§ 9 ARPTV (weggefallen)

Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.07.2008 bis 31.12.9999
§ 9 ARPTV (weggefallen) seit 22.07.2008 weggefallen. Diese Verordnung tritt mit 1. März 2003 in Kraft. Die erste Beibringung eines Unbedenklichkeitsnachweises gemäß § 7 hat im Laufe des Jahres 2003 zu erfolgen.

Stand vor dem 21.07.2008

In Kraft vom 01.03.2003 bis 21.07.2008
§ 9 ARPTV (weggefallen) seit 22.07.2008 weggefallen. Diese Verordnung tritt mit 1. März 2003 in Kraft. Die erste Beibringung eines Unbedenklichkeitsnachweises gemäß § 7 hat im Laufe des Jahres 2003 zu erfolgen.

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