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Verordnung des Bundesministers für Justiz über die näheren Vorschriften über die Aussonderung, die Anbietung sowie die Skartierung von Schriftgut von gerichtlichen Verfahren (Archiv-Verordnung) sowie über die Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)
StF: BGBl. II Nr. 164/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5 Abs. 6 des Bundesarchivgesetzes, BGBl. Nr. 162/1999, sowie des Art. VII der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle, BGBl. Nr. 222/1929, wird – in Ansehung von Art. I § 3 Abs. 1 und 2 im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler – verordnet:
Anmerkung
Der Artikel II wurde in die betroffene Rechtsvorschrift eingearbeitet. Der Artikel III betrifft die In-Kraft-Tretens-Bestimmung des Artikels II.
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die näheren Vorschriften über die Aussonderung, die Anbietung sowie die Skartierung von Schriftgut von gerichtlichen Verfahren (Archiv-Verordnung) sowie über die Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)
StF: BGBl. II Nr. 164/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5 Abs. 6 des Bundesarchivgesetzes, BGBl. Nr. 162/1999, sowie des Art. VII der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle, BGBl. Nr. 222/1929, wird – in Ansehung von Art. I § 3 Abs. 1 und 2 im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler – verordnet:
Anmerkung
Der Artikel II wurde in die betroffene Rechtsvorschrift eingearbeitet. Der Artikel III betrifft die In-Kraft-Tretens-Bestimmung des Artikels II.