Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Landeswarnzentrale hat insbesondere:
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(3) Die Landeswarnzentrale hat weiters Informationen über eingetretene schwere Unfälle mit möglicherweise grenzüberschreitenden Folgen unverzüglich an die Bundeswarnzentrale weiterzuleiten.
(4) Zivilschutzsignale haben aus folgenden Signalen zu bestehen:
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(2) Die Landeswarnzentrale hat insbesondere:
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(3) Die Landeswarnzentrale hat weiters Informationen über eingetretene schwere Unfälle mit möglicherweise grenzüberschreitenden Folgen unverzüglich an die Bundeswarnzentrale weiterzuleiten.
(4) Zivilschutzsignale haben aus folgenden Signalen zu bestehen:
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