Archiv-Verordnung (A-V) Fundstelle

Archiv-Verordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2002 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die näheren Vorschriften über die Aussonderung, die Anbietung sowie die Skartierung von Schriftgut von gerichtlichen Verfahren (Archiv-Verordnung) sowie über die Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)
StF: BGBl. II Nr. 164/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 6 des Bundesarchivgesetzes, BGBl. Nr. 162/1999, sowie des Art. VII der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle, BGBl. Nr. 222/1929, wird – in Ansehung von Art. I § 3 Abs. 1 und 2 im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler – verordnet:

Anmerkung

Der Artikel II wurde in die betroffene Rechtsvorschrift eingearbeitet. Der Artikel III betrifft die In-Kraft-Tretens-Bestimmung des Artikels II.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2002 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die näheren Vorschriften über die Aussonderung, die Anbietung sowie die Skartierung von Schriftgut von gerichtlichen Verfahren (Archiv-Verordnung) sowie über die Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)
StF: BGBl. II Nr. 164/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 6 des Bundesarchivgesetzes, BGBl. Nr. 162/1999, sowie des Art. VII der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle, BGBl. Nr. 222/1929, wird – in Ansehung von Art. I § 3 Abs. 1 und 2 im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler – verordnet:

Anmerkung

Der Artikel II wurde in die betroffene Rechtsvorschrift eingearbeitet. Der Artikel III betrifft die In-Kraft-Tretens-Bestimmung des Artikels II.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten