§ 1.Paragraph eins, Als Justizkonten, auf die die durch Abbuchung und Einziehung entrichteten Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren zugunsten des Bundes gutgeschrieben werden, werden die im Anhang angeführten Konten bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postspa... mehr lesen...
§ 5.Paragraph 5, Der Gebührenentrichter hat in der Eingabe das Konto, von dem die Gerichtsgebühren einzuziehen sind, sowie das kontoführende Kreditinstitut oder den Anschriftcode (§ 8 ERV 2021, BGBl. II Nr. 587/2021), unter dem ein Konto zur Einziehung der Gerichtsgebühren gespeichert ist, anzuge... mehr lesen...
(1)Absatz einsAußerhalb des elektronischen Rechtsverkehrs hat der Gebührenentrichter in der Eingabe zusätzlich (neben den Angaben nach § 5) auf die erteilte Abbuchungsermächtigung (etwa durch die Vermerke „Gebühreneinzug!“ oder „AEV!“) und allenfalls auf den höchstens abzubuchenden Betrag hinzuwe... mehr lesen...
Paragraph 11, Die Gerichtsgebühren werden im Auftrag des Bundes von der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft abgebucht und eingezogen. mehr lesen...
Paragraph 12, Der Einziehungsauftrag des Bundes an die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft hat zu enthalten:1.Ziffer einsden abzubuchenden und einzuziehenden Betrag,2.Ziffer 2den Namen, das Konto sowie das kontoführende Kreditinstitut d... mehr lesen...
(1)Absatz einsWenn die Gerichtsgebühren nicht oder nicht vollständig abgebucht und eingezogen werden konnten, hat die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft über diesen Umstand im Wege einer automationsunterstützen Schnittstelle zum Zahlun... mehr lesen...
(1)Absatz einsGerichtsgebühren können ab dem 1. Jänner 1990 durch Abbuchung und Einziehung entrichtet werden.(2)Absatz 2§ 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 559/1995 tritt mit 1. Oktober 1995 in Kraft.Paragraph 5, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 559 aus 1995, tritt mit ... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 16.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 56/2013 § 0 gültig von 16.12.1989 bis 15.02.2013 mehr lesen...
Paragraph 12, Die Kommission hat Anträge gemäß § 6 insbesondere zurückzuweisen, wenn sie feststellt, daß Die Kommission hat Anträge gemäß Paragraph 6, insbesondere zurückzuweisen, wenn sie feststellt, daßa)Litera adie Anmeldung nicht spätestens am 29. Juni 1963 beim Fonds eingelangt ist;b)Litera ... mehr lesen...
Stoff oder ZubereitungSpezifikationAbgabebeschränkungKennzeichnungAluminiumkaliumsulfat; Alaun (Alumen)Ph. Eur. Zur äußerlichen Anwendung bei übermäßiger Schweißbildung. Für Waschungen 1 bis 2 Teelöffel in 1/4 Liter Wasser lösen. Nicht einnehmen! Nach Entnahme wieder gut verschließen. Für Kinder ... mehr lesen...
Aerosolpackungsverordnung 2009 (AeroPVO) Fundstelle seit 11.02.2018 weggefallen. mehr lesen...
(1)Absatz einsBei Eingaben an Gerichte, die Verfahren mit Hilfe von automationsunterstützter Datenverarbeitung durchzuführen haben, sind in den folgenden Fällen Formblätter zu verwenden:1.Ziffer einsfür Klagen bei Bezirks- und Landesgerichten, über die ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Fall des § 2 dürfen im Formblatt vorgedruckte Textteile, Schreibfelder und ganze Feldgruppen samt den jeweiligen Überschriften entfallen, wenn sie nicht erforderlich sind. Hinweise, die sich lediglich an den Antragsteller richten, müssen nicht wiedergegeben werden; dies gilt insb... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Gericht hat im Verfahren über einen Schriftsatz nach § 1 oder § 2 bei der automationsunterstützten Datenverarbeitung die Anleitung der Bundesministerin für Justiz (eJ-Online-Handbuch) einzuhalten. Das eJ-Online-Handbuch ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Gericht, di... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 in Kraft.(2)Absatz 2Die ADV-Formverordnung, BGBl. Nr. 560/1995, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2002 außer Kraft.Die ADV-Formverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1995,, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2002 außer Kraf... mehr lesen...
Agrardieselverordnung (AgrdVO) Fundstelle seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...
Paragraph eins, Für die nach dem Akkreditierungsgesetz durchzuführenden Amtshandlungen sind folgende Verwaltungsabgaben zu entrichten:1.Ziffer einsFür jede Akkreditierung als Prüf- oder Überwachungsstelle (§ 11 Abs. 1) gesondert, auch wenn ein gemeinsamer Antrag gestellt wurde oder die Akkreditie... mehr lesen...
Paragraph 2, § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 490/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Paragraph eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 490 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. mehr lesen...
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 (AVOG 2010) Fundstelle seit 31.12.2020 weggefallen. mehr lesen...