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Anzeiger aufgebotener Wertpapiere

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.1972 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesminister für Justiz, für Finanzen und für Inneres vom 31. Mai 1972 über den Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden
StF: BGBl. Nr. 145/1972

Änderung

BGBl. Nr. 463/1986

BGBl. Nr. 424/1995

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2 und 16a Abs. 2 des Kraftloserklärungsgesetzes 1951, BGBl. Nr. 86, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 142/1972 wird verordnet:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.11.1988

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.1972 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesminister für Justiz, für Finanzen und für Inneres vom 31. Mai 1972 über den Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden
StF: BGBl. Nr. 145/1972

Änderung

BGBl. Nr. 463/1986

BGBl. Nr. 424/1995

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2 und 16a Abs. 2 des Kraftloserklärungsgesetzes 1951, BGBl. Nr. 86, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 142/1972 wird verordnet:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.11.1988

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