(1)Absatz einsMit dem Vollzuge dieses Gesetzes, das drei Monate nach seiner Kundmachung in Wirksamkeit tritt, und mit der Erlassung der zu dessen Durchführung erforderlichen Vorschriften sind Mein Justizminister und Meine Minister des Innern, der Finanzen, des Handels, der Eisenbahnen und des Ack... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Herabsetzung des Stammkapitals kann nur auf Grund eines Beschlusses auf Abänderung des Gesellschaftsvertrages und nach Durchführung des in diesem Gesetze bestimmten Aufgebotsverfahrens erfolgen. Der Beschluß muß den Umfang und den Zweck der Herabsetzung des Stammkapitals bestimm... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gesellschaft muß einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Zu Geschäftsführern können nur physische, handlungsfähige Personen bestellt werden. Die Bestellung erfolgt durch Beschluß der Gesellschafter. Werden Gesellschafter zu Geschäftsführern bestellt, so kann dies auch im Gesel... mehr lesen...
(1)Absatz einsGeschäftsführer können unbeschadet der Entschädigungsansprüche der Gesellschaft ihnen gegenüber aus bestehenden Verträgen ihren Rücktritt erklären; liegt ein wichtiger Grund hiefür vor, kann der Rücktritt mit sofortiger Wirkung erklärt werden, sonst wird der Rücktritt erst nach Abla... mehr lesen...
(1)Absatz einsAuf jede bar zu leistende Stammeinlage muß mindestens ein Viertel, jedenfalls aber ein Betrag von 70 Euro eingezahlt sein; soweit auf eine Stammeinlage weniger als 70 Euro bar zu leisten sind, muß die Bareinlage voll eingezahlt sein. Auf die bar zu leistenden Einlagen müssen mindest... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Gesellschaft kann nach Maßgabe der Abs. 2 bis 8 vereinfacht gegründet werden, wenn es sich um eine Gesellschaft gemäß § 3 Abs. 2 handelt, deren einziger Gesellschafter eine natürliche Person und zugleich einziger Geschäftsführer ist, und wenn ein Kreditinstitut die in Abs. 6 un... mehr lesen...
(1)Absatz einsStammkapital und Stammeinlage müssen auf einen in Euro bestimmten Nennbetrag lauten. Das Stammkapital muß mindestens 10 000 Euro erreichen und besteht aus den Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter, deren jede mindestens 70 Euro betragen muß.(2)Absatz 2Der Betrag der Stammeinlag... mehr lesen...
(1)Absatz eins§§ 60, 67 Abs. 1 und 1a, § 76 Abs. 5 und 7 bis 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 150/2013 treten mit 1. November 2013 in Kraft.Paragraphen 60,, 67 Absatz eins und 1a, Paragraph 76, Absatz 5 und 7 bis 9 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. ... mehr lesen...
(1)Absatz einsWer in einem auf dieses Gesetz gegründeten Ausschließungsrecht verletzt worden ist oder eine solche Verletzung zu besorgen hat, kann auf Unterlassung klagen. Der Inhaber eines Unternehmens kann hierauf auch dann geklagt werden, wenn eine solche Verletzung im Betrieb seines Unternehm... mehr lesen...
(1)Absatz einsArt. I §§ 43a, 44 und 45 sowie Art. VII in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 75/2000 treten mit 1. September 2000 in Kraft.Art. römisch eins Paragraphen 43 a,, 44 und 45 sowie Art. römisch VII in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 75 aus 2000, t... mehr lesen...
(1)Absatz einsWird die Beschlagnahme vom Gericht aufgehoben, ohne dass ein Schuldspruch ergeht oder auf Einziehung im selbstständigen Verfahren erkannt wird, so hat der Medieninhaber gegen den Privatankläger oder Antragsteller Anspruch auf Ersatz der durch die Beschlagnahme und das Verbreitungs- ... mehr lesen...
§ 36b.Paragraph 36 b, Hat der Medieninhaber seinen Sitz im Ausland oder kann der Medieninhaber aus anderen Gründen nicht belangt werden, so hat das Gericht auf Antrag des Anklägers oder des Antragstellers im selbstständigen Verfahren dem Hostingdiensteanbieter (Art. 6 der Verordnung (EU) 2022/206... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Strafurteil wegen eines Medieninhaltsdelikts ist auf Antrag des Anklägers auf die Veröffentlichung der Teile des Urteils zu erkennen, deren Mitteilung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die strafbare Handlung und ihre Aburteilung erforderlich ist. Die zu veröffentlichenden... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit das Gericht im Urteil nach § 15 Abs. 3 auch über die Einwendung der Unwahrheit der Gegendarstellung entschieden hat, ist das Verfahren auf Verlangen des Antragstellers oder des Antragsgegners fortzusetzen. Der Antrag muß binnen sechs Wochen vom Eintritt der Rechtskraft des Ur... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gegendarstellung oder nachträgliche Mitteilung ist,1.Ziffer einswenn das periodische Medium täglich oder mindestens fünfmal in der Woche erscheint, ausgestrahlt oder verbreitet wird oder ständig abrufbar ist (Website), spätestens am fünften Werktag,2.Ziffer 2wenn das periodische... mehr lesen...
(1)Absatz einsWerden in einem Medium der Name, das Bild oder andere Angaben veröffentlicht, die geeignet sind, in einem nicht unmittelbar informierten größeren Personenkreis zum Bekanntwerden der Identität einer Person zu führen, die1.Ziffer einsOpfer (§ 65 Z 1 StPO) einer mit gerichtlicher Straf... mehr lesen...
(1)Absatz einsBauvereinigungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesens vom 29. Feber 1940, deutsches RGBl. I S. 438, und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bauvereinigung hat im Interesse einer laufenden Erhaltung sowie einer rechtzeitigen und vorausschauenden Sicherstellung der Finanzierung der Kosten der jeweils erkennbaren und in absehbarer Zeit notwendig werdenden Erhaltungsarbeiten sowie von nützlichen Verbesserungsarbeiten di... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas angemessene Entgelt für die Überlassung des Gebrauchs einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes ist unter Bedachtnahme auf § 13 nach den Verteilungsbestimmungen des § 16 zu berechnen, wobei im Hinblick auf dessen Veränderlichkeit keine vertragliche Vereinbarung erforderlich ist u... mehr lesen...
(1)Absatz einsGemeinnützige Bauvereinigungen haben für die Überlassung des Gebrauchs einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes aus dem Titel eines Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrages, für die (nachträgliche) Übertragung des Eigentums (Miteigentum) an einer Baulichkeit oder für die (nachträglich... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG, ABl. Nr. L 204 vom 21. Juli 1998, S 37, in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG, ABl. Nr. L 217 vom 5. August 1998, S 18, der Europäischen Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 2001/290/A).(2)A... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(2)Absatz 2§ 21 Z 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2015 tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.Paragraph 21, Ziffer 4, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2015, tritt mit 1. Jänn... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit nicht die Verordnung über digitale Dienste anzuwenden ist, hat die Bundesministerin für Justiz als Verbindungsstelle mit den zuständigen Stellen anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten. Sie hat den an sie gelangten Auskunftsbegehren anderer ... mehr lesen...
(1)Absatz einsIn einem Verfahren auf Erlassung einer Anordnung zum Vorgehen gegen einen oder mehrere bestimmte rechtswidrige Inhalte (Entfernungsanordnung) zum Schutz der Würde einzelner Menschen hat das Gericht auf Antrag nach Art. 9 der Verordnung über digitale Dienste die Entfernungsanordnung ... mehr lesen...
§ 16.Paragraph 16, Bei einer erheblichen Ehrenbeleidigung einer natürlichen Person in einem elektronischen Kommunikationsnetz hat der Nutzer, der den verletzenden Inhalt bereitgestellt hat, auch eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung zu leisten. Der Anspruch auf Ersatz ... mehr lesen...
(1)Absatz einsVermittlungsdiensteanbieter haben auf Grund der Anordnung eines inländischen Gerichtes diesem alle Informationen zu übermitteln, an Hand deren die Nutzer ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die Übermittlung oder Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, zur Ve... mehr lesen...
§ 14.Paragraph 14, Ein Anspruch auf Erteilung der Informationen nach § 13 Abs. 3 (Auskunftsanordnung) ist vor dem zur Ausübung der Gerichtsbarkeit in Handelssachen berufenen Gerichtshof erster Instanz geltend zu machen, in dessen Sprengel das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten ... mehr lesen...
§ 3.Paragraph 3, Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeuten:1.Ziffer einsDienst der Informationsgesellschaft: ein in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz auf individuellen Abruf des Empfängers bereitgestellter Dienst (§ 1 Abs. 1 Z 2 Notifikationsgesetz 1999), insbesondere der Online-Ve... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 5 Abs. 8 dritter Satz und Abs. 8a in der Fassung des Deregulierungsgesetzes 2017, BGBl. I Nr. 40/2017, tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft und ist auf Beurkundungen und Beglaubigungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2017 vorgenommen werden.Paragraph 5, Absatz 8, dritter Satz und Abs... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gebühr wird, soweit nicht anderes bestimmt ist, nach dem Wert des Gegenstandes, auf den sich die Tätigkeit bezieht, ohne Abzug von Schulden, Barauslagen und Gebühren bemessen.(2)Absatz 2Als Wert des Gegenstandes gilt bei Rechtsgeschäften mit ungleichwertigen Leistungen der Vertr... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 61 Abs. 1 tritt mit 1. April 2013 in Kraft. Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme von § 5 Abs. 5 und § 72 Abs. 3 mit 1. November 2013 in Kraft. § 72 Abs. 3 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes, § 5 Abs. 5 mit 1. Jänner 2013 in Kraft. Das Personenstands... mehr lesen...
(1)Absatz einsWerden die im § 67 Abs. 1 Z 1 und 3 bis 6 angeführten Erklärungen nicht vor dem Standesbeamten abgegeben, so sind sie diesem in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde zu übermitteln. Die Übermittlung von Erklärungen oder Urkunden kann auch in elektronischer Form erfolgen.... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Standesbeamte hat zu beurkunden, zu beglaubigen und einzutragen:1.Ziffer einsdie Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft oder Elternschaft und damit im Zusammenhang stehende Erklärungen;2.Ziffer 2die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Eheschließung einer minderjäh... mehr lesen...
§ 57a.Paragraph 57 a, Die Urkunde über Fehlgeburten hat zu enthalten:1.Ziffer einsallenfalls von der Mutter oder allenfalls vom Vater oder dem anderen Elternteil (§ 36 Abs. 7) bekannt gegebene Namen;allenfalls von der Mutter oder allenfalls vom Vater oder dem anderen Elternteil (Paragraph 36, Abs... mehr lesen...
(1)Absatz einsDen Kinder- und Jugendhilfeträgern sind von Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr folgende Daten zu übermitteln:1.Ziffer einsGeburt;2.Ziffer 2Tod;3.Ziffer 3Anerkennung der Vaterschaft, Elternschaft oder Mutterschaft zu einem Kind;5.Ziffer 5Feststellung der Nichtabstammung von ... mehr lesen...
(1)Absatz einsNamen sind aus der für die Eintragung herangezogenen Urkunde und sonstigen Dokumenten buchstaben- und zeichengetreu zu übernehmen. Sind in der Urkunde andere als lateinische Schriftzeichen verwendet worden, ist eine Übersetzung beizubringen. Treten Widersprüche oder Zweifel an der R... mehr lesen...
(1)Absatz einsEintragungen sind auf Grund von Anzeigen, Anträgen, Erklärungen, Mitteilungen und von Amts wegen vorzunehmen. Diese Dokumente sind bei jener Behörde aufzubewahren, die die Amtshandlung führt.(2)Absatz 2Vor der Eintragung ist der maßgebliche Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. I... mehr lesen...
(1)Absatz einsWurde ein Kind tot geboren, sind über die allgemeinen Personenstandsdaten hinaus einzutragen:1.Ziffer einsdie allenfalls von den Eltern vorgesehenen und bekannt gegebenen Namen;2.Ziffer 2die Familiennamen der Eltern;3.Ziffer 3die Vornamen der Eltern sowie4.Ziffer 4die Wohnorte der E... mehr lesen...
(1)Absatz einsVor der Eintragung der Vornamen des Kindes haben die dazu berechtigten Personen schriftlich zu erklären, welche Vornamen sie dem Kind gegeben haben. Sind die Vornamen von den Eltern einvernehmlich zu geben, genügt die Erklärung eines Elternteiles, wenn darin versichert wird, dass de... mehr lesen...
(1)Absatz einsAnstelle einer Anmeldung gemäß § 3 Abs. 1 des Meldegesetzes 1991 – MeldeG, BGBl. Nr. 9/1992, kann anlässlich der Eintragung einer Geburt gemäß § 10 unter Anschluss eines entsprechend vollständig ausgefüllten Meldezettels das Kind im Wege der Personenstandsbehörde und bereits vor Unt... mehr lesen...
(1)Absatz einsOrdentliche Gerichte haben nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in elektronisch weiterverarbeitbarer Form an die Personenstandsbehörde am Sitz des ordentlichen Gerichtes zu übermitteln:1.Ziffer einsdie Feststellung und Anerkennung der Vaterschaft oder Elternschaft zu einem Kin... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Anzeige der Geburt hat spätestens eine Woche nach der Geburt im Datenfernverkehr durch Übermittlung an ein vom Auftragsverarbeiter des ZPR bezeichnetes Service (Arbeitsspeicher) zu erfolgen. Liegen die technischen Voraussetzungen dafür nicht vor, ist die Anzeige an die Personens... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 8. Oktober 2004 in Kraft.(2)Absatz 2§ 37, § 40 Abs. 2, § 41 Abs. 1 bis 3, § 42, § 45, § 46 Abs. 1 und 3, § 51 Abs. 3, 3a und 4, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 2 und § 65 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2005 treten mit 1. Jänner 2006 in Kr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Verwaltungsrat hat einen oder mehrere geschäftsführende Direktoren auf höchstens fünf Jahre zu bestellen. Mitglieder des Verwaltungsrats können zu geschäftsführenden Direktoren bestellt werden, wenn die Mehrheit des Verwaltungsrats weiterhin aus nicht geschäftsführenden Mitglied... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1986 in Kraft.(2)Absatz 2Es treten, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 507/1994, in Kraft:Es treten, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 507 aus 1994,, in Kraft:1.Ziffer einsDie §§ 6a, 40 und 41 mit 1... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie einer Staatsanwaltschaft nach den gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten obliegenden Aufgaben sind auf Referate aufzuteilen, die mit der erforderlichen Anzahl von Staatsanwälten zu besetzen sind.(2)Absatz 2Referate dürfen nur nach Maßgabe der systemisierten Staatsanwaltsplanste... mehr lesen...