Gesetzesaktualisierungen

316 Gesetze aktualisiert am 08.09.2017

Gesetze 221-230 von 316

18 Paragrafen zu Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) aktualisiert


§ 1 BS-V Geltungsbereich

(1)Absatz einsDer 2. Abschnitt gilt für Bildschirmarbeitsplätze im Sinne des § 67 Abs. 1 zweiter Satz ASchG, ausgenommen die in § 67 Abs. 5 ASchG genannten Einrichtungen und Geräte.Der 2. Abschnitt gilt für Bildschirmarbeitsplätze im Sinne des Paragraph 67, Absatz eins, zweiter Satz ASchG, ausgen... mehr lesen...


§ 2 BS-V Arbeitsmittel

§ 2.Paragraph 2, Als Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung gelten Bildschirmgeräte, Eingabe- und Datenerfassungsvorrichtungen sowie unbedingt erforderliche Zusatzgeräte. mehr lesen...


§ 3 BS-V Bildschirm und Tastatur

(1)Absatz einsDen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen dürfen nur Bildschirme zur Verfügung gestellt werden, die folgenden Anforderungen entsprechen:1.Ziffer einsDie Benützung des Geräts als solche darf keine Gefährdung der Arbeitnehmer/innen mit sich bringen.2.Ziffer 2Die auf dem Bildschirm angezeigt... mehr lesen...


§ 4 BS-V Arbeitstisch und Arbeitsfläche

(1)Absatz einsDen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen sind geeignete Arbeitstische oder Arbeitsflächen zur Verfügung zu stellen, für die folgendes gilt:1.Ziffer einsSie müssen eine ausreichend große und reflexionsarme Oberfläche besitzen.2.Ziffer 2Die Größe muß den Maßen der verwendeten Arbeitsmittel... mehr lesen...


§ 5 BS-V Arbeitsstuhl

(1)Absatz einsDen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen sind Arbeitsstühle zur Verfügung zu stellen, die folgenden Anforderungen entsprechen müssen:1.Ziffer einsArbeitsstühle dürfen die Bewegungsfreiheit nicht einschränken und müssen den Arbeitnehmern/ Arbeitnehmerinnen die Einnahme ergonomisch günstig... mehr lesen...


§ 6 BS-V Belichtung und Beleuchtung

(1)Absatz einsBildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, daß Blendungen und störende Reflexionen auf dem Bildschirm und anderen Arbeitsmitteln durch Lichtquellen auch bei leicht wechselnden Arbeitshaltungen vermieden werden. Bei der Aufstellung des Bildschirms ist darauf zu achten, daß die Bli... mehr lesen...


§ 7 BS-V Strahlung

§ 7.Paragraph 7, Alle Strahlungen mit Ausnahme des sichtbaren Teils des elektromagnetischen Spektrums müssen auf Werte verringert werden, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen unerheblich sind. mehr lesen...


§ 8 BS-V Ermittlung und Beurteilung

§ 8.Paragraph 8, Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren im Sinne des § 68 Abs. 1 ASchG ist insbesondere festzustellen, ob Bildschirmarbeit im Sinne des § 1 Abs. 4 vorliegt. Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren im Sinne des Paragraph 68, Absatz eins, ASchG ist insbe... mehr lesen...


§ 9 BS-V Unterlagen

§ 9.Paragraph 9, Alle zur Programmbedienung notwendigen Informationen, wie Handbücher und Tastaturschablonen müssen, soweit sie für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe notwendig sind, für die Arbeitnehmer/innen leicht erreichbar zur Verfügung stehen. mehr lesen...


§ 10 BS-V Pausen und Tätigkeitswechsel

(1)Absatz einsNach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit muß eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel im Ausmaß von jeweils mindestens 10 Minuten erfolgen.(2)Absatz 2Abs. 1 gilt nicht, wenn täglich nicht mehr als zwei Stunden ununterbrochen Bildschirmarbeit geleistet wird.Absatz eins,... mehr lesen...


§ 11 BS-V Untersuchungen

(1)Absatz einsDer/die Arbeitgeber/in hat Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen bei Vorliegen von Bildschirmarbeit im Sinne des § 1 Abs. 4 eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens (Überprüfungen der Sehschärfe und Untersuchung des sonstigen Sehvermögens) anzubieten, und zwar vor Aufn... mehr lesen...


§ 12 BS-V Sehhilfen

(1)Absatz einsArbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen sind spezielle Sehhilfen zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse der Untersuchungen nach § 11 Abs. 1 und 4 ergeben, daß diese notwendig sind, weil normale Sehhilfen nicht verwendet werden können. Spezielle Sehhilfen müssen folgenden Anforderunge... mehr lesen...


§ 13 BS-V Unterweisung

(1)Absatz einsJeder/jede Arbeitnehmer/in ist vor Aufnahme seiner/ihrer Tätigkeit am Bildschirmgerät und bei jeder wesentlichen Veränderung der Organisation seines/ihres Arbeitsplatzes im Umgang mit dem Gerät sowie hinsichtlich der ergonomisch richtigen Einstellung und Anordnung der Arbeitsmittel ... mehr lesen...


§ 14 BS-V Information

(1)Absatz einsDie an Bildschirmarbeitsplätzen beschäftigten Arbeitnehmer/innen sind über folgendes zu informieren:1.Ziffer einsob an Arbeitsplätzen Bildschirmarbeit im Sinne des § 1 Abs. 4 vorliegt,ob an Arbeitsplätzen Bildschirmarbeit im Sinne des Paragraph eins, Absatz 4, vorliegt,2.Ziffer 2das... mehr lesen...


§ 15 BS-V Anhörung/Beteiligung

(1)Absatz einsDie an Bildschirmarbeitsplätzen beschäftigten Arbeitnehmer/innen sind zu den in dieser Verordnung geregelten Fragen anzuhören und an deren Behandlung zu beteiligen.(2)Absatz 2Die Anhörung und Beteiligung der einzelnen Arbeitnehmer/innen kann entfallen, wenn Sicherheitsvertrauenspers... mehr lesen...


§ 16 BS-V Ausnahmen und Abweichungen

(1)Absatz einsAuf Arbeitsvorgänge, die fallweise kurzdauernde Eingaben und Abfragen von Informationen am Bildschirm mit nachfolgendem Tätigkeitswechsel (zB Kundenbetreuung in Kaufhäusern, Buchhandlungen, im Bankschalterdienst oder bei der Lagerhaltung) erfordern, sind die §§ 4 und 5 nicht anzuwen... mehr lesen...


§ 17 BS-V Inkrafttreten

(1)Absatz einsDie Verordnung tritt mit 1. Mai 1998 in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 3 und 4 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.Die Paragraphen 3 und 4 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.(3)Absatz 3Die §§ 3 und 4 sind jedoch zu beachten,Die Paragraphen 3 und 4 sind jedoch zu beachten,1.Ziffer einswenn A... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

2 Paragrafen zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH (K-BV) aktualisiert


Art. 1 K-BV

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 19. Juni 1928,Z , folgenden Rechtssatz beschlossen:Durch ein auf Grund des Artikels 12 des Bundes-Verfassungsgesetzes erlassenes Bundesgrundsatzgesetz, das nicht den Charakter eines Verfassungsgesetzes hat, dürfen eigene Bundesorgane, und so... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

7 Paragrafen zu GebührenämterfusionsV (K-BAV) aktualisiert


§ 1 K-BAV (weggefallen)

§ 1 K-BAV (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 K-BAV (weggefallen)

§ 2 K-BAV (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 K-BAV (weggefallen)

§ 3 K-BAV (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 K-BAV (weggefallen)

§ 4 K-BAV (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 K-BAV (weggefallen)

§ 5 K-BAV (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 K-BAV (weggefallen)

§ 6 K-BAV (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen. mehr lesen...


GebührenämterfusionsV (K-BAV) Fundstelle

GebührenämterfusionsV (K-BAV) Fundstelle seit 01.01.2005 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

4 Paragrafen zu Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr (GV) aktualisiert


§ 1 GV (weggefallen)

§ 1 GV (weggefallen) seit 01.05.2000 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 GV (weggefallen)

§ 2 GV (weggefallen) seit 01.05.2000 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 GV (weggefallen)

§ 3 GV (weggefallen) seit 01.05.2000 weggefallen. mehr lesen...


Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr (GV) Fundstelle

Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr (GV) Fundstelle seit 01.05.2000 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

4 Paragrafen zu Anti-Doping-Grenzmengenverordnung 2010 (ADGMV 2010) aktualisiert


§ 1 ADGMV 2010 (weggefallen)

§ 1 ADGMV 2010 (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 ADGMV 2010 (weggefallen)

§ 2 ADGMV 2010 (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 ADGMV 2010 (weggefallen)

Anl. 1 ADGMV 2010 (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen. mehr lesen...


Anti-Doping-Grenzmengenverordnung 2010 (ADGMV 2010) Fundstelle

Anti-Doping-Grenzmengenverordnung 2010 (ADGMV 2010) Fundstelle seit 01.01.2015 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

3 Paragrafen zu Arbeitskräfteüberlassungs-Verordnung – Zugangsvoraussetzungen (AÜV) aktualisiert


§ 1 AÜV Zugangsvoraussetzungen

(1)Absatz einsDie fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften (§ 94 Z 72 GewO 1994) wird durch folgende Belege erbracht:Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften (Paragraph 94, Ziffer 72, GewO 1994) wird durch folgende Belege erbracht:1.... mehr lesen...


§ 2 AÜV Übergangsbestimmung

§ 2.Paragraph 2, Zeugnisse über erfolgreich abgelegte Prüfungen, die gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 324/1988 sowie Zeugnisse über abgelegte Prüfungen, die gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 507/1996 erworben worden sind, gelten als Zeugnisse über die erfolgreich absolvierte Ausbildung gemäß § 1. Zeug... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

7 Paragrafen zu Archiv-Verordnung (A-V) aktualisiert


Art. 1 § 1 A-V

Die Verordnung ist auf das gesamte Schriftgut im Sinne des § 2 Z 2 des Bundesarchivgesetzes anzuwenden, das in gerichtlichen Verfahren angefallen ist. mehr lesen...


Art. 1 § 2 A-V Aussonderung

(1)Absatz einsAkten und Aktenteile, die nicht gemäß § 173 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) dauernd aufzubewahren sind, sind nach Ablauf der Frist des § 174 Geo. aus den Aktenlagern der Gerichte auszusondern.Akten und Aktenteile, die nicht gemäß Paragraph 173, der Ge... mehr lesen...


Art. 1 § 3 A-V Anbietung

(1)Absatz einsAkten,1.Ziffer einsdie wegen ihres Inhaltes oder wegen der beteiligten Personen von geschichtlicher oder kultureller Bedeutung für die Erforschung und das Verständnis der Geschichte und Gegenwart in politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Hinsicht sowie bezüglich Ge... mehr lesen...


Art. 1 § 4 A-V Skartierung

§ 4.Paragraph 4, Akten und Aktenteile, die gemäß § 2 Abs. 1 auszusondern sind und nicht von den Archiven übernommen oder von diesen nicht mehr als Archivgut gewertet werden, sind zu vernichten (§ 5 Abs. 7 Bundesarchivgesetz). Akten und Aktenteile, die gemäß Paragraph 2, Absatz eins, auszusondern ... mehr lesen...


Art. 1 § 5 A-V Bezugnahme auf die Geo.

§ 5.Paragraph 5, Die Zitierungen der Geo. in dieser Verordnung beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung. mehr lesen...


Art. 1 § 6 A-V In-Kraft-Treten

§ 6.Paragraph 6, Die Archiv-Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. mehr lesen...


Archiv-Verordnung (A-V) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 20.04.2002 mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

4 Paragrafen zu Artenhandel-Unerheblichkeitsverordnung (ArtHUV) aktualisiert


§ 1 ArtHUV

Paragraph eins, Im Sinne dieser Verordnung bedeutet:1.Ziffer eins„Verordnung (EG) Nr. 338/97“: die Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels, ABl. Nr. L 61 vom 03.03.1997 S. 1,„Verordnung (EG) Nr. 338/97“: die Vero... mehr lesen...


§ 2 ArtHUV

(1)Absatz einsHandlungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 des Artenhandelsgesetzes 2009 (ArtHG 2009) hinsichtlich Exemplaren einer dem Geltungsbereich des Art. 3 Abs. 1 (Anhang A) der Verordnung (EG) Nr. 338/97 unterliegenden Art haben unerhebliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art, außer es h... mehr lesen...


§ 3 ArtHUV

(1)Absatz einsHandlungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 ArtHG 2009 hinsichtlich Exemplaren einer dem Geltungsbereich des Art. 3 Abs. 2 (Anhang B) der Verordnung (EG) Nr. 338/97 unterliegenden Art haben unerhebliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art, außer es handelt sich um Exemplare vonHand... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

3 Paragrafen zu Augenoptik-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen (AoV) aktualisiert


§ 1 AoV

1.Ziffer einsZeugnisse übera)Litera adie erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Augenoptik oder in einem mindestens zweijährig verwandten Lehrberuf undb)Litera beine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) undeine mindestens zweijährige fachliche Tätigk... mehr lesen...


§ 2 AoV

§ 2. Zeugnisse gemäß § 1 sind nicht mehr zu berücksichtigen, wenn der Inhaber des Zeugnisses seit der Absolvierung der Meisterprüfung, der Lehrabschlussprüfung, der schulischen Ausbildung oder der fachlichen Tätigkeit zehn Jahre lang nicht mehr die den Gegenstand des Gewerbes bildenden Tätigkeite... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

6 Paragrafen zu Auslands-KESt VO 2012 (AKV) aktualisiert


§ 1 AKV

(1)Absatz einsBei im Inland bezogenen ausländischen Kapitalerträgen aus Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen, ist der Steuerabzug (§ 93 des Einkommensteuergesetzes 1988) ungeachtet der Bestimmung der Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen, wenn bei unmittelbarer Abkommensanwendung der... mehr lesen...


§ 2 AKV

Paragraph 2, Bei tatsächlich ausgeschütteten und als ausgeschüttet geltenden Erträgen aus einem Investmentfonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes oder einem Immobilienfonds im Sinne des Immobilien-Investmentfondsgesetzes findet § 1 Abs. 2 insoweit Anwendung, als diese aus ausländischen Kapital... mehr lesen...


§ 3 AKV

Paragraph 3, Ein Kapitalertragsteuerabzug von Kapitalerträgen im Sinne des § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c des Einkommensteuergesetzes 1988, deren Schuldner weder Wohnsitz noch Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat, unterbleibt in folgenden Fällen: Ein Kapitalertragsteuerabzug von Kapitalerträgen... mehr lesen...


§ 4 AKV

Paragraph 4, Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


§ 5 AKV

(1)Absatz einsDiese Verordnung ist auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31. März 2012 zugehen. Die Auslands-KESt VO 2003, BGBl. II Nr. 393/2003, ist letztmalig auf Kapitalerträge anzuwenden, die vor dem 1. April 2012 zugehen, soweit in Abs. 2 keine gegenteilige Regelung getroffen ist.Diese... mehr lesen...


Auslands-KESt VO 2012 (AKV) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 29.03.2012 mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17
Gesetze 221-230 von 316