(1)Absatz einsDie Bundeswettbewerbsbehörde ist, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß diesem Bundesgesetz erforderlich ist, auch befugt:1.Ziffer einsvon Unternehmern, Unternehmervereinigungen und anderen natürlichen oder juristischen Personen die Erteilung von Auskünften innerhalb eine... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Erreichung ihrer Ziele gemäß § 1 ist die Bundeswettbewerbsbehörde befugt zur Untersuchung und Bekämpfung vermuteter oder drohender Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen (§ 1), insbesondere durch Ausübung der in den folgenden Ziffern genannten Befugnisse:Zur Erreichung ihr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer I. Abschnitt tritt mit 1. Dezember 1993 in Kraft.Der römisch eins. Abschnitt tritt mit 1. Dezember 1993 in Kraft.(1a)Absatz eins a§ 5 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Wohnrechtsnovelle 2009, BGBl. I Nr. 25/2009, tritt mit 31. März 2009 in Kraft.Paragraph 5, Absatz eins und 2 in d... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür den Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2022 gelten folgende Richtwerte:1.Ziffer einsfür das Bundesland Burgenland5,30 Euro2.Ziffer 2für das Bundesland Kärnten 6,80 Euro3.Ziffer 3für das Bundesland Niederösterreich5,96 Euro4.Ziffer 4für das Bundesland Oberösterreich6,29 ... mehr lesen...
§ 3j.Paragraph 3 j, Die Hauptverhandlung und Urteilsfällung wegen der in den §§ 3a bis 3i bezeichneten Verbrechen obliegt dem Geschworenengericht. Die Hauptverhandlung und Urteilsfällung wegen der in den Paragraphen 3 a bis 3i bezeichneten Verbrechen obliegt dem Geschworenengericht. mehr lesen...
(1)Absatz einsWer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.Wer sich auf andere als die in den Paragraphen 3 a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistische... mehr lesen...
(1)Absatz einsWer öffentlich den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht, ist, wenn die Tat nicht nach § 3g mit Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bi... mehr lesen...
§ 3i.Paragraph 3 i, Wer von einem Unternehmen der in §§ 3a, 3b, 3d oder 3e bezeichneten Art oder von einer Person, die sich in ein solches Unternehmen eingelassen hat, zu einer Zeit, in der ein Schaden verhütet werden konnte, glaubhafte Kenntnis erhält und es vorsätzlich unterläßt, der Behörde An... mehr lesen...
(1)Absatz einsWer die Begehung eines Mordes (§ 75 des Strafgesetzbuches – StGB, BGBl. Nr. 74/1974), eines Raubes (§ 142 StGB), einer Brandstiftung (§ 169 StGB), einer schweren Sachbeschädigung (§ 126 StGB) oder einer gemeingefährlichen strafbaren Handlung nach den §§ 171, 173 oder 176 StGB als Mi... mehr lesen...
(1)Absatz einsWer einen Mord (§ 75 StGB), einen Raub (§ 142 StGB), eine Brandstiftung (§ 169 StGB), eine schwere Sachbeschädigung (§ 126 StGB) oder eine gemeingefährliche strafbare Handlung nach den §§ 171, 173 oder 176 StGB als Mittel der Betätigung im nationalsozialistischen Sinn versucht oder ... mehr lesen...
(1)Absatz einsWer öffentlich oder vor mehreren Menschen, in Druckwerken, verbreiteten Schriften oder bildlichen Darstellungen zu einer der nach § 1 oder § 3 verbotenen Handlungen auffordert, aneifert oder zu verleiten sucht, insbesondere zu diesem Zweck die Ziele der NSDAP, ihre Einrichtungen ode... mehr lesen...
(1)Absatz einsWer1.Ziffer einsversucht, eine gesetzlich aufgelöste nationalsozialistische Organisation aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen oder mit einer solchen Organisation oder einer in ihrem Namen handelnden Person in Verbindung zu treten; als nationalsozialistische Organisationen (§ 1... mehr lesen...
(1)Absatz einsWer an einer Organisation oder Verbindung der in § 3a bezeichneten Art teilnimmt oder sie durch Geldzuwendungen oder in anderer Weise unterstützt, ist, wenn er nicht nach § 3a mit Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.Wer an einer Organisat... mehr lesen...
§ 3c.Paragraph 3 c, Die Strafbarkeit der in den §§ 3a und 3b bezeichneten Handlungen erlischt, wenn der Schuldige aus eigenem Antrieb, ehe die Behörde sein Verschulden erfährt, alles, was ihm von der Organisation oder Verbindung und ihren Plänen bekannt ist, zu einer Zeit, da es noch geheim war u... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 177/2023 § 0 gültig von 18.02.1947 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 25/1947 mehr lesen...
(1)Absatz einsMit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt tritt das Transparenzdatenbankgesetz, BGBl. I Nr. 109/2010, außer Kraft.Mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt tritt das Transparenzdatenbankgesetz, Bundesgesetzb... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Erfüllung des Transparenzzweckes ist der Bundesminister für Finanzen, soweit dies in diesem Bundesgesetz vorgesehen ist, berechtigt, personenbezogene Daten über Leistungsempfänger und Leistungsverpflichtete von folgenden COVID-19-Leistungen des Bundes am Transparenzportal zu ver... mehr lesen...
§ 35.Paragraph 35, Daten, die aus einem Lohnzettel oder einem Steuerbescheid stammen, sind jeweils in ihrer letztverfügbaren Version anzuzeigen. Alle anderen Leistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. a bis f werden jeweils mit den letztverfügbaren Daten des abgefragten Kalenderjahres im Transpa... mehr lesen...
§ 36.Paragraph 36, Für die Ordnungsmäßigkeit der Speicherung in der Transparenzdatenbank und der Darstellung im Transparenzportal haften weder die leistenden Stellen noch die Körperschaft, die die Mitteilung über eine Sachleistung übermittelt hat. Jede leistende Stelle haftet für die inhaltliche ... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Erfüllung des Informationszwecks erhält der Leistungsempfänger (§ 13) über das Transparenzportal nach eindeutiger elektronischer Identifizierung der Person gemäß § 4 E-GovG oder nach Eingabe der von den Abgabenbehörden gemäß § 1 der FinanzOnline-Verordnung 2006 (FOnV 2006), BGBl... mehr lesen...
(1)Absatz einsAbweichend von § 11 Abs. 3 und § 23 Abs. 2 besteht keine Pflicht zur Mitteilung:Abweichend von Paragraph 11, Absatz 3 und Paragraph 23, Absatz 2, besteht keine Pflicht zur Mitteilung:(Anm.: Z 1 und 2 aufgehoben durch Art. 5 Z 5b, BGBl. I Nr. 140/2021)Anmerkung, Ziffer eins und 2 au... mehr lesen...
§ 30.Paragraph 30, Bei der Anzeige im Transparenzportal von Leistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. a bis f ist bei jeder Leistung die leistende Stelle mit Daten zur Kontaktaufnahme anzugeben. Zusätzlich ist eine Angabe zur Ermöglichung der Kontaktaufnahme mit der Datenklärungsstelle (§ 19) a... mehr lesen...
§ 28.Paragraph 28, Die obersten Organe der Vollziehung haben im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit im Aufsichtsweg sicher zu stellen, dass die leistenden Stellen sämtliche Mitteilungen ordnungsgemäß übermitteln. mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Mitteilung (§ 23 Abs. 2) der leistenden Stelle (§ 16) hat zu enthalten:Die Mitteilung (Paragraph 23, Absatz 2,) der leistenden Stelle (Paragraph 16,) hat zu enthalten:1.Ziffer einswenn der Leistungsempfänger oder der Leistungsverpflichtete eine natürliche Person ista)Litera adas... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie leistungsdefinierenden Stellen haben für jedes Leistungsangebot für Leistungen im Sinne des § 4 innerhalb ihres WirkungsbereichesDie leistungsdefinierenden Stellen haben für jedes Leistungsangebot für Leistungen im Sinne des Paragraph 4, innerhalb ihres Wirkungsbereiches1.Ziffer... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bundesregierung errichtet einen Transparenzdatenbankbeirat. Der Transparenzdatenbankbeirat fasst Beschlüsse auf Antrag eines Transparenzdatenbankbeiratsmitgliedes. Die Beschlussfassung im Transparenzdatenbankbeirat erfordert die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der anwesen... mehr lesen...
(1)Absatz einsLeistungsdefinierende Stelle ist1.Ziffer einsfür Bundesleistungen der hauptverantwortliche Bundesminister entsprechend seiner jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeit für ein Leistungsangebot im Sinne des § 4a Abs. 1 bzw.für Bundesleistungen der hauptverantwortliche Bundesminister ents... mehr lesen...
(1)Absatz einsLeistende Stelle für eine Leistung im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. a bis f ist jede inländische Einrichtung, der die Abwicklung dieser Leistung in Bezug auf einen Leistungsempfänger (§ 13) oder einen Leistungsverpflichteten (§ 14) obliegt. Insoweit die auszahlende Stelle vom Anwend... mehr lesen...
(1)Absatz einsSachleistungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind aus öffentlichen Mitteln finanzierte Leistungen ohne unmittelbare angemessene geldwerte Gegenleistung. Sachleistungen werden nicht in Form von Geldzuwendungen gewährt.(2)Absatz 2Zu den Sachleistungen zählen insbesondere:1.Ziffer ein... mehr lesen...
(1)Absatz einsFörderungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind1.Ziffer einsMitgliedsbeiträge,2.Ziffer 2Gesellschafterzuschüsse,3.Ziffer 3Spenden und Jubiläumsgelder,4.Ziffer 4direkte Förderungen,5.Ziffer 5Zuwendungen mit Sozial- oder Familienleistungscharakter,6.Ziffer 6Entschädigungen und7.Ziffer... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Leistung im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn1.Ziffer einssie zu einer der folgenden Leistungsarten gehört:a)Litera aSozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge;b)Litera bErtragsteuerliche Ersparnisse;c)Litera cFörderungen;(Anm.: lit. d aufgehoben durch... mehr lesen...
(1)Absatz einsSozialversicherungsleistungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Geldleistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, ausgenommen Pensionen gemäß Notarversicherungsgesetz 1972 (NVG 1972), BGBl. Nr. 66.Sozialversicherungsleistungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Geldleistung... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Transparenzportal dient1.Ziffer einsder Darstellung angebotener Leistungen im Sinne dieses Bundesgesetzes,(Anm.: Z 2 aufgehoben durch Art. 5 Z 2, BGBl. I Nr. 168/2023)Anmerkung, Ziffer 2, aufgehoben durch Artikel 5, Ziffer 2,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 168 aus 2023,)3.Zi... mehr lesen...
§ 2.Paragraph 2, Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (im Folgenden: „Daten“) im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)... mehr lesen...
Schadstoffliste Luft1.Ziffer einsSchwefeloxide und sonstige Schwefelverbindungen;2.Ziffer 2Stickstoffoxide und sonstige Stickstoffverbindungen;3.Ziffer 3Kohlenmonoxid;4.Ziffer 4Flüchtige organische Verbindungen;5.Ziffer 5Metalle und Metallverbindungen;6.Ziffer 6Staub, einschließlich Feinpartikel;... mehr lesen...
Emissionsgrenzwerte für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehrAbschnitt 1Emissionsgrenzwerte für Altanlagen und bestehende Anlagen1.Ziffer einsReferenzbedingungen:a)Litera aAlle Emissionsgrenzwerte sind bei einer Temperatur von 273,15 K, einem Druck von 101,3 kPa, nach Abzu... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Abfallverbrennungsverordnung (AVV), BGBl. II Nr. 389/2002, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 476/2010, gilt soweit sie aufgrund von Bestimmungen des EGDie Abfallverbrennungsverordnung (AVV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 389 aus 2002,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt ... mehr lesen...
§ 53.Paragraph 53, Durch dieses Bundesgesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), ABl. Nr. L 334 vom 17.12.2010 S. 17, in der Fassung der Berichtig... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 39 Abs. 1 und 53 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2015 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, frühestens jedoch mit 1. Juni 2015 in Kraft.Die Paragraphen 39, Absatz ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K), BGBl. I Nr. 150/2004, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 153/2011, tritt – unbeschadet Abs. 5 – am Tag der Kundmachung dieses Gesetzes außer Kraft.K), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 150 aus 2004,, zuletzt geändert durch Bundesge... mehr lesen...
§ 46.Paragraph 46, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist1.Ziffer einshinsichtlich der §§ 4 Abs. 4, 6 Abs. 10, 10 Abs. 6, 25 Abs. 5, 34 Abs. 8, 35 Abs. 6, 36 Abs. 8 und 38 Abs. 2 der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, ... mehr lesen...
(1)Absatz einsAnlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr haben innerhalb von vier Jahren nach Veröffentlichung neuer Beschlüsse über BVT-Schlussfolgerungen gemäß § 5 Abs. 1 zur Haupttätigkeit der Anlage den damit definierten zutreffenden besten verfügbaren Techniken zu entsprec... mehr lesen...
(1)Absatz einsEiner Verwaltungsübertretung macht sich schuldig und ist, sofern die Handlung oder Unterlassung nicht nach anderen Vorschriften mit strengerer Strafe bedroht ist, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe1.Ziffer einsbis zu 1 000 Euro zu bestrafen, wer den in § 9 Abs. 2 bis 4... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Betreiber einer in Betrieb befindlichen Anlage, die mit anderen als den in § 30 Z 1 bis 3 angeführten Brennstoffen betrieben wird, hat der Behörde eine Emissionserklärung über das Emissionsverhalten dieser Anlage auf elektronischem Wege vorzulegen, sofern die Brennstoffwärmeleis... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie §§ 9 und 10 gelten nicht für Anlagen, die Abfälle gemäß den Bestimmungen des AWG 2002 verbrennen oder mitverbrennen. Davon ausgenommen sind Anlagen, in denen ausschließlich Abfälle gemäß § 3 Z 9 lit. b verbrannt oder mitverbrannt werden.Die Paragraphen 9, und 10 gelten nicht für... mehr lesen...
(1)Absatz einsJeder Betreiber einer Anlage hat für ihren ordnungsgemäßen Betrieb und für die Einhaltung der in diesem Bundesgesetz, den hiezu ergangenen Durchführungsverordnungen und im Genehmigungsbescheid festgesetzten Grenzwerte für die Emissionen, für die Einhaltung etwaiger im Genehmigungsbe... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Betreiber einer Anlage mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr, welche in einem Ballungsraum gemäß § 3 Abs. 3 des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes (BundesDer Betreiber einer Anlage mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr, welche in einem Ballungsrau... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Behörde hat im Genehmigungsbescheid festzulegen, ob und in welchem Umfang Abnahmemessungen sowie wiederkehrende oder kontinuierliche Emissionsmessungen an der Anlage durchzuführen sind. Emissionsmessungen sind ferner durchzuführen, wenn anlässlich einer Überprüfung gemäß § 33 Gr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie in Betrieb befindlichen Anlagen1.Ziffer einsfür feste oder flüssige Brennstoffe sowie für Beheizung mittels Abwärme mit einer Brennstoffwärmeleistung von mehr als 0,1 MW und2.Ziffer 2für gasförmige Brennstoffe mit einer Brennstoffwärmeleistung von mehr als 0,6 MW(2)Absatz 2Die Ü... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Sachverständigen haben den sie beauftragenden Betreibern von Anlagen in schriftlicher Form zu bestätigen, dass sie die angeführten Erfordernisse gemäß Abs. 2 bis 4 in Bezug auf die zu überwachende Anlage erfüllen.Die Sachverständigen haben den sie beauftragenden Betreibern von A... mehr lesen...
§ 30.Paragraph 30, Bei Anlagen für1.Ziffer einsHeizöl extra leicht, Heizöl leicht oder2.Ziffer 2handelsübliche Flüssiggase Propan und Butan sowie deren Gemische oder3.Ziffer 3Erdgas, das einem Erdgas entspricht mit welchem Erdgasleitungsanlagen gemäß Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011), BGBl. I ... mehr lesen...
§ 32.Paragraph 32, Bei Anlagen, zu deren Errichtung, Inbetriebnahme oder Änderung nach den gewerbe-, berg- oder abfallwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen eine Genehmigung erforderlich ist, entfällt eine gesonderte Genehmigung nach den Bestimmungen des § 12 Abs. 1 und der §§ 13 bis 29, es sind jed... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Behörde kann für einen Gesamtzeitraum von höchstens neun Monaten für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr vorübergehende Abweichungen von den Auflagen gemäß §§ 9, 10, 11 und 43 für die Erprobung und Anwendung von Zukunftstechniken mit der Auflage genehmi... mehr lesen...
(1)Absatz einsUnbeschadet der Bestimmungen des § 30c WRG 1959 in Verbindung mit der QZV Chemie GW hat die Behörde Genehmigungsauflagen festzulegen, um sicherzustellen, dass bei endgültiger Einstellung der Tätigkeiten die Bestimmungen der Abs. 4 bis 6 eingehalten werden.Unbeschadet der Bestimmunge... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Behörde kann im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens gemäß § 12 Abs. 1, erforderlichenfalls unter Vorschreibung bestimmter, geeigneter Auflagen oder Bedingungen, schon vor der Genehmigung der Errichtung, des Betriebes oder einer wesentlichen Änderung der Anlage oder von Teilen di... mehr lesen...
§ 24.Paragraph 24, Ergänzend zu den Bestimmungen des § 23 hat der Bescheid für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr zu enthalten: Ergänzend zu den Bestimmungen des Paragraph 23, hat der Bescheid für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr zu enthalte... mehr lesen...
(1)Absatz einsWird binnen fünf Jahren nach Erteilung des Genehmigungsbescheides mit der Errichtung der Anlage nicht begonnen, so tritt dieser Bescheid außer Kraft. Die Behörde hat die Frist auf Grund eines vor Ablauf der Frist gestellten Antrages um höchstens zwei Jahre zu verlängern, wenn es Art... mehr lesen...
(1)Absatz einsWurde eine Genehmigung zu in § 19 Abs. 1 angeführten Anträgen oder zur Aktualisierung von Genehmigungsauflagen erteilt, so hat die Behörde in einer in der betroffenen Gemeinde verbreiteten periodisch erscheinenden Zeitung und im Internet bekannt zu geben, dass die unter Abs. 2 angef... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Entscheidung der Behörde hat binnen drei Monaten nach Einlangen des vollständigen Antrages (§ 17) oder im Falle einer mündlichen Verhandlung binnen drei Monaten nach dieser, spätestens jedoch sechs Monate nach Einlangen des vollständigen Antrages, zu ergehen.Die Entscheidung der... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Behörde hat bei Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr1.Ziffer einseinen Antrag zur Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Anlage,2.Ziffer 2einen Antrag zur Erteilung einer Genehmigung für eine wesentliche Änderung,3.Ziffer 3einen Bescheident... mehr lesen...
§ 21.Paragraph 21, Im Genehmigungsverfahren gemäß § 12 Abs. 1 für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr haben auch folgende Umweltorganisationen hinsichtlich des Rechts, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften im Verfahren geltend zu machen und Rechtsmittel zu ergreife... mehr lesen...
§ 14.Paragraph 14, Ergänzend zu den Bestimmungen der §§ 12 Abs. 1 und 13 darf für eine Anlage mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr eine Genehmigung nur dann erteilt werden, wenn sichergestellt wird, dass die Anlage so errichtet, betrieben und aufgelassen wird, dass Ergänzend zu d... mehr lesen...
(1)Absatz einsWird eine mittelgroße Anlage in einer Weise geändert oder erweitert, die sich auf die anzuwendenden Emissionsgrenzwerte auswirken würde, hat der Betreiber eine Genehmigung für die geplante Änderung bei der Behörde zu beantragen. Die Behörde hat die Genehmigung hinsichtlich der einzu... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Antrag nach § 12 Abs. 1 sind alle für eine umfassende technische Prüfung und Beurteilung des Betriebes der beabsichtigten Anlage bzw. der geänderten Anlage erforderlichen Daten, Pläne, Skizzen und Beschreibungen insbesondere hinsichtlich der Emissionen in die Umwelt in dreifache... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Betrieb einschließlich der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 0,1 MW oder mehr bedarf der Genehmigung durch die Behörde. Der Betreiber hat für den Betrieb einschließlich der Errichtung einer Anlage oder für den Betrieb einschl... mehr lesen...
§ 13.Paragraph 13, Eine Genehmigung gemäß § 12 Abs. 1 darf – erforderlichenfalls unter Vorschreibung von Auflagen – nur erteilt werden, wenn zu erwarten ist, dass Eine Genehmigung gemäß Paragraph 12, Absatz eins, darf – erforderlichenfalls unter Vorschreibung von Auflagen – nur erteilt werden, we... mehr lesen...
(1)Absatz einsWird eine Anlage nach der Aggregationsregel gemäß § 2 erweitert, so gelten für den erweiterten, von der Änderung betroffenen Teil der Anlage die gemäß § 10 festgelegten Emissionsgrenzwerte, die nach Maßgabe der Brennstoffwärmeleistung der gesamten Anlage festgelegt werden.Wird eine ... mehr lesen...
§ 8.Paragraph 8, Für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr gelten ergänzend zu den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 bis 6, 8, 9 und 12 und des § 7 auch die Bestimmungen der §§ 9 bis 11. Für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr gelten ergänzend zu den Be... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Behörde hat im Rahmen von Genehmigungsverfahren und der Aktualisierung von Genehmigungsauflagen Emissionsgrenzwerte festzulegen, mit denen sichergestellt wird, dass die Emissionen in die Luft unter normalen Betriebsbedingungen die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie BVT-Schlussfolgerungen sind als Referenzdokument für die Festlegung und Aktualisierung der Genehmigungsauflagen für Anlagen anzuwenden, wenn sie im Amtsblatt der Europäischen Union als Beschlüsse der Europäischen Kommission veröffentlicht worden sind. Der Bundesminister für Arbe... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die verschiedenen Arten von Emissionen in die Luft (Anlage 1) sind entsprechend § 4 Abs. 1 Z 1 unbeschadet § 13 von der Behörde Emissionsgrenzwerte nach dem Stand der Technik für den stationären Betrieb festzulegen, ohne dass die Anwendung einer bestimmten Technik oder Technolog... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Behörde kann auf Antrag des Betreibers eine Abweichung von der Verpflichtung zur Einhaltung der in den §§ 6, 9, 10, 11 und 43 vorgesehenen Emissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid für eine Dauer von bis zu sechs Monaten bei Anlagen gewähren, in denen zu diesem Zweck normalerweise ... mehr lesen...
(1)Absatz einsAnlagen sind derart zu errichten, auszurüsten und zu betreiben, dass1.Ziffer einsdie nach dem Stand der Technik vermeidbaren Emissionen in Luft, Wasser und Boden unterbleiben und2.Ziffer 2nicht vermeidbare Emissionen in die Luft nach dem Stand der Technik rasch und wirksam so vertei... mehr lesen...
(1)Absatz einsWerden die Abgase von zwei oder mehreren gesonderten Anlagen gemeinsam über einen Schornstein abgeleitet, so gilt die von solchen Anlagen gebildete Kombination als eine einzige Anlage und für die Berechnung ihrer Brennstoffwärmeleistung werden die Brennstoffwärmeleistungen der geson... mehr lesen...
§ 3.Paragraph 3, Im Sinne dieses Bundesgesetzes bezeichnet der Ausdruck:1.Ziffer eins„Dampfkessel“ Anlagen,a)Litera ain denen Dampf erzeugt oder überhitzt wird, oderb)Litera bWasser auf über 110 °C erhitzt wird (Heißwasserkessel), oderc)Litera cin denen sonstige Flüssigkeiten über ihren atmosphär... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiesem Bundesgesetz unterliegen ortsfeste Anlagen bestehend aus1.Ziffer einseinem Dampfkessel oder mehreren Dampfkesseln, der oder die mit Brennstoffen befeuert werden,2.Ziffer 2einem Dampfkessel oder mehreren Dampfkesseln, dem oder denen durch heiße Abgase Wärme zugeführt wird oder... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 173/2023 § 0 gültig von 12.07.2013 bis 30.12.2023 Inhaltsverz... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 61 Abs. 1 tritt mit 1. April 2013 in Kraft. Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme von § 5 Abs. 5 und § 72 Abs. 3 mit 1. November 2013 in Kraft. § 72 Abs. 3 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes, § 5 Abs. 5 mit 1. Jänner 2013 in Kraft. Das Personenstands... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Standesbeamte hat zu beurkunden, zu beglaubigen und einzutragen:1.Ziffer einsdie Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft oder Elternschaft und damit im Zusammenhang stehende Erklärungen;2.Ziffer 2die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Eheschließung einer minderjäh... mehr lesen...
(1)Absatz einsWerden die im § 67 Abs. 1 Z 1 und 3 bis 6 angeführten Erklärungen nicht vor dem Standesbeamten abgegeben, so sind sie diesem in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde zu übermitteln. Die Übermittlung von Erklärungen oder Urkunden kann auch in elektronischer Form erfolgen.... mehr lesen...
§ 57a.Paragraph 57 a, Die Urkunde über Fehlgeburten hat zu enthalten:1.Ziffer einsallenfalls von der Mutter oder allenfalls vom Vater oder dem anderen Elternteil (§ 36 Abs. 7) bekannt gegebene Namen;allenfalls von der Mutter oder allenfalls vom Vater oder dem anderen Elternteil (Paragraph 36, Abs... mehr lesen...
(1)Absatz einsDen Kinder- und Jugendhilfeträgern sind von Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr folgende Daten zu übermitteln:1.Ziffer einsGeburt;2.Ziffer 2Tod;3.Ziffer 3Anerkennung der Vaterschaft, Elternschaft oder Mutterschaft zu einem Kind;5.Ziffer 5Feststellung der Nichtabstammung von ... mehr lesen...
(1)Absatz einsNamen sind aus der für die Eintragung herangezogenen Urkunde und sonstigen Dokumenten buchstaben- und zeichengetreu zu übernehmen. Sind in der Urkunde andere als lateinische Schriftzeichen verwendet worden, ist eine Übersetzung beizubringen. Treten Widersprüche oder Zweifel an der R... mehr lesen...
(1)Absatz einsEintragungen sind auf Grund von Anzeigen, Anträgen, Erklärungen, Mitteilungen und von Amts wegen vorzunehmen. Diese Dokumente sind bei jener Behörde aufzubewahren, die die Amtshandlung führt.(2)Absatz 2Vor der Eintragung ist der maßgebliche Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. I... mehr lesen...
(1)Absatz einsWurde ein Kind tot geboren, sind über die allgemeinen Personenstandsdaten hinaus einzutragen:1.Ziffer einsdie allenfalls von den Eltern vorgesehenen und bekannt gegebenen Namen;2.Ziffer 2die Familiennamen der Eltern;3.Ziffer 3die Vornamen der Eltern sowie4.Ziffer 4die Wohnorte der E... mehr lesen...
(1)Absatz einsAnstelle einer Anmeldung gemäß § 3 Abs. 1 des Meldegesetzes 1991 – MeldeG, BGBl. Nr. 9/1992, kann anlässlich der Eintragung einer Geburt gemäß § 10 unter Anschluss eines entsprechend vollständig ausgefüllten Meldezettels das Kind im Wege der Personenstandsbehörde und bereits vor Unt... mehr lesen...
(1)Absatz einsVor der Eintragung der Vornamen des Kindes haben die dazu berechtigten Personen schriftlich zu erklären, welche Vornamen sie dem Kind gegeben haben. Sind die Vornamen von den Eltern einvernehmlich zu geben, genügt die Erklärung eines Elternteiles, wenn darin versichert wird, dass de... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Anzeige der Geburt hat spätestens eine Woche nach der Geburt im Datenfernverkehr durch Übermittlung an ein vom Auftragsverarbeiter des ZPR bezeichnetes Service (Arbeitsspeicher) zu erfolgen. Liegen die technischen Voraussetzungen dafür nicht vor, ist die Anzeige an die Personens... mehr lesen...
(1)Absatz einsOrdentliche Gerichte haben nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in elektronisch weiterverarbeitbarer Form an die Personenstandsbehörde am Sitz des ordentlichen Gerichtes zu übermitteln:1.Ziffer einsdie Feststellung und Anerkennung der Vaterschaft oder Elternschaft zu einem Kin... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.(2)Absatz 2Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens gemeinsam mit diesem Bundesgesetz in Kraft.(3)Absatz 3§ 1 und § 2 Abs. 1 bis 3... mehr lesen...
(1)Absatz einsWer vorsätzlich einem Verbot des § 2 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, von der Landespolizeidirektion, mit Geldstr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie §§ 24 und 29 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 164/2004, treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.Die Paragraphen 24 und 29 Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 164 aus 2004,, treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.(2)Absatz 2Die ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Europäische Ermittlungsanordnung ist durch Rückgriff auf eine andere als die in ihr genannte Maßnahme zu vollstrecken, wenn1.Ziffer einsder mit ihrer Vollstreckung verbundene Eingriff in Rechte von Personen gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen (§ 5 Abs. 1 StPO) ist, oder ihr... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 17.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 182/2023 § 0 gültig von 29.05.2021 bis 16.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94... mehr lesen...