Art. 1 § 1 A-V

Archiv-Verordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2002 bis 31.12.9999

Die Verordnung ist auf das gesamte Schriftgut im Sinne des § 2 Z 2 des Bundesarchivgesetzes anzuwenden, das in gerichtlichen Verfahren angefallen ist.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2002 bis 31.12.9999

Die Verordnung ist auf das gesamte Schriftgut im Sinne des § 2 Z 2 des Bundesarchivgesetzes anzuwenden, das in gerichtlichen Verfahren angefallen ist.

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