§ 1 AEV Justizkonten

Abbuchungs- und Einziehungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
§ 1.Paragraph eins,

Als Justizkonten, auf die die durch Abbuchung und Einziehung entrichteten Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren zugunsten des Bundes gutgeschrieben werden, werden folgendedie im Anhang angeführten Konten bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft (BIC: BUNDATWW) bestimmt:.

  1. 1.Ziffer einsFür den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Justiz das Konto mit der Bezeichnung „BMJ Zentralleitung“ mit dem BIC: BUNDATWW und dem IBAN-Code: AT 100100000005490000;
  2. 2.Ziffer 2für den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Wien das Konto mit der Bezeichnung „OLG Wien“ mit BIC: BUNDATWW und dem IBAN-Code: AT 110100000005460009;
  3. 3.Ziffer 3für den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Linz das Konto mit der Bezeichnung „OLG Linz“ mit dem BIC: BUNDATWW und dem IBAN-Code: AT 550100000005450002;
  4. 4.Ziffer 4für den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Graz das Konto mit der Bezeichnung „OLG Graz“ mit dem BIC: BUNDATWW und dem IBAN-Code: AT 430100000005470006;
  5. 5.Ziffer 5für den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Innsbruck das Konto mit der Bezeichnung „OLG Innsbruck“ mit dem BIC: BUNDATWW und dem IBAN-Code: AT 750100000005480003.;
  6. 6.Ziffer 6für den Geschäftsbereich des Obersten Gerichtshofs das Konto mit der Bezeichnung „OGH/GP“ mit dem BIC: BUNDATWW und dem IBAN-Code: AT360100000005490017.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2021
§ 1.Paragraph eins,

Als Justizkonten, auf die die durch Abbuchung und Einziehung entrichteten Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren zugunsten des Bundes gutgeschrieben werden, werden folgendedie im Anhang angeführten Konten bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft (BIC: BUNDATWW) bestimmt:.

  1. 1.Ziffer einsFür den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Justiz das Konto mit der Bezeichnung „BMJ Zentralleitung“ mit dem BIC: BUNDATWW und dem IBAN-Code: AT 100100000005490000;
  2. 2.Ziffer 2für den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Wien das Konto mit der Bezeichnung „OLG Wien“ mit BIC: BUNDATWW und dem IBAN-Code: AT 110100000005460009;
  3. 3.Ziffer 3für den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Linz das Konto mit der Bezeichnung „OLG Linz“ mit dem BIC: BUNDATWW und dem IBAN-Code: AT 550100000005450002;
  4. 4.Ziffer 4für den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Graz das Konto mit der Bezeichnung „OLG Graz“ mit dem BIC: BUNDATWW und dem IBAN-Code: AT 430100000005470006;
  5. 5.Ziffer 5für den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Innsbruck das Konto mit der Bezeichnung „OLG Innsbruck“ mit dem BIC: BUNDATWW und dem IBAN-Code: AT 750100000005480003.;
  6. 6.Ziffer 6für den Geschäftsbereich des Obersten Gerichtshofs das Konto mit der Bezeichnung „OGH/GP“ mit dem BIC: BUNDATWW und dem IBAN-Code: AT360100000005490017.

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