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Verordnung der Bundesminister für Justiz, für Finanzen und für Inneres vom 31. Mai 1972 über den Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden
StF: BGBl. Nr. 145/1972
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2 und 16a Abs. 2 des Kraftloserklärungsgesetzes 1951, BGBl. Nr. 86, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 142/1972 wird verordnet:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.11.1988
Verordnung der Bundesminister für Justiz, für Finanzen und für Inneres vom 31. Mai 1972 über den Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden
StF: BGBl. Nr. 145/1972
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2 und 16a Abs. 2 des Kraftloserklärungsgesetzes 1951, BGBl. Nr. 86, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 142/1972 wird verordnet:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.11.1988