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(Anm.: Abs. 9 aufgehoben durch Art. 4 Z 43, BGBl. I Nr. 20/2020)Anmerkung, Absatz 9, aufgehoben durch Artikel 4, Ziffer 43,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2020,)
(Anm.: Abs. 13 aufgehoben durch Art. 1 Z 23, BGBl. I Nr. 28/2018)Anmerkung, Absatz 13, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 23,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2018,)
(Anm.: Abs. 9 aufgehoben durch Art. 4 Z 43, BGBl. I Nr. 20/2020)Anmerkung, Absatz 9, aufgehoben durch Artikel 4, Ziffer 43,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2020,)
(Anm.: Abs. 13 aufgehoben durch Art. 1 Z 23, BGBl. I Nr. 28/2018)Anmerkung, Absatz 13, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 23,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2018,)