8 BDRV Umsetzungshinweis

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2009/126/EG über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen, ABl. Nr. L 285 vom 31.10.2009 S. 36, umgesetzt. mehr lesen...


Benzindampf-Rückgewinnungs-Verordnung (BDRV) Fundstelle

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Ausstattung von Tankstellen mit Benzindampf-Rückgewinnungssystemen beim Betanken von Kraftfahrzeugen (Benzindampf-Rückgewinnungs-Verordnung – BDRV)StF: BGBl. II Nr. 67/2013 [CELEX-Nr.: 32009L0126]Präambel/Promulgationsklau... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

8 Paragrafen zu Erdölstatistik-Verordnung 2011 (ESVO) aktualisiert


§ 1 ESVO

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat zum Zwecke einer marktorientierten Erfassung der Versorgung mit Erdöl, Erdölprodukten und Biokraftstoffen laufend statistische Erhebungen für das gesamte Bundesgebiet durchzuführen. mehr lesen...


§ 2 ESVO

(1) Im Sinne dieser Verordnung fallen unter den Begriff „Erdöl, Erdölprodukte und Biokraftstoffe“ folgende Produkte:1.„Erdöl“ Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien, roh, der Position 2709 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN-Code), Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und stati... mehr lesen...


§ 3 ESVO

Die Erhebungen werden durchgeführt:1.Als monatliche Erhebungen über die Menge der Einkäufe (Zugänge), der Produktion, der Weiterverarbeitung und Vermischung, der Verkäufe (Abgänge) und der Lagerbestände von Erdöl, Erdölprodukten und Biokraftstoffen;2.als monatliche Erhebungen über den Wert von Er... mehr lesen...


§ 4 ESVO

(1) Zur Meldung sind alle Unternehmen verpflichtet,1.die Waren gemäß § 2 produzieren, verarbeiten oder vermischen;2.die Erdölprodukte in Direktkäufen von in Österreich gelegenen Erzeugungsbetrieben, in denen Erdölprodukte aus rohem Erdöl hergestellt werden oder die mit solchen Betrieben durch ein... mehr lesen...


§ 5 ESVO

Die Meldungen sind bis zum 20. des dem Berichtszeitraum folgenden Monats dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zu erstatten und können wie folgt vorgenommen werden:1.auf den, vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend aufgelegten und den meldepflichtigen Betrieben... mehr lesen...


§ 6 ESVO

(1) Die im Rahmen der Erdölstatistik erhobenen Daten finden für folgende Aufgabenbereiche Verwendung:1.Zur Berechnung einer Auswertung über die dem Marktverbrauch zugeführten Erdölprodukte und Biokraftstoffe;2.zur Berechnung einer Länderstatistik über Importe und Exporte nach Menge und Wert;3.zur... mehr lesen...


§ 7 ESVO

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend statistische Erhebungen über die Lagerung und den Vertrieb von Erdöl und Erdölerzeugnissen (Erdölstat... mehr lesen...


Erdölstatistik-Verordnung 2011 (ESVO) Fundstelle

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend statistische Erhebungen über Erdöl, Erdölprodukte und Biokraftstoffe (Erdölstatistik-Verordnung 2011)StF: BGBl. II Nr. 226/2011 Änderung BGBl. II Nr. 352/2014Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund der §§ 25... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

18 Paragrafen zu Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) aktualisiert


§ 1 BS-V Geltungsbereich

(1) Der 2. Abschnitt gilt für Bildschirmarbeitsplätze im Sinne des § 67 Abs. 1 zweiter Satz ASchG, ausgenommen die in § 67 Abs. 5 ASchG genannten Einrichtungen und Geräte.(2) Der 3. Abschnitt gilt für Bildschirmarbeit, das ist die Ausführung von Tätigkeiten wie Datenerfassung, Datentransfer, Dial... mehr lesen...


§ 2 BS-V Arbeitsmittel

Als Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung gelten Bildschirmgeräte, Eingabe- und Datenerfassungsvorrichtungen sowie unbedingt erforderliche Zusatzgeräte. mehr lesen...


§ 3 BS-V Bildschirm und Tastatur

(1) Den Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen dürfen nur Bildschirme zur Verfügung gestellt werden, die folgenden Anforderungen entsprechen:1.Die Benützung des Geräts als solche darf keine Gefährdung der Arbeitnehmer/innen mit sich bringen.2.Die auf dem Bildschirm angezeigten Zeichen müssen scharf und ... mehr lesen...


§ 4 BS-V Arbeitstisch und Arbeitsfläche

(1) Den Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen sind geeignete Arbeitstische oder Arbeitsflächen zur Verfügung zu stellen, für die folgendes gilt:1.Sie müssen eine ausreichend große und reflexionsarme Oberfläche besitzen.2.Die Größe muß den Maßen der verwendeten Arbeitsmittel entsprechen.3.Eine flexible ... mehr lesen...


§ 5 BS-V Arbeitsstuhl

(1) Den Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen sind Arbeitsstühle zur Verfügung zu stellen, die folgenden Anforderungen entsprechen müssen:1.Arbeitsstühle dürfen die Bewegungsfreiheit nicht einschränken und müssen den Arbeitnehmern/ Arbeitnehmerinnen die Einnahme ergonomisch günstiger Körperhaltungen er... mehr lesen...


§ 6 BS-V Belichtung und Beleuchtung

(1) Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, daß Blendungen und störende Reflexionen auf dem Bildschirm und anderen Arbeitsmitteln durch Lichtquellen auch bei leicht wechselnden Arbeitshaltungen vermieden werden. Bei der Aufstellung des Bildschirms ist darauf zu achten, daß die Blickrichtung... mehr lesen...


§ 7 BS-V Strahlung

Alle Strahlungen mit Ausnahme des sichtbaren Teils des elektromagnetischen Spektrums müssen auf Werte verringert werden, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen unerheblich sind. mehr lesen...


§ 8 BS-V Ermittlung und Beurteilung

Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren im Sinne des § 68 Abs. 1 ASchG ist insbesondere festzustellen, ob Bildschirmarbeit im Sinne des § 1 Abs. 4 vorliegt. mehr lesen...


§ 9 BS-V Unterlagen

Alle zur Programmbedienung notwendigen Informationen, wie Handbücher und Tastaturschablonen müssen, soweit sie für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe notwendig sind, für die Arbeitnehmer/innen leicht erreichbar zur Verfügung stehen. mehr lesen...


§ 10 BS-V Pausen und Tätigkeitswechsel

(1) Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit muß eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel im Ausmaß von jeweils mindestens 10 Minuten erfolgen.(2) Abs. 1 gilt nicht, wenn täglich nicht mehr als zwei Stunden ununterbrochen Bildschirmarbeit geleistet wird.(3) Eine nach 50 Minuten zust... mehr lesen...


§ 11 BS-V Untersuchungen

(1) Der/die Arbeitgeber/in hat Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen bei Vorliegen von Bildschirmarbeit im Sinne des § 1 Abs. 4 eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens (Überprüfungen der Sehschärfe und Untersuchung des sonstigen Sehvermögens) anzubieten, und zwar vor Aufnahme der T... mehr lesen...


§ 12 BS-V Sehhilfen

(1) Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen sind spezielle Sehhilfen zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse der Untersuchungen nach § 11 Abs. 1 und 4 ergeben, daß diese notwendig sind, weil normale Sehhilfen nicht verwendet werden können. Spezielle Sehhilfen müssen folgenden Anforderungen entsprec... mehr lesen...


§ 13 BS-V Unterweisung

(1) Jeder/jede Arbeitnehmer/in ist vor Aufnahme seiner/ihrer Tätigkeit am Bildschirmgerät und bei jeder wesentlichen Veränderung der Organisation seines/ihres Arbeitsplatzes im Umgang mit dem Gerät sowie hinsichtlich der ergonomisch richtigen Einstellung und Anordnung der Arbeitsmittel zu unterwe... mehr lesen...


§ 14 BS-V Information

(1) Die an Bildschirmarbeitsplätzen beschäftigten Arbeitnehmer/innen sind über folgendes zu informieren:1.ob an Arbeitsplätzen Bildschirmarbeit im Sinne des § 1 Abs. 4 vorliegt,2.das Recht auf Untersuchungen gemäß § 11,3.das Recht auf Zurverfügungstellung einer speziellen Sehhilfe bei Zutreffen d... mehr lesen...


§ 15 BS-V Anhörung/Beteiligung

(1) Die an Bildschirmarbeitsplätzen beschäftigten Arbeitnehmer/innen sind zu den in dieser Verordnung geregelten Fragen anzuhören und an deren Behandlung zu beteiligen.(2) Die Anhörung und Beteiligung der einzelnen Arbeitnehmer/innen kann entfallen, wenn Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt ode... mehr lesen...


§ 16 BS-V Ausnahmen und Abweichungen

(1) Auf Arbeitsvorgänge, die fallweise kurzdauernde Eingaben und Abfragen von Informationen am Bildschirm mit nachfolgendem Tätigkeitswechsel (zB Kundenbetreuung in Kaufhäusern, Buchhandlungen, im Bankschalterdienst oder bei der Lagerhaltung) erfordern, sind die §§ 4 und 5 nicht anzuwenden.(2) Mi... mehr lesen...


§ 17 BS-V Inkrafttreten

(1) Die Verordnung tritt mit 1. Mai 1998 in Kraft.(2) Die §§ 3 und 4 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.(3) Die §§ 3 und 4 sind jedoch zu beachten,1.wenn Arbeitsplätze wesentlich geändert werden,2.wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren gemäß § 68 Abs. 1 ASchG ergibt, daß durch die Arbei... mehr lesen...


Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) Fundstelle

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Schutz der Arbeitnehmer/innen bei Bildschirmarbeit (Bildschirmarbeitsverordnung – BS-V)StF: BGBl. II Nr. 124/1998 (CELEX-Nr.: 390L0270) Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund der §§ 67 und 68 des Bundesgesetzes ... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17
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