§ 2 AkkZV 2008 (weggefallen)

Akkreditierungszeichenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2013 bis 31.12.9999
Das Recht der akkreditierten Stellen, im Rahmen der Ausübung ihrer Befugnis das Bundeswappen zu führen, wird durch das Führen des Zeichens (Logos) gemäß § 1 nicht berührt§ 2 AkkZV 2008 seit 30.04.2013 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2013

In Kraft vom 01.01.2009 bis 30.04.2013
Das Recht der akkreditierten Stellen, im Rahmen der Ausübung ihrer Befugnis das Bundeswappen zu führen, wird durch das Führen des Zeichens (Logos) gemäß § 1 nicht berührt§ 2 AkkZV 2008 seit 30.04.2013 weggefallen.

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